Bei Heirat...Unterhaltsverpflichtet?

25. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Diana221080
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Heirat...Unterhaltsverpflichtet?

Hallo,

ich muss jetzt mal eine Frage los werden. Mein Freund hat zwei Kinder, die bei IHM leben, seine Ex-Frau sieht die Kinder alle 14 tage. Sie hat aber selber zwei kleine Kinder mit ihrem jetzigen Mann, geht also nicht arbeiten und kann somit keinen Unterhalt zahlen. Nun hat sie aber ihren Partner geheiratet...sieht da die Rechtslage anders aus? Da ja nun ein Einkommen besteht, auch wenn dieses von ihren Mann ist, wäre sie dann nicht wenigstens zu einem Mindestsatz an Unterhaltszahlungen verpflichtet?

Bedanke mich schonmal für die Antworten...

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""wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt""

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Diana221080
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

...des weiteren Frage ich mich, ist die Ex-Frau meines Freundes nicht dazu verpflichtet ihn über ihre neue Heirat zu unterrichten, da sich dann die lage ja ganz und gar ändert??
Wir haben das nur durch zufall erfahren das sie geheiratet hat, sie hat das bis heute noch nicht gesagt.

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""wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt""

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#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Diana221080
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Frage: Wieso hätte sie zahlen müssen? Sie ist ja NICHT Erwerbstätig und da sie zwei Kleinkinder hat, doch auch nicht verpflichtet arbeiten zu gehen, oder??

Im Moment wird Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gewährt.
Das sie prinzibiell zahlen muss, ist ja schon klar, aber wie gesagt, da sie eben zwei Kleinkinder hat und nicht arbeiten geht, "konnte" sie das eben nicht. Daher meine Frage, inwiefern die Tatsache, das sie verheiratet ist, jetzt eine Rolle spielt.

Wäre schön diesbezüglich noch genauere Antworten zu erhalten, evt. mit fallbeispielen in denen Urteilen schon gesprochen sind, oder allgemeine rechtliche Infos diebezüglich.

Vielen Dank...

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#4
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
notfalls das Taschengeld beim Neuen pfänden!

Theoretisch ist das wohl möglich, praktisch wird es dagegen nicht durchsetzbar sein. Wie soll denn bitte ein Nachweis aussehen, wieviel der Neue ihr an Taschengeld gegeben hat? Praktisch ist das doch undurchführbar

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