Beistandschaft - Welche Möglichkeiten hat das Jugendamt?

28. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)
Beistandschaft - Welche Möglichkeiten hat das Jugendamt?

Guten Tag,

welche Verpflichtungen bzw. Möglichkeiten hat das Jugendamt, wenn eine Beistandschaft eingerichtet wurde, um die Interessen des Kindes wahrzunehmen? Reicht es, wenn lediglich alle zwei Jahre die Einkommensverhältnisse angefragt werden?

Lieben Gruß
Julia

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
woth
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Julia,

also das Jugendamt hat bei uns die Beistandschaft für den Unterhalt, d.h. Sie regelt das Inkasso, d.h. der Kindsvater muss ans Jugendamt den Unterhalt überweisen und dieses überweist dann an uns.
Bei Änderungen wird automatisch angepasst, Einkommensänderungen der Kindsvaters werden aber nicht neu geprüft, nachdem diese einmalig festgestellt wurden. Da müsste er schon einen Antrag stellen


Woth

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#2
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo woth,

so weit ist es bei uns ja gar nicht gekommen. Der Vater ist Dauer- um nicht zu sagen "schon-immer"-arbeitslos. Das Kind bekommt also gar nichts. Es existiert noch nicht mal ein Titel...

Lieben Gruß
Julia

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