Hallo, heute habe ich folgende Frage:
es besteht eine Beistandschaft seitens der Kindesmutter für meine
zwei Kinder beim Jugendamt.
Nun soll eine Abänderung erfolgen (Herabsetzung). Kann meine EX
sich sowohl durch den Beistand als auch durch einen Anwalt
vertreten lassen?? Ich kann mir das finanziell nicht leisten. Wer bezahlt das eigentlich wenn Sie verliert? Wer weiß hier RAT??
Beistandschaft Jugendamt Klage
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo Paul,
soweit ich weiß ist das Jugendamt der "Anwalt" der Kinder. Sie braucht keinen zusätzlich. Wenn sie verliert übernimmt das in der Regel die PKH. Wenn sie keine erhalten hat, dann weiß ich auch nicht. Vermutlich sie oder ihr? Hatte ich auch schon mal gefragt, hat aber wohl noch keiner Erfahrungen mit gemacht. Die meisten bekommen wohl PKH.
Gruß
Patti
Hi,
ich meine Dr.omedar hat dazu schon mal sehr ausführlich was geschrieben... Vielleicht kommt das Höckertier ja nochmal vorbei....
Grundsätzlich gilt, der Verlierer zahlt alles. Bei einem Vergleich werden die Kosten i.d.R. geteilt, bzw. jeder zahlt den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten zur Hälfte.
Grüße
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--- editiert vom Admin
Also, ich weiß es nicht genau, aber ich glaube in dem Fall, dass die KM verliert, zahlt das eben das JA.
In unserem Fall war es ja so, dass mein Mann die PKH bekommen hat und nicht das JA. Aber das JA (das Kind) hatte verloren.
Wir haben damals lediglich den Titel bekommen.
Ich kann ja mal nachgucken, ob da was genaueres drin stand. Kann mich aber nicht erinnern.
LG beijng
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"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."
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