Bei Scheidung das Haus dem Kind überschreiben?

2. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.03.2023 23:41:54
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Bei Scheidung das Haus dem Kind überschreiben?

Hallo,
ich bin eine 22-jährige Studentin, meine Eltern wollen sich scheiden lassen und das einzige das noch unklar ist, ist wem das gemeinsame Haus nach der Scheidung gehören soll.
Mein Vater wird sofort ins Ausland ziehen weil er dort eine Arbeitsstelle bekommen hat, meine Mutter und ich bleiben dann im Haus wohnen.
Das erste Problem ist aber, dass mein Vater sich nicht von der jetztigen Adresse in Deutschland abmelden möchte, da er vor hat, ab und zu wieder zurück zu kommen und hier zu wohnen, was mir und meiner Mutter eigentlich auch nichts ausmacht. Das Haus in zwei Wohneinheiten aufteilen will er nicht, es komplett meiner Mutter zu überschreiben kommt für ihn auch nicht in Frage.
Die einzige Lösung, die er sich eher vorstellen könnte wäre dass er mir das Haus schenkt. Meine Eltern würden ihren Namen vom Grundbuch streichen, das gemeinsame Haus würde mir allein gehören.
Nun kommt das zweite Problem: Das Haus wurde noch nicht komplett abbezahlt. Meine beide Eltern sind bisher die Kreditnehmer.

Hier meine Fragen:
1. Darf mein Vater mir das Haus überschreiben ohne sich von der Adresse abzumelden?
2. Muss ich für die Schulden meiner Eltern haften, wenn mir das Haus überschrieben wird?
3. Ist es möglich für meinen Vater weiterhin Wohnrecht zu haben wenn er mir das Haus überschreibt? Wenn ja, darf er in der Zukunft ohne mein Erlaubnis andere Menschen zum Übernachten/Mitwohnen einladen?
4. Muss ich für das geschenkte Haus Steuer zahlen? (ca. 500.000 EUR wert)

Ich kenne mich überhaupt gar nicht aus und hoffe dass ich hier richtig bin und dass mir jemand ein Bisschen weiterhelfen kann. Danke im Voraus :D

-- Editiert von katertoxin am 02.08.2018 15:17

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

ad 1. na klar kann dein Vater in dem Haus gemeldet bleiben, wenn er dort seinen Wohnsitz hat.

ad 2. Nein, für die Schulden deiner Eltern haftest du erst mal nicht. Aber auf das Haus ist eine Grundschuld eingetragen. Und wenn die nicht bedient wird, dann kann die Bank die Immobilie der Zwangsversteigerung zuführen.

ad 3: Man könnte in das Grundbuch ein Wohnrecht für deinen Vater eintragen lassen. Allerdings kann dem die Bank widersprechen, weil das den Wert des Hauses mindert.

Wenn er aber ein Wohnrecht hat, dann kann er das auch nach seinem Gusto ausüben.

Ohne Wohnrecht ist dein Vater auf dein Wohlwollen angewiesen. :)

ad 4: Soweit ich weiß, hast du deinem Vater gegenüber einen Freibetrag von 400.000 Euro. Was darüber hinausgeht, muss versteuert werden.

Am Rande sei eins angemerkt: so ganz ausgegoren scheint mir die Idee deines Vaters nicht zu sein. Denn in eine Schenkung müsste ja insbesondere auch deine Mutter einwilligen. Und die wäre wohl mit der "Klobürste" gepudert, wenn sie sich auf diesen Quatsch einlässt !

Deine Eltern sollten die Immobilie im Rahmen des Zugewinnausgleichs aufteilen. Einer übernimmt die Hütte und der andere wird ausgezahlt. Dazu sollten sie sich von einem Anwalt und der Bank beraten lassen. Und gut isses. :)


-- Editiert von Marcus2009 am 02.08.2018 16:14

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das ist völlig unausgegoren, in jeder Beziehung. Einigkeit der Eltern, das ändert sich spätestens, wenn die Lebensplanung eines Elternteils anders verläuft als jetzt angedacht. Oder ein Schicksalsschlag kommt, sei es finanziell oder aber auch auf der menschlichen Seite.

Hinzu kommt ja noch nachfolgende Überlegung: Wie willst Du das Haus unterhalten? Versicherungen, Steuern, was weiss ich? Und die Banken müssen auch noch mitspielen. Normalerweise müssen die Schulden reguliert sein über ein Notaranderkonto, ehe eine Immobilie umgeschrieben wird.

Mensch, lass die Finger davon. Die Eltern sollen ihre Probs unter sich klären.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12312.03.2023 23:41:54
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die ausführliche Antwort :D Ein Paar Fragen habe ich noch:

Zitat (von Marcus2009):

Nein, für die Schulden deiner Eltern haftest du erst mal nicht. Aber auf das Haus ist eine Grundschuld eingetragen. Und wenn die nicht bedient wird, dann kann die Bank die Immobilie der Zwangsversteigerung zuführen.

Ist es dann theoretisch auch machbar wenn meine Eltern die Kredite weiterhin freiwillig zahlen wollen? Sie haben ja den Vertrag geschlossen. Als Studentin ist es für mich generell unmöglich Kredite von der Bank zu bekommen, also ist es erlaubt wenn mir das Haus gehört und meine Eltern die Schulden zahlen?
Und kann die Bank meinen Eltern die Schenkung aus irgendeinem Grund verbieten?

Zitat (von Marcus2009):

Wenn er aber ein Wohnrecht hat, dann kann er das auch nach seinem Gusto ausüben.

Heißt das auch, dass er fremde Leute ins Haus holen darf ohne dass ich was davon weiß, und dass ich rechtlich nichts dagegen machen kann wenn plötzlich zehn andere Männer bei mir wohnen wollen solange mein Vater es erlaubt?

Die Sache bei meiner Familie ist eben dass es jetzt immer noch eine sehr gute Beziehung zwischen mir und meinen Eltern gibt obwohl sie sich gegenseitig nicht mehr vertrauen können, deswegen haben die beiden nichts dagegen wenn mir das Haus gehört, wollen einander aber keinen Cent geben.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Soweit ich weiß, hast du deinem Vater gegenüber einen Freibetrag von 400.000 Euro. Was darüber hinausgeht, muss versteuert werden. Das ist soweit richtig, aber dem Vater gehört ja nur das halbe Haus - macht 250.000 Euro. Und gegenüber der Mutter hat die TE denselben Freibetrag, so daß keine Schenkungsteuer anfiele. Allerdings fielen durchaus vierstellige Notar- und Grundbuchkosten an.
Denn in eine Schenkung müsste ja insbesondere auch deine Mutter einwilligen. Allerdings - das scheint mir hier der Knackpunkt zu sein...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Theoretisch ist alles machbar. Aber in der Realität nutzt das gar nichts. Die Banken werden nicht mitspielen, bei einem Eigentümerwechsel soll normalerweise der alte Kredit abgewickelt sein. Das funktioniert so nicht. Und so naiv sollte eigentlich keine Studentin sein.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12312.03.2023 23:41:54
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):

Und so naiv sollte eigentlich keine Studentin sein.

Ich weiß dass ich hier besonders dumm vorkomme (das Gefühl habe ich schon beim Tippen), deswegen habe ich vorhin auch extra geschrieben dass ich mich hier gar nicht auskenne :D Bisher lief alles glatt in meiner Familie und keiner ist jemals mit solchen Sachen im Kontakt gekommen. Immer Glück haben hat ja auch sein Nachteil.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
ad 3: Man könnte in das Grundbuch ein Wohnrecht für deinen Vater eintragen lassen. Allerdings kann dem die Bank widersprechen, weil das den Wert des Hauses mindert.

Das ist nicht richtig. Das Wohnrecht wird im Rang nach der Grundschuld eingetragen und im Fall der Zwangsversteigerung gelöscht.
Zitat:
Die Banken werden nicht mitspielen, bei einem Eigentümerwechsel soll normalerweise der alte Kredit abgewickelt sein.

Bei einer Schenkugn ändert sich an den Darlehensverhältnissen nichts. Die Bank muss daher auch nicht "mitspielen.".
Zitat:
Mensch, lass die Finger davon. Die Eltern sollen ihre Probs unter sich klären.

Dem kann ich nur zustimmen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Du, ich habe nicht von Dummheit geschrieben. Nur, Deine Naivität kann Dir Dein ganzes Leben vermiesen. Abgesehen davon wird die Bank wohl kaum mitmachen. Und die erstaunliche Wende nach der Scheidung der Eltern steht auch noch bevor. Die kommt immer, glaub es mir mal. Wenn eben der emotionale Abstand da ist, aus was für Gründen auch immer.

wirdwerden

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#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Angenommen, Sie haben in zwei Jahren einen Partner, der mit im Haus wohnt, Ihre Mutter hat auch einen, der auch im Haus wohnt und zwischendrin hupft immer mal Ihr Vater durch die Gegend, wenn er

Zitat (von katertoxin):
ab und zu wieder zurück kommt, hier zu wohnen
.

Wenn er ein Wohnrecht hat, ist ihm das nicht mal zu verbieten. Dann verstehen sich Papa und der Neue von Mama nicht und schon geht's rund. Oder Papa hat auch noch eine Neue, die auch noch mit rein will in die Bude... Das wird kuschelig.

Wirdwerden hat recht, der große Gefühlsknall kommt noch - und er kommt ganz sicher!

Lassen Sie es.... Sie sind nicht die Therapeutin Ihrer Eltern noch sollten Sie sich als Mediator fühlen und schon gar nicht sollten Sie sich in den Krater eines Vulkans setzen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Wenn er ein Wohnrecht hat, ist ihm das nicht mal zu verbieten. Dann verstehen sich Papa und der Neue von Mama nicht und schon geht's rund. Oder Papa hat auch noch eine Neue, die auch noch mit rein will in die Bude... Das wird kuschelig.


Das hat doch aber mit der geplanten Schenkung der Immobilie nix zu tun. Wenn das Haus im Eigentum der Eltern verbleibt, ist die Situation doch nicht einen Deut anders gelagert !

Die Fragen zu 1 - 4 sind noch diversen Posts beantwortet. Die Antwort ist klar: ja, das ist machbar aber die Mutter müsste auch zustimmen. Das Wohnrecht kann allerdings nur nachrangig eingeräumt werden.

Für mich sieht das so aus, als wäre der Ehemann aufgrund der Trennung von seiner Frau - sagen wir mal - nicht mehr so ganz bei Trost ! Da steht der Wunsch im Vordergrund, der Ex kräftig eins auszuwischen. Und die Tochter w.ttert Morgenluft !

Vergessen wird dabei, dass der Ehefrau die Hälfte der Immobilie gehört. Und warum sollte sie so blond sein und auf ihre Hälfte verzichten, wenn der Ehemann durchdreht.

Man kann nur hoffen, dass sie dieses Spiel schlicht und ergreifend nicht mitmacht.

Denn wenn die Tochter die Immobilie tatsächlich im Alleineigentum erhält, dann wären die Eltern ihr möglicherweise auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Und das ist dann vielleicht keine ganz so gute Idee. Denn die Frage nach dem Wohnrecht zeigt doch schon jetzt, dass die Tochter dann durchaus von IHREM Recht an der Immobilie auch Gebrauch machen will. :)

Eine Frage stellt sich übrigens noch: ist die Fragestellerin ein Einzelkind oder gibt es noch andere Kinder. Denn in diesem Fall wäre in erbrechtliicher Hinsicht noch einiges anzumerken.


-- Editiert von Marcus2009 am 03.08.2018 08:24

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Marcus, es ist doch immer dasselbe. In dem Augenblick, in welchem es um Geld geht, wird alle, wirklich alle Vernunft ausgeschaltet. Dann haben die Leute Dollarzeichen in den Augen, die den Blick auf die Realität doch arg trüben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DerMuck
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 10x hilfreich)

Problem wird sein, das deine Eltern weiter bei der Bank in der Schuldhaft wegen dem alten Darlehen sind, wenn sie das Haus an dich übertragen. Mutig. Gegenüber Fremden wäre das ein absolutes NO GO.

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