Liebe Comunity
Ich bin Vater von 3 Kindern. 17, 6 sowie 2 Jahre. Kind 1 und 2 leben bei ihren jeweiligen Mützern. Ich verdiene 3000 Euro Metto und liege somit in der Einkommensstufe 4. Ich zahle also für das 16 jährige in die 500 und das 6 jährige in die 400. Insgesamt also über 1000 Euro. Nun sagt die DDT das ich über den Kontrollbetrag bin und meine Ehefrau die aktuell kein Einkommen hat sowie das 2 jährige was in meinem Haushalt lebt eine Abstufung vorzunehmen sei. Ich war beim Jugendamt kurzfristig beschäftigt im Sinne eines Praktikums und habe mor die Berechnungen mal erklären lassen. Die tippen die Zahlen wie Anzahl der Berechtigten und Einkommen einfach in nen Rechner ein. Und Ehefrau sowie Kind was im eigenen Haushalt leben werden nicht mitgerechnet. OK. Ich bin also zu einem Anwalt und wollte das mal genau berechnen lassen. Da sagte mir der Anwalt das er auf das gleiche kommt wie ich. Und ich solle die Füße still halten denn er kennt genug Richter die bei diesem Einkommen weitaus höher berechnen würden als was ich zahlen würde. Auch der Anwalt sagte das der Unterhalt für die Ehefrau und dem Kind im Haushalt nicht einfließen da dieser durch den Naturalunterhalt gedeckt werden würde. Sie würden also auch wenn ich Alleinverdiener bin keine Kosten verursachen und somit wie nicht vorhanden betrachtet. Im Gegenteil, sollte meine Ehefrau nach der Elternzeit arbeiten gehen, könnte es sogar sein das ich wenn eine der Kindesmütter klagt noch höher eingestuft werde. Denn aufgrund der Gesetzeslage ergibt sich hier eine Besonderheit: Ehegatten sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Sollte die Ehefrau also entsprechend verdienen so kann das sich auf den Unterhalt auswirken da dann mehr Kapital meinerseits zur Verfügung steht also sprich die Ehefrau mehr Nebenkosten übernimmt als Beispiel. Umgedreht würde auf Seiten aber des Unterhaltsempfängers nix eingerechnet da deren Lebens oderEhepaetner nicht berücksichtigt werden da nicht seine Kinder. Auf meinen Hinweis in der DDT steht das diese für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt sei und das im Internet steht das dies je vorhandener Anzahl von Berechtigten zu einer Herauf oder Herabstufung führe, meinte der Anwalt ich solle doch froh sein das keine Titel existieren und Füße still halten. Die DDT sei erstens kein Gesetz und zweitens steht da "kann" und nicht muss. Für diese Berechnung habe ich über 400 EUR hingelegt um das Ergebnis zu bekommen was ich mir ja selbst berechnet habe, wo aber überall steht dies sei falsch.
Bei Unterhaltsberechnung vorsätzlich 2 Berechtigte weg gelassen
26. November 2023
Thema abonnieren
Frage vom 26. November 2023 | 18:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Unterhaltsberechnung vorsätzlich 2 Berechtigte weg gelassen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 26. November 2023 | 19:17
Von
Status: Unbeschreiblich (36009 Beiträge, 6106x hilfreich)
Hast du noch eine konkrete Frage?
#2
Antwort vom 26. November 2023 | 20:42
Von
Status: Weiser (17832 Beiträge, 9742x hilfreich)
Irgendwie kommt mir das bekannt vor:
https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Neues-Kind-und-Ehefrau-werden-nicht-immer-in-der-Unterhaltsberechnung-beruecksichtigt-__f614768.html
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. November 2023 | 08:08
Von
Status: Bachelor (3112 Beiträge, 1017x hilfreich)
Jede professionelle Unterhaltssoftware fragt nach weiteren Unterhaltspflichten im und außerhalb des Haushaltes.ZitatDie tippen die Zahlen wie Anzahl der Berechtigten und Einkommen einfach in nen Rechner ein. :
Das ist falsch.ZitatUnd Ehefrau sowie Kind was im eigenen Haushalt leben werden nicht mitgerechnet. :
Das ist in Anbetracht der Parteiherrschaft im Unterhaltsverfahren eher unter Unfug zu verbuchen. Damit ein Richter anders rechnet als man selbst, müsste die Gegenseite die vorgelegte Berechnung substantiiert bestreiten. Da hier aber keine Titel bestehen, kannst du auch nicht vor Gericht gehen. Das könnte derzeit nur der Gläubiger.ZitatUnd ich solle die Füße still halten denn er kennt genug Richter die bei diesem Einkommen weitaus höher berechnen würden als was ich zahlen würde. :
Das sieht der Bundesgerichtshof anders.ZitatAuch der Anwalt sagte das der Unterhalt für die Ehefrau und dem Kind im Haushalt nicht einfließen da dieser durch den Naturalunterhalt gedeckt werden würde. :
Genau deshalb ist auch die Ehefrau bei der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen mitzuzählen.ZitatEhegatten sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. :
Wie denn? wenn du jetzt schon eine höhere Stufe zahlst. Selbst, wenn man nur 3 Kinder berücksichtigt, wäre um eine Stufe herabzugruppieren.Zitatm Gegenteil, sollte meine Ehefrau nach der Elternzeit arbeiten gehen, könnte es sogar sein das ich wenn eine der Kindesmütter klagt noch höher eingestuft werde. :
Der Anwalt hätte dir durchaus bessere Verfahrenstaktiken an die Hand geben können, kennt sich aber scheinbar selbst nur mittelmäßig gut aus. Da Rechtsberatung aber Anwälten vorbehalten ist, darf dir hier auch keiner sagen, wie du den Spieß einfach umdrehen könntest.
-- Editiert von User am 27. November 2023 08:09
#4
Antwort vom 27. November 2023 | 09:41
Von
Status: Schüler (284 Beiträge, 50x hilfreich)
ZitatIrgendwie kommt mir das bekannt vor: :
https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Neues-Kind-und-Ehefrau-werden-nicht-immer-in-der-Unterhaltsberechnung-beruecksichtigt-__f614768.html
Kurios.
Warum wird das jetzt noch mal gepostet?
Sich nur erneut aufzuregen bringt ja nichts.
Man sollte handeln.
Was hast du denn bisher getan?
Man könnte z.B. die Mütter anschreiben und ihnen mitteilen, dass man den Unterhalt neu berechnet hat.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
284.648
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten