Beistandschaft Jugendamt auch noch mit 18?

30. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Beistandschaft Jugendamt auch noch mit 18?

Ein 17jähriger (geistig behindert) lebt bei der Mutter und hat Beistandschaft vom Jugendamt, d.h. das Jugendamt kassiert den Unterhalt des Vaters und leitet ihn an die Kindsmutter weiter. Hat er diese Beistandschaft mit 18 immer noch, oder muss er dann alles selbst klären?

Der Kindsvater ist der Ansicht, sein Sohn müsse mit 18 arbeiten gehen oder eine Ausbildung machen, auf jeden Fall Geld verdienen. Muß er weiter zahlen, wenn der Sohn zB in einer Behindertenwerkstatt arbeitet?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sabine0312
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)

Waren gestern beim JA.

Meine Tochter 19 möchte den Unterhalt vom Vater einfordern.

Das JA darf in ihrem Ermessen handeln, bis sie 21 ist.

Sollte es allerdings zu einem Gerichtsverfahren kommen, muss sie einen Anwalt haben.

Wie es allerdings in Deinem Fall (wg. Behinderung) aussieht, weiß ich nicht.

Bine

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