Ein 17jähriger (geistig behindert) lebt bei der Mutter und hat Beistandschaft vom Jugendamt, d.h. das Jugendamt kassiert den Unterhalt
des Vaters und leitet ihn an die Kindsmutter weiter. Hat er diese Beistandschaft mit 18 immer noch, oder muss er dann alles selbst klären?
Der Kindsvater ist der Ansicht, sein Sohn müsse mit 18 arbeiten gehen oder eine Ausbildung machen, auf jeden Fall Geld verdienen. Muß er weiter zahlen, wenn der Sohn zB in einer Behindertenwerkstatt arbeitet?
Beistandschaft Jugendamt auch noch mit 18?
30. Juli 2009
Thema abonnieren
Frage vom 30. Juli 2009 | 15:25
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Beistandschaft Jugendamt auch noch mit 18?
#1
Antwort vom 30. Juli 2009 | 15:50
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 6x hilfreich)
Waren gestern beim JA.
Meine Tochter 19 möchte den Unterhalt vom Vater einfordern.
Das JA darf in ihrem Ermessen handeln, bis sie 21 ist.
Sollte es allerdings zu einem Gerichtsverfahren kommen, muss sie einen Anwalt haben.
Wie es allerdings in Deinem Fall (wg. Behinderung) aussieht, weiß ich nicht.
Bine
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
297.212
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
35 Antworten
-
3 Antworten
-
17 Antworten
-
4 Antworten