Begrenzung Unterhalt im Ehevertrag ?

20. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Teddy2014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Begrenzung Unterhalt im Ehevertrag ?

Hallo !

Angenommen Partner 1 verdient derzeit ca. 1300 Euro und Partner 2 ca. 3000 Euro. Es gibt ausserdem ein kleines Kind.
Beide wollen heiraten und dabei Gütertrennung vereinbaren.

Partner 1 ist vermögenslos, während Partner 2 bereits vor der Ehe ein mittleres Vermögen hatte, welches ihm zusätzlich zu seinem o.g. Arbeitseinkommen ca. 1.250 Euro Dividendenerträge erwirtschaftet.

Beide Partner sind sich einig, dass im Falle einer Trennung und Scheidung, Partner 2 den Trennungsunterhalt und den Kindesunterhalt im gesetzlichen Rahmen übernimmt, allerdings ausschliesslich bezogen auf sein Arbeitseinkommen. Da das Vermögen aus Zeiten vor der Ehe stammt und von Partner 2 alleine erwirtschaftet wurde, sollen die Erträge auch nur ihm alleine zugute kommen.


Läßt sich diese Vereinbarung im Ehevertrag rechtswirksam gestalten ?

Viele Grüße,
Teddy

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8086x hilfreich)

quote:
Läßt sich diese Vereinbarung im Ehevertrag rechtswirksam gestalten ?


Bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Unterhaltsberechtigte Elternteil, in der Regel die Mutter, keine Sozialleistungen in Anspruch nimmt, ist die Vereinbarung rechtswirksam. Ab dann nicht mehr. Es lässt sich nicht rechtlich wirksam ausschließen, dass leistungsfähige Eltern für ihre Kinder Unterhalt in der notwendigen Höhe zahlen.





-----------------
""

-- Editiert altona01 am 21.05.2014 01:31

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 754x hilfreich)

Guten Abend,

für leibliche Kinder kann der Unterhalt nie mit irgend einem Vertrag ausgeschlossen werden.

Unterhalt an den Partner / die Partnerin kann man nur dann rechtswirksam verhindern, indem man nicht heiratet.

Im Übrigen könnte man in einem Ehevertrag den Zugewinn ausschließen.


Mit freundlichem Gruß


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Hallo Teddy,

bezogen auf den Unterhalt für die Frau ist die Festlegung möglich, weil dies dann +berobligatorische Einkünfte sind.

Für Kinder gibt es diese Einschränkung nicht. BEI KU zählt jedes positive Einkommen.

SG

Berry

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.567 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.542 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen