Beistandschaft - im Ermessen der ARGE

20. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
T0T0
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Beistandschaft - im Ermessen der ARGE

Hi All,

...ich hab mal ne Frage ;)

<hr/>

Vater von 3 Kindern (6/10/14) ist 1 Jahr krank, wird arbeitslos und geraet damit beim Unterhalt n Verzug (2 Monate).

Die Mutter der Kinder erhaelt fuer die beiden unter 12-jaehrigen Unterhaltsvorschuss.
Fuer das aeltere Kind beantragt sie Beistandschaft beim JA.

Das JA vereinbart mit dem Vater eine Stundung der Unterhaltsschuld.
Zu Ablauf der Stundungsfrist begleicht der Vater diese Schuld, da er inzwischen wieder Arbeit gefunden hat.

<hr/>

Nun fordert das JA, respektive der Beistand, vom Vater die Einkommensnachweise ein.

<hr/>

Ist die Beistandschaft nicht beendet, wenn der Grund des Antrages dafuer nicht mehr existiert?

Ps.: Die Mutter nezieht seit Jahren ALG2 und somit muesste doch der Rechtsanspruch auf die ARGE uebergegangen sein?!?
Darf die Mutter ueberhaupt die Beistandschaft wegen Unterhaltsforderungen ans JA stellen, oder liegt dies nun im Ermessen der ARGE???

PPs.: Bevor die Knueppel rausgeholt werden :grins:

<ul>
<li>
Der Vater will sich nicht um den Kindesunterhalt druecken!
</li>
<li>
Er zahlt was tituliert wurde...
</li>
<li>
Waehrend der Arbeislosigkeit hat er, trotz dass er unterhalb des Selbstbehaltes lebte weiter fuer das grosse Kind gezahlt, weil die Mutter keinen Anspruch auf Unterhalts-Vorschuss hatte (Good Will;))
</li>
<li>
Der Mutter und den Kids nuetzt ein hoeherer Unterhalt gar nix, da jeder Cent den der Vater mehr zahlt vom ALG2 abgezogen wird!!!
</li>
<li>

Im Gegenteil!!!
Wenn der Vater mehr zahlt, kann es passieren, dass die Mutter aus dem ALG2 faellt, da sie in einer Lebensgemeinschafrt lebt und sie dann ueber dem Bedarfs-Satz liegt.

Das wuerde bedeuten, dass sie sich und die Kids privat versichern muesste und am Ende nicht unerheblich weniger Geld zur Verfuegung haette!!!
</li>
</ul>

Danke im Voraus fuer Eure Antworten...

-- Editiert von T0T0 am 20.02.2007 14:59:32

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1954
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Student
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--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
T0T0
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

also heisst das, die Mutter muesste die Beistandschaft 'kuendigen' ?!

Wie sieht es aber mit der Uebertragung der Rechtsansprueche an die ARGE aus???

Sie hat als Mutter die Rechtsfolge fuer das Kind/die Kinder uebernommen.
Dadurch dass sie ALG2 bezieht ist dieser Rechtsanspruch doch aber auf die ARGE uebergegangen?! Zumindest sagte das damals die Tante vom JA dem Vater ;)

Ergo kann, nach meinem Rechtsverstaendnis zumindest, die Mutter weder diese Rechtsansprueche geltend machen, noch ist sie berechtigt, Dritte zu beauftragen, diese Rechtsansprueche zu vertreten!? Das kann nur der Inhaber dieses Rechts, sprich im Moment die ARGE!

Oder seh ich da was falsch?! :???:

MfG T0T0

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#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
T0T0
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,



QUOTE:
<hr/>
Das Jugendamt handelt doch vollkommen in ihrem Sinne!
<hr/>


also erstens... FALSCH

Das JA handelt eben nicht in ihrem Sinne! Und auch nicht im Sinne der Kids!

Denn wenn der Vater mehr Unterhalt zahlt kann es passieren, bzw wird es mit Sicherheit passieren, dass die Mutter und ihr Lebensgefaehrte ein zu hohes Einkommen erzielt (Bedarfsgemeinschaft).

Somit bekommt sie kein ALG2 mehr und muss entweder fix heiraten (familienversichert) oder muss sich privat versichern! Damit haette sie am Monatsende (viel) weniger Geld als wenn der Unterhalt so bliebe!

Abgesehen davon, selbst so wurde die Mutter keinen Cent mehr haben, weil alles was der Vater mehr zahlt vom ALG2 penibel wieder abgezogen wird!!!

Daher waere es ja an der ARGE diese Sachen anzuschubsen (Rechtsfolge)



QUOTE:
<hr/>
Warum eierst du also in der Gegend herum?
<hr/>


Weil es meinem (hoffentlich) gesunden Menschenverstand nicht plausibel ist, warum der Vater mit seiner neuen Familie aufgrund hoeherer Unterhaltszahlungen auf dies oder das verzichten soll, wenn die Mutter mit ihrer neuen Familie dadurch auch schlechter gestellt wird!!!
Ist das so schwer zu begreifen :???:

MfG T0T0

-- Editiert von T0T0 am 21.02.2007 10:34:04

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Aber die Allgemeinheit darf unbeschadet belastet werden, ist ja wurscht, trifft ja keinen Einzelnen. Sorry, aber die Einstellung finde ich jetzt auch nicht besonders klasse... :augenroll:

Grüße
Mikkian

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#6
 Von 
T0T0
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

@Mikkian

Sorry, aber der Vater kann nichts dafuer, dass die Mutter seit Jahren auf Kosten der, ... wie sagst du so schoen... Allgemeinheit lebt!

Und das o.g. Modell der Ars..Karte fuer alle Parteien, fuehrt nur dazu, dass sich der Vater irgendwann fragt, warum er jeden frueh aufstehen soll.
Es bleibt ihm doch eh nichts oder nicht viel.

Also wird er eines Tages auch auf Kosten der 'Gemeinschaft' leben, weil er gar keinen Anreiz hat, arbeiten zu gehen, zumal es dann seiner Ex und den Kindern besser gehen wuerde, wenn er zu Hause bleibt!!!

Sorry, aber bei solch abgedroschenen Floskeln schwillt mir der Hals... :bang:
Auf Kosten der Allgemeinheit...

MfG T0T0

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#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Und ich finde es nicht in Ordnung, wenn man eine weitere Familie gründet und sich dann beschwert, wenn man dafür auf einen gewissen Lebensstandard verzichten muss. Und der Sozialstaat soll's dann bitte richten. Wie wär's mal mit Eigenverantwortung.

Unabhängig davon kann ich deinen persönlichen Ärger sogar ein Stück weit nachvollziehen. Aber solche Ungerechtigkeiten gibt es in vielen Bereichen.

Grüße
Mikkian

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
T0T0
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)



QUOTE:
<hr/>
Und ich finde es nicht in Ordnung, wenn man eine weitere Familie gründet...
</hr>



Hallo, was hast du denn fuer Ansichten???
Sorry, aber wenn man(n) sich trennt (warum auch immer) muss man(n) dann alleine bleiben???

Der Mann geht arbeiten und zahlt seinen Beitrag zum Sozialstaat! Wird aber von genau diesem bestraft, weil das Unterhaltsrecht derart verquer gestrickt wurde, ohne bestimmte Eventualitaeten mit zu beruecksichtigen, dass am Ende alle die Looser sind und der 'Staat' fein dasteht...


Ps.: Wo der Vater arbeitslos war hat er gerne den Guertel enger geschnallt um von seinem bischen noch was abzugeben...
Und nun hat er nach langer Suche wieder Arbeit! Aber auch Schulden gemacht in der Zeit wo er 'zuhause' sein musste. Einerseits bei der Unterhaltsvorschussstelle, welche fuer die beiden kleinen Kinder gezahlt hat, andererseits bei der Bank (Zinsen) die ihm sofort den Dispo-Kredit gekuendigt haben als er arbeitslos wurde...

Soviel zur Eigenverantwortung!!!

Mit solchen Methoden werden LMAA-Menschen herangezogen, die irgendwann keine Perspektive mehr sehen und auf deinen sogenannten 'Sozialstaat' bzw. auf die 'Allgemeinheit' schei..., weil das Leben eh versaut ist durch Schulden etc...

***

Ich fang jetzt nicht an ueber Verschwendung von Steuergeldern zu palavern, da brauchte man ein eigenes Forum, denn selbst nen Thread wuerde das sprengen...

***
Sorry >- nix mehr versteh!!! :(

MfG T0T0

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#9
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Lieber Toto,

niemand muss alleine bleiben - natürlich nicht. Aber man muss bzw. sollte die Konsequenzen dessen, was man im Leben entschieden hat, erst einmal selbst tragen.

Über Ungerechtigkeiten unseres Rechtssystems oder die Verschwendung von Steuergeldern brauchen wir in der Tat nicht zu philosophieren. Vermutlich haben wir dazu sogar grundsätzlich die gleiche Einstellung. Ebenso wie dazu, dass gewisse Umstände sicher eine LMAA-Haltung fördern.

Grüße
Mikkian

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#10
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
T0T0
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

@Mikkan

Ja hast recht, aber 'Recht' heisst fuer mich auch, dass wenn man mehr Kindesunterhalt zahlt, dass die Kinder was davon habe und nicht dass es ihnen dadurch schlechter geht!!! Ueberall wird doch davon geschwafelt: 'Das Wohl der Kinder steht im Vordergrund...'
Nun wohl nur wenn der Sozialstaat nicht gefragt ist?!
<hr/>
<font color="blue">
Die Ausgangsfrage war ja eigentlich auch ne andere ;)
</font>



Wenn die Ex die Beistandschaft 'kuendigt' dann kann das JA ja (erst mal) nix mehr machen?!

Ps.:
Andererseits kommt dann irgendwann sowieso die Unterhaltsvorschussstelle. :(

Mir gehts jetzt vorrangig darum...
Der Vater weigert sich momentan hoehere Unterhaltsurkunden 'untergeschoben' zu bekommen. Solange er in der Probezeit ist, will der Vater den titulierten Unterhalt zahlen! Aber wenn das JA die Unterlagen der neuen Arbeitsstelle in die Finger bekommt, werden die mit Sicherheit auf hoeheren Unterhalt pochen!


Das der Vater auf lange Sicht sowieso mehr Unterhalt zahlt ist ihm voellig klar!
Doch waehrend der Probezeit will er sich nicht 'festnageln' lassen auf hoeheren Unterhalt!
Gerade in Hinsicht auf die schlechten Erfahrungen die er waehrend seiner langen Krankheit und anschliessenden Arbeitslosigkeit gemacht hat.

Einmal tituliert steckt der Kopf naemlich in der Schlinge :bang:
...dann fragt keiner mehr, sondern alle wedeln nur noch mit den Unterhaltstiteln, ganz egal wie man die bezahlt...

MfG T0T0

-- Editiert von T0T0 am 21.02.2007 13:32:33

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#12
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Toto,

unser Rechtssystem ist nicht immer von dem geprägt, was einem eigene Einschätzung und gesunder Menschenverstand gepaart mit Gerechtigkeitsempfinden vorgibt. Damit muss man sich abfinden, geht einem selbst dann auch besser ;) .

Warum sprichst du nicht einfach mit dem Jugendamt und schilderst die Problematik mit der Probezeit? Scheint mir im Moment die einfachste Lösung...

Grüße
Mikkian

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#13
 Von 
T0T0
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil der Vater inzwischen eine Jugendamt-Allergie hat ;)

Der durchschnittliche IQ auf diesem Amt liegt in seinem Kreis bei 3,5

Ps.: Ein Toastbrot brauch 12 um zu schimmeln ;)

<hr/>

Nee im Ernst...
Der Vater hat sich die Finger wundgeschr. (1000 seitige Akte :) ), hat Stunden (zusammengerechnet Tage) auf diesem Amt verbracht... fuer nix!!!

...Magenbeschwerden...
...Nervenzusammenbruch...
...lange Krankheit...
...psychologische Behandlung...
...Kuendigung...
...Arbeitslosigkeit...
...daraus entstandene Schulden.........

<img src="http://smilie-land.de/t/a-d/boese/boese0029.gif">

Glaub mir, wenn du dem 12 Schlachtroesser vorspannst, die kriegen den keinen Meter mehr in JA rein!!!

MfG T0T0

-- Editiert von T0T0 am 21.02.2007 13:58:24

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#14
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
T0T0
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

@Geroellheimer

du redest immer von Haft und Knast...

Ich glaub nicht, dass jemand so schnell ins Gefaengnis kommt wegen Unterhalt.

Hab da in der Bekanntschaft selber Faelle wo die Frau staendig dem Geld hinterher rennt und der Vater wirklich nicht gewillt ist zu zahlen.

Da gehts vor Gericht, da bezahlt er mal wieder 1-2 Monate, die Klage wird fallengelassen, dann zahlt er nicht mehr. Pfaendung irrelevant weil das Einkommen unterhalb der Pfaendungsgrenze liegt.
Fiktives Einkommen... damit kann sich die Mutter den Ars.. abwischen, weil wo nix ist .... was wollen sie holen.

Wo wir wieder bei dem heissgeliebten "Sozialstaat' waeren.

Die werden sich hueten den einzubuchten!
Weil das kostet den Staat dann Geld! Und da ist der ganz schnell raus aus dem Streit und laesst die Mutter im Regen stehen!

MfG T0T0

-- Editiert von T0T0 am 21.02.2007 14:34:24

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