Beim vierten kind weiter unterhalt an Exfrau?

13. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
sama04
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Beim vierten kind weiter unterhalt an Exfrau?

Guten Tag,
mich würde interessieren ob mein lebensgefährte weiterhin unterhalt an seine Exfrau zahlen muß,da wir im januar unser "erstes" kind erwarten. Er hat bereits mit seiner Exfrau 3 kinder an die er -natürlich- auch unterhalt zahlt. Aber muß er dann ab januar07 auch weiterhin unterhalt an seine Exfrau zahlen oder gibt es da eine regelung?!

L.G sama04

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Ihr müsst den Unterhalt neu berechnen lassen, da weitere Unterhaltsempfänger dazu kommen, möglich dass dann weniger oder gar kein Unterhalt mehr für die Exfrau rauskommt.
Wie alt sind denn die ersten drei Kinder?
Ist die Exfrau berufstätig?
Wieviel EU zahlt dein LG zur Zeit?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Der Unterhalt sollte ab Geburt des Kindes neu berechnet werden. Die Verpflichtung zur Zahlung an die Ex-Frau besteht weiterhin, solange, bis das letzte Kind ein gewisses Alter erreicht hat. Sollte die Ex-Frau nie gearbeitet haben, bleibt die Unterhaltsverpflichtung u.U. ein Leben lang. Es ist ihr aber zuzumuten, ich glaube, wenn das Kind 12 ist, dass sie wieder arbeiten gehen kann. Das gibt die Rechtsprechung her. Aber, wie gesagt, sollte sie längere Zeit oder gar nicht gearbeitet haben, wird es schwer, Arbeit zu finden und der Ex muss weiter zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sama04
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die kinder aus erster ehe sind 5,7,10jahre alt. So wie ich es von ihm verstanden habe geht sie seid dem ersten kind nicht mehr arbeiten sie ist gelernte krankenschwester. Der UH ist so um die 700€ im mon. wobei er wohl mehr für sie als für die kinder zahlt so wie er mir sagte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Der Unterhalt für die Ex wird evtl. weniger, aber zahlen muss er trotzdem weiter, mindestens bis das letzte Kind 12 ist. Dann kann von ihr verlangt werden, dass sie zumindest halbtags wieder arbeiten geht. Als Krankenschwester wird das schwierig, halbtags zz arbeiten. Ich kenne aber viele Krankenschwestern, die mit Nachtdiensten und Wochenenddiensten wieder angefangen haben zu arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Er zahlt 700 € für alle 4 zusammen?
Plus Kindergeld hätte die Exfrau dann knapp 1200 Euro für 4 Personen?

Ich vermute mal er zahlt nur oder zumind. hauptsächlich für die Kinder und jeden weiteren Kommentar spar ich mir...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sama04
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@kleine hexe: du findest den gesamtbetrag zu wenig? Naja und, ihm ist es egal. Ihm geht es hauptsächlich darum das es den kindern gut geht,was sie macht ist ihm sch* egal,sie hat ihn genug ausgenommen finanziell. Und bevor sie dann mit seinem kumpel ganz weg ist was schon 2 jahre lief hat sie von ihm schön nach für nach das konto leicht leer geräumt und sich schön wo anderst hingepackt. Sie müsste in meinen augen ÜBERHAUPT KEIN GELD von ihm bekommen. Sie hat es nicht besser verdient,und sie wollte es ja auch nicht anderst. Sie hatte ein sau gutes leben da er selbständig ist,großes haus hat usw. tja und jetzt lebt sie zur miete und hat nichts mehr,selbst schuld.

Danke den anderen schon mal für die antworten.

L.G sama

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Wie kann es denn den Kindern gut gehen, wenn die Mutter nichts mehr hat? ;)



0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sama04
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@armesocke: Keine sorge die hat genug. Sonst könnte sie sich nicht eine sehr große 4zi. wohnung leißten ein großes auto usw.
Sie hat ja noch ihren neuen partner -mit dem sie zwar einerseits zusammen lebt aber dann auf der anderen seite doch nicht- wenn ihr versteht was ich meine,damit sie ja schön weiter unterhalt bekommt. Geht nebenher heimlich arbeiten,na und ihr vater hat auch genug geld und da kommt das meißte her. Sie ist eine ganz linke hinterhältige ........!!! Wenn die kids zu besuch kommen haben sie grundsätzlich IMMER neue sachen,meißt auch mal von esprit,und ich weiß nicht ob ich unbedingt eine 5jährige in teure espritklamotten stecken muß wenn ich ja angeblich kein geld habe. Das einige was man merkt ist das sie grundsätzlich mit den 3 kids überfordert ist,sprich mit der erziehung. Sie haben ein UNMÖGLICHES benehmen,aber mein lebensgefärte wird auch nicht irgendwie mal mit einbezogen in die erziehung. Ich halte in manchen fällen eher zu den vätern da die immer die benachtieligten sind und geldesel sind,obwohl sie von den frauen verar.... worden sind,so wie in seinem/unserem fall. Und dann er IHR noch ein nettes leben finanzieren.........ich glaub doch es geht los!!! So frauen regen mich maßlos auf und sind in meinen augen das aller letzte.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Mich regen eher so Frauen auf, die der früheren Ehefrau ihres Stechers nicht das Schwarze unter den Nägeln gönnen und deswegen die alte Mär von "die hat genügend, die hat ihn ausgenommen, die hat dies, die hat das!"

Erzählen kann man viel. Wenn man eine Dumme findet, die das glaubt.

4 Zimmer bei 3 Kindern. Sollen sie sich ein Ein-Zimmer-Appartment teilen?
Wer sagt, dass die Klamotten neu sind? Bei Ebay gibts sowas gebraucht.
Und dass sie einen Freund hat, hat mit EU nichts, aber auch garnichts zu tun.

Und wenn garnichts mehr zieht, darf man über die Kinder herziehen.

Sorry, Leute, aber diese "Weiber" kann ich echt nicht ab.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sama04
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ohje: ich gehe mal davon aus das du eine frau bist,ja. Und ich weiß nicht ob du es super finden würdest und es später auch noch gut gelaunt finanziell unterstützen würdest wenn dein mann dich mit deiner besten freundin 2jahre schön betrügt wärend du dir den buckel krum machst und alles tust das es ihm gut geht,und er dir als dank zum fremdgehn noch das konto leerräumt und sich das schön zur seite legt,weil das ganze ja so schön geplant ist von deinem mann und deiner besten freundin. Klar so was würdest du auch sehr begrüßen so ein verhalten,gell!? Ich bin nicht "die dumme" die alles glaubt was man ihr erzählt,da ich das nicht nur von meinem LG erfahren habe sondern noch von GENÜGEND anderen ecken,und nicht umsonst wird sie (und ihr "neuer") bei uns hier in der "stadt" mit dem po nicht mehr angeschaut sondern eher ignoriert!
Und die klamotten sind NICHT ersteigert oder alt!
Und ich suche auch ganz bestimmt keine gründe auf ihr rumzuhacken,da es tatsachen sind die ich wiedergegeben habe und es nicht bei den haare herbeigezogenes ist.
Abgesehen davon ging es jetzt nicht ausschließlich um dieses tehma, sonder ich habe nur um rat gefragt ob er weiterhin an SIE zahlen muß. Mehr nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)

*Zitat Loddar`s SChwester:
Kind 10 Jahre: 247€
Kind 7 Jahre: 247€
Kind 5 Jahre: 199€
macht zusammen 693€, das ist der Mindest-KU.*

Du schreibst, dass er etwas über 700 Euro zahlt. Mit anderen Worten - er zahlt also nicht an SIE,wie Du schreibst, nicht Ehegatten- sondern ausschließlich Kindesunterhalt. Den MUSS er bezahlen, solange er es finanziell kann - und das ist offenbar der Fall, da er wohl sehr gut verdient. DAmit dürfte Deine Frage und das Thema restlos beantwortet sein, oder?

-- Editiert von sunny249 am 14.07.2006 16:03:32

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.925 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen