Hallo wie läuft das mit dem Beistand vom Jugendamt ab? Habe vor ca. 3 Wochen schriftlich Beistand beantragt für meine Tochter zwecks Unterhalt. Habe aber nichts bekommen, keine Bestätigung oder sonstiges. Was wird da jetzt gemacht? Werde ich über alles benachrichtigt oder gar nicht? Ich hätte eig erwartet, dass das Jugendamt nun den Kindsvater anschreibt wegen Unterhaltszahlungen. Für mein ungeborenes Kind habe ich auch schon Beistand beantragt mit Bitte um vorgeburtliche Vaterschaftsfeststellung und wegen Unterhalt. (Der selbe Erzeuger).
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Beistand Jugendamt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo Bettina124,
Du hast beim JA nachgefragt? und keine Antwort erhalten?
komisch ?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Sie hat also irgendwann im Dezember (so etwa um den 10. herum) einen Antrag gestellt. Bei der Belastung der Jugendämter und der Weihnachtszeit gehe ich mal davon aus, dass der zuständige Mitarbeiter nicht auf diese Anträge gewartet hat und sich ansonsten dem süßen Nichtstun (warten aufs Christkind) hingegeben hat. Abgearbeitet wird nun mal nach Eingang.
So, dann muss erst einmal die Beistandsschaft eingerichtet werden, und dann kann man Maßnahmen einleiten. Das alles dauert doch. Außerdem ist es absolut üblich und m.E. auch unverzichtbar, ein persönliches Gespräch mit dem Mitarbeiter zu führen.
Also, Jugendamt anrufen, um Termin bitten, darauf hinweisen, dass was schriftliches bereits vorliegen müsste. Und bitte nicht vergessen, dass auch JA-Mitarbeiter vielleicht die letzten 2 Wochen im Urlaub waren.
wirdwerden
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bei uns wurde im hintergrund agiert, ohne dass wir viel post bekommen hätten. gebracht hats trotzdem nichts.
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@ Maliya: ob es was bringt, das ist doch eine ganz andere Frage. Erfolgsgarantie gibt es weder beim Anwalt noch beim Jugendamt.
Nur, hier muss doch erst einmal was eingerichtet werden, ehe es zum Erfolg kommen kann oder auch nicht.
wirdwerden
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Das Jugendamt informiert da nicht über jeden Schritt.
Aber ein Anruf hilft da weiter.
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