Beistandschaft Jugendamt

2. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
darki789
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beistandschaft Jugendamt

Hallo
Was passiert eigentlich seitens der Beistandschaft wenn der KV (defintiv zahlungsfähig), trotz Titel den erhöhten Unterhalt ab Januar nicht zahlt sondern immer noch Stand 2022? Dazu aufgefordert wurde er bereits 2x .Pfänden die dann irgendwann? Oder wird das so hingenommen?

Danke und Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von darki789):
den erhöhten Unterhalt ab Januar nicht zahlt sondern immer noch Stand 2022?
Heute ist ja gerade mal der 02. Februar. Es ist daher erst zwei mal Unterhalt fällig geworden.

Zitat (von darki789):
Dazu aufgefordert wurde er bereits 2x
Respekt. Dafür, dass gerade mal etwas mehr als ein Monat herum ist, schon zwei Erinnerungen. Das ist wohl weit über der durchschnittlichen Bearbeitungsgeschwindigkeit.

Zitat (von darki789):
Pfänden die dann irgendwann?
Ja. Bezahlen muss die Pfändung aber erst mal der betreuende Elternteil. Geld bekommt man zurück. Aber wegen 50 Euro Fehlbetrag eine Pfändung einzuleiten, macht nicht übermäßig viel Sinn.

Zitat (von darki789):
Oder wird das so hingenommen?
Das darf zumindest nicht passieren, ansonsten macht sich der Beistand schadensersatzpflichtig gegenüber dem Kind. Das könnte man in den Raum stellen, wenn schon jahrelang nichts gemacht wurde.

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#2
 Von 
darki789
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort nun bin ich schon mal etwas schlauer

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 69x hilfreich)

Jährlich, spätestens nach Veröffentlichung einer neuen Düsseldorfer Tabelle (zuletzt Presseerklärung OLG Düsseldorf vom 5. Dezember 2022), kann man einen besonders freundlichen Kundenservice in den Jugendämtern beobachten. Etliche Beistände starten dann sowas wie eine Serienbrieffunktion und die Drucker im Jugendamt laufen auf Hochtouren. Ihre "Kunden" mit dynamischen Titeln erhielten also lange vor Weihnachten 2022 nette Briefe mit den neuen Zahlbeträgen ab 2023.

Und wer keinen Brief bekam, hatte seine Zahlungen auch unaufgefordert anzupassen. Denn eine wie auch immer geartete Belehrung hatten sie alle schon bei der Titulierung erhalten. :grins:

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Scheint mir hier weniger ein juristischen Problem zu sein, mehr ein Kommunikationsproblem. Wie wärs damit, einen Termin mit dem JA zu vereinbaren, und da das weitere Vorgehen abzustimmen?

wirdwerden

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