Begleiteter Umgang - Telefonkontakte

4. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
anita7
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Begleiteter Umgang - Telefonkontakte

Es geht um Umgangsrecht. Der Vater darf nur noch begleiteten Umgang zur Tochter haben, aufgrund von Kindeswohlgefährdung (emotionaler Missbrauch aufgrund von psychischer Störung). Ein Gutachten ist in Arbeit. Dennoch kommuniziert der Vater ständig über das Handy mit der Tochter, vor allem per whatsapp. Ich habe den whatsapp Verlauf gespeichert und das Protokoll ist sehr aussagekräftig. Was kann ich tun, damit es bei Gericht verwendet werden kann? Kann man es dem Vater verbieten, mit dem Kind Kontakt über das Handy aufzunehmen? Welche Möglichkeiten gibt es juristisch?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
anita7 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Wer hat denn entschieden, dass nur noch begleiteter Umgang stattfinden darf? Und wie alt ist das Kind?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wie alt ist die Tochter?

Wieso hat die Tochter WhatsApp?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anita7
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Das Familiengericht hat das entschieden, nachdem die Gutachterin dringend dazu geraten hat. Sie ist 12 Jahre alt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Wieso läuft dann da noch ein Verfahren? Wieso ist ein Gutachten noch in Arbeit, wenn es schon vorliegt? Ich verstehe das alles nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ich würde hier sehr vorsichtig mit einer Antwort sein.

Tasächlich wissen wir über die Hintergründe dieses Falles überhaupt nichts.

Wenn man die anderen Threads der Fragestellerin liest, dann erfährt man, dass sie und ihr Ex sich schon im Jahr 2010 getrennt hatten. Seither führen sie wohl einen erbitterten nachehelichen Krieg, mit Pfändungen und allem drum und dran !

Bis 2015 scheint der Umgang zwischen dem damals 10 jährigen Mädchen und ihrem Vater noch hervorragend funktioniert zu haben.

Jetzt im Jahr 2017, also in nur zwei Jahren, ist der Kindesvater zu einem kindeswohlgefährdenden Monster mutiert. Was eine Gutachterin bestätigt und das Familiengericht ausgeurteilt hat. Und ein weiteres Gutachten ist in Arbeit !

So jedenfalls stellt es die Fragestellerin dar.

Nachtigall ick hör dir trapsen !

In solchen Fällen wird dann oft nur ein Teil des wahren Sachverhalts dargelegt und damit Stimmung gemacht. Auf dieser emotional eingefärbten Gemengelage wird dann entweder um Unterstützung geheischt oder man sucht Ratschläge zu durchaus unseriösen Vorhaben.

Wie es sich hier verhält, das kann ich nicht sagen.

Aber ehe ich nicht die ANDERE SEITE gehört habe, werde ich mir kein abschließendes Urteil bilden ! Und Ratschläge gebe ich schon gar keine.


-- Editiert von Marcus2009 am 04.08.2017 18:41

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
anita7
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Es wurde per einstweiliger Anordnung entschieden. Die Gutachterin hatte mündlich ausgesagt. Das schriftliche Gutachten ist noch nicht fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
anita7
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich wünsche überhaupt kein Urteil, erst Recht kein emotionales. Auch ich äußere mich nicht emotional. Es geht mir allein um einen juristischen Rat. Es geht keinesfalls darum, den Vater abzuwerten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Tja, wer einer 12jährigen Zugang zu WhatsApp verschafft, ist selber Schuld.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Das Problem ist doch, dass die Fragestellerin zwar nur einen rechtlichen Rat will (völlig okay in einem Rechtsforum), aber die rechtlich relevanten Fakten nicht liefert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
anita7
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn ein Umgang zu einem Elternteil als kindeswohlgefährdend angesehen wird und dieser dann nur noch in Begleitung stattfinden soll - dann aber dennoch weiterhin ständig ein (unbegleiteter) Umgang am Telefon stattfindet - wenn es nicht whatsapp wäre, wären es SMS - macht das Sinn? Wenn es so wäre, das dies dem Kind erheblich schadet - das Kind schützen?
Ich bin in einem Rechtsforum, weil ich nicht weiß ob es möglich ist so einen Telefonkontakt juristisch zu verhindern.
Das sind die Fakten. Oder welche Fakten wären rechtlich relevant?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Ob es möglich ist, auch Telefonkontakt zu verhindern im Eilverfahren? Müsste ein neues Eilverfahren angeleiert werden, ist anderer Streitgegenstand. Nur, das wird schwierig, im Eilverfahren wahrscheinlich sowieso nicht, also nur im normalen Verfahren. Und das läuft ja schon. Das Gericht könnte sich auch auf den Standpunkt stellen, dass das ein pädagogisches Problem ist, welches die Mutter lösen muss.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwältin Denise Gutzeit
dazugeholt von anita7
#13

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich möchte Ihnen Ihre Frage wie folgt beantworten.

Ein Ausschluss des Umgangsrechts für längere Zeit oder auf Dauer kann nur vom Familiengericht angeordnet werden und kommt auch nur bei einer konkreten Gefährdung des Kindeswohls in Betracht. Der Ausschluss kann nur angeordnet werden, wenn einer Gefährdung des Kindes nicht durch eine Einschränkung des Umgangs oder eine andere Ausgestaltung ausreichend vorgebeugt werden kann.

Wenn der Kindesvater sich nicht an die Entscheidung aus dem einstweiligen Verfahren hält sollten Sie dies dem Jugendamt und dem Gericht mitteilen. Dies wird das Gericht bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen. Gegebenenfalls könnte dies zu einer Versagung des Umgangskontaktes führen, wenn die Gefährdung des Kindes nicht durch einen begleiteten Umgang vermieden werden kann.

Möglich wäre z.B. auch eine Unterlassungserklärung zu beantragen, man könnte das ursprüngliche Verfahren um einen solchen ergänzen.

Der Chat Verlauf können Sie in ausgedruckter Fassung als Beweisantritt für Ihren Vortrag hinsichtlich des Chatkontaktes anbieten.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356737 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Gutzeit
Rechtsanwältin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Man mag ja von WhatsApp halten, was man will - und ob das mit 12 schon sinnvoll ist steht nochmal auf einem anderen Blatt. Was ich allerdings absolut nicht verstehe ist: Warum wird der Kontakt nicht einfach blockiert?
WhatsApp bietet ja die Funktion, einzelne Kontakte zu blockieren. Damit ist der Kommunikationsweg beendet. Wenn das Kind allerdings die Blockierung immer wieder aufhebt, um mit dem Vater zu kommunizieren, würde ich mich fragen, warum das so ist und ob der Kontakt Tatsächlich so gestört ist, wie die KM hier annimmt.
Alternativ könnte außerdem auch einfach eine neue Handynummer für die Tochter beantragt werden. Das verhindert dann nachhaltig auch Dinge wie SMS und Anrufe.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
anita7
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Gutzeit,

mir geht es vor allem um die Telefonkontakte. Im Beschluss wird zum Thema Kontakt am Telefon nichts geschrieben. Wenn dies nicht erwähnt wird, darf der Vater dann grundsätzlich jederzeit Kontakt zum Kind aufnehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von anita7):
ob es möglich ist so einen Telefonkontakt juristisch zu verhindern.


Natürlich.

Nimm deiner Tochter das Handy weg.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Genau wie die Künstlerin habe ich mich vom ersten Beitrag an gefragt, warum man die Nummer nicht einfach blockiert. Damit ist dann weder WhatsApp noch SMS noch Anrufe möglich. Ansonsten eben neue SIM Karte. Der Tochter kann man dann schlicht und einfach mitteilen, dass bei Entsperrung der Telefonnummern das Handy weg ist. Muss man natürlich dann im Zweifelsfalle auch durchziehen.

Im weiteren stimme ich Marcus zu, wir kennen nur eine Seite der Medaille - da wir aber vermutlich auch nur diese erfahren werden, kann man nur mit dem "arbeiten", was man hat.. :/

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ich mag es einfach nicht glauben !

Dann ist das also für euch alle die NORMALSTE Sache der Welt, dass ein 12jähriges Kind nur noch begleiteten Umgang mit seinem eigenen Vater haben darf ? Und dass die Kindesmutter mit geradezu messianischem Eifer daran arbeitet, nun auch noch die Telefonkontakte zu vereiteln?

Die Nummer sperren. Die SIM austauschen. Das Handy wegnehmen.

Habt ihr denn euren Verstand ausgeschaltet ?

Bis 2015 war der Kontakt zum Kindesvater noch völlig in Ordnung. Was ist passiert, dass jetzt im Jahr 2017 der Mann ein solch kindeswohlgefährdender Psychopath geworden sein soll ?

Zitat (von anita7):
Ich wünsche überhaupt kein Urteil, erst Recht kein emotionales.


Was die Kindesmutter wünscht ist mir ziemlich egal ! Hier gibt es nämlich keine kostenlose Rechtsberatung - auch wenn das einige Forumsteilnehmer so sehen. Ich betrachte so einen Fall in seiner Gesamtheit und stelle dann dazu meine MEINUNG ein. Auch wenn die unbequem sein sollte.

Die Kindesmutter klingt sehr aggressiv. Echte Besorgnis um ein Kind klingt anders. Hier führt möglicherweise eine Frau aus grenzenlosem Hass einen Kreuzzug gegen den Kindesvater und versucht diesen mit allen Mitteln auszugrenzen. Dieser Fall stinkt zum Himmel !

Was da im Einzelnen vorgefallen ist, darüber schweigt sich die Fragestellerin aus. Aber solange nicht klar ist WAS Sache ist, werde ich mich hüten irgendwelche Ratschläge zu erteilen.


-- Editiert von Marcus2009 am 05.08.2017 07:11

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Marcus, es ist nicht das Normalste der Welt, wirklich nicht. Aber, wir hatten bisher ja nur ein Eilverfahren, in welchem ja nur sehr summarisch geprüft werden darf. Dass da überhaupt eine Gutachterin gehört wurde, eine mündliche Verhandlung statt fand, das ist schon unüblich und zeigt, dass das Verfahren auf der Kippe stand. Das Hauptverfahren kann völlig anders ausgehen. Das wissen wir nicht, das ist auch nicht Gegensand der Anfrage. Hier ging es um den Telefonkontakt, da hatte ich was zu geschrieben. Und ja, psychische Erkrankungen können sehr plötzlich ausbrechen. Gerade paranoide Schizophrenie, Depressionen sind ein Beipiel dafür. Ganz häufig passiert das nach extremen Stresssituationen, und eine Trennung ist ja so eine. Das ist ganz häufig.

Wie man dann damit umgeht, ob dann überhaupt noch ein Kontakt zu dem Kind dem Kindeswohl entspricht, diese schwierige Entscheidung, davon können viele Familienrichter ein Lied singen, glaub es mir mal.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
anita7
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Das ist überhaupt keine normale Situation, sondern eine sehr schwierige. Es fällt mir auch schwer in einem öffentlichen Forum über Einzelheiten zu schreiben. Ich würde niemals den Vater meiner Kinder als "Monster" bezeichnen.
Ich bin mir sicher, das er seiner Tochter nicht bewusst schaden möchte sondern sich selbst in großer Not befindet.
Es ist sehr schwierig seinem Kind den Kontakt zum anderen Elternteil zu "verbieten", um das Kind zu schützen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.850 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen