Guten Tag,
welche Verpflichtungen bzw. Möglichkeiten hat das Jugendamt, wenn eine Beistandschaft eingerichtet wurde, um die Interessen des Kindes wahrzunehmen? Reicht es, wenn lediglich alle zwei Jahre die Einkommensverhältnisse angefragt werden?
Lieben Gruß
Julia
Beistandschaft - Welche Möglichkeiten hat das Jugendamt?
28. März 2006
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Frage vom 28. März 2006 | 21:02
Von
Status: Schüler (364 Beiträge, 36x hilfreich)
Beistandschaft - Welche Möglichkeiten hat das Jugendamt?
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#1
Antwort vom 29. März 2006 | 19:10
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Julia,
also das Jugendamt hat bei uns die Beistandschaft für den Unterhalt, d.h. Sie regelt das Inkasso, d.h. der Kindsvater muss ans Jugendamt den Unterhalt überweisen und dieses überweist dann an uns.
Bei Änderungen wird automatisch angepasst, Einkommensänderungen der Kindsvaters werden aber nicht neu geprüft, nachdem diese einmalig festgestellt wurden. Da müsste er schon einen Antrag stellen
Woth
#2
Antwort vom 30. März 2006 | 20:28
Von
Status: Schüler (364 Beiträge, 36x hilfreich)
Hallo woth,
so weit ist es bei uns ja gar nicht gekommen. Der Vater ist Dauer- um nicht zu sagen "schon-immer"-arbeitslos. Das Kind bekommt also gar nichts. Es existiert noch nicht mal ein Titel...
Lieben Gruß
Julia
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