Bei Sonderbedarf weniger Ehegattenunterhalt?

8. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mopple_the_whale
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)
Bei Sonderbedarf weniger Ehegattenunterhalt?

Hallo, ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Grundsätzlich habe ich die Berechnung von Kindesunterhalt, Mehrbedarf, Ehegattenunterhalt usw. verstanden. was mir nun aber nicht klar ist, ist, wie sich der Fall verhält, wenn der Unterhaltsschuldner regelmäßig Kindesunterhalt plus Mehrbedarf und Ehegattenunterhalt leistet und dann Sonderbedarf anfällt.

Der Mehrbedarf wird ja in Relation zu den Einkommensverhältnissen getragen, also eben vermehrt vom besserverdienenden Elternteil.

Nun stellt sich mir die Frage beim Sonderbedarf, zu welchem Zeitpunkt er abgezogen und von was berechnet wird.

Vom verfügbaren Einkommen und dann wird er von beiden Parteien in Relation zu ihren Einkommensverhältnissen getragen (wie der Mehrbedarf)? Das würde aber unberücksichtigt lassen, dass in jedem Monat die Einkommensverhältnisse der beiden Ehegatten durch den Ehegattenunterhalt einander nahezu angeglichen werden.

Wird er ebenso wie der regelmäßige Kindesunterhalt in den Monaten, in denen er anfällt vom verfügbaren Einkommen abgezogen und mindert somit direkt den Ehegattenunterhalt (da es dann weniger Masse zum Aufteilen gibt)?

Oder wird er erst nach Auszahlung des Ehegattenunterhaltes berechnet, so dass er 50:50 zu tragen ist?

Ich hoffe sehr, dass ich mein Problem verständlich beschreiben konnte und das jemand eine Antwort weiß.

Die Frage wäre hier auch: was ist Recht und was wäre GERECHT.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ehegattenunterhalt wird nur noch seltener zugesprochen.

Bei der Berechnung sollte man auf evtl. Mehrbedarf gleich hinweisen.

Steht die Berechnung kann man den Zahlbetrag nicht jedes mal anpassen.

Zuerst wird der KU + Mehrbedarf vom bereinigten EK abgezogen,der Rest dient als Grundlage zur

Berechnung des Ehegattenunterhaltes.

edy

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#2
 Von 
Mopple_the_whale
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Edy,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Momentan ist es noch Trennungsunterhalt. Es wird vss eine kurze Weile auch Ehegattenunterhalt anfallen.

Die Frage ist aber, ob der sich durch den Sonderbedarf verringert.

Und wie der aufgeteilt wird. 50:50 oder in Relation der Einkommen vor Zahlung des Trennungsunterhalts.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Die Frage ist doch ob überhaupt Ehegattenunterhalt gezahlt werden muss

Wenn der Partner gesund und arbeitsfähig und noch gut einen Job finden kann , gibt es oft keinen Ehegattenunterhalt. Bei kurzer Ehe wird es noch schwieriger.

Sonderbedarf wird 50:50 geteilt .

edy

-- Editiert von edy am 08.05.2019 22:31

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