Beistandschaft beantragen: Auskünfte

9. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nichtöffentlich
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Beistandschaft beantragen: Auskünfte

Hallo!

Ich wollte gerne für meinen Sohn aus erster Ehe eine Beistandschaft einrichten. Hatte einen formlose Antrag ans Jugendamt geschickt.
Zurück kam ein Antrag zum ausfüllen.

Da möchten die wissen, ob ich verheiratet bin. Kein Problem. Gebe ich an.
Aber warum wollen die Name und Einkommen meines Mannes. wissen? Geht's noch? Und Angaben zu meinen Eltern.
Muss ich sowas angeben?
Weiß nicht das jemand?

Was hat es damit zu tun, dass ich das Unterhaltsrecht von meinem Sohn durchsetzen möchte?

Danke für eure Antworten.

LG Anja

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Nun ja, die Großeltern können ja auch zur Zahlung von Enkelunterhalt verpflichtet werden, der Ehemann kann für Dich unterhaltspflichtig sein. Und wenn dann dein Einkommen ein Mehrfaches des Kindsvaters ist, kann es sein, dass der Vater nicht zahlen muss.

Es gibt "aktenführungstechnisch" ja zwei Optionen. Einmal, alle Infos auf einen Schlag sammeln, dann hat man alles griffbereit und kann auf alles ohne große Probleme antworten, ober man holt sich die Infos scheibchenweise ein. Bedeutet Mehrarbeit, keine zügige Erledigung der Angelegenheit.

wirdwerden

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#2
 Von 
Nichtöffentlich
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Na das ist ja was.. Dann würden meine Eltern, sofern sie noch leben würden, für mein Kind aufkommen müssen?
Was hat das mit Unterhalt zu tun, welches ein Vater zahlen sollte? Wenn es seine Eltern wären, würde ich dass ja noch verstehen können, da es ja seinerseits ist.

Denn ich komme meiner "Unterhaltspflicht" für mein Kind nach. Mein Mann könnte mir gegenüber Unterhaltsverpflichtet sein. Verstehe ich auch. Aber was hat das mit dem Unterhalt für mein Kind zu tun? Wenn wir "genug" Geld im Haushalt haben, muss der Erzeuger nicht zahlen? Was ist denn das für eine Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber? Verstehe ich nicht....
Sorry. Ich zweifle mittlerweile an allem.

Danke und Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Vielleicht solltest du deine Denkweise verändern.

Unterhalt ist primär ein Bedarf und keine Schuld. Wer diesen Bedarf wie deckt, dafür gibt es gesetzliche Normen und jahrelange Rechtsprechung. Wo liegt das Problem, dass Großeltern für Enkelkinder Unterhalt schulden, wenn der/die barunterhaltspflichtigen Eltern nicht leistungsfähig sind (sogenannte Ersatzhaftung)? Warum sollte sich diese Frage auf die Großeltern des Vaters beschränken? Was ist daran fraglich keinen Unterhalt zu bekommen, wenn der eigene Lebensstandard bereits so gut ist, dass der Bedarf problemlos auch ohne Barunterhalt eines Dritten abgedeckt ist?

Diese Fragen im Antrag sind rein hypothetisch und decken meist Einzelfälle ab, die hier aktuell eventuell überhaupt nicht zur Debatte stehen.

Im Ergebnis muss der Bedarf gedeckt sein. Bei manchen steht aber scheinbar die Schuld des anderen im Vordergrund, zumindest erwecken deine Fragen diesen Eindruck.

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