Beistandschaft durch Jugendamt - trotzdem Mitspracherechte des Sorgeberechtigten?

12. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
herzblatt
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 92x hilfreich)
Beistandschaft durch Jugendamt - trotzdem Mitspracherechte des Sorgeberechtigten?

Das Jugendamt hatte die Beistandschaft für meine Tochter. Für den Unterhalt hatte ich einen gültigen und vollstreckbaren Titel. Und eben auf diesen Titel hat die Sachbearbeiterin des Jugendamtes eine Verzichtserklärung abgegeben, ohne meine Zustimmung hierfür einzuholen. Ich hatte ihr ausdrücklich erklärt, dass ich diese Verzichtserklärung nicht wünsche und die Beistandschaft auflösen und einen RA beauftragen werde. Ungeachtet dessen wurde aber dieser Verzicht vom Jugendamt erklärt. Kann ich das Jugendamt jetzt auf Schadenersatz verklagen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Haben dir die Antworten zu fast der gleichen Frage im September letzten Jahres nicht gefallen/weiter geholfen?

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"gruß azrael"

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#2
 Von 
herzblatt
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 92x hilfreich)

nein, leider nicht. Die Frage ist immer noch strittig. Morgen ist Gerichtsverhandlung und ich erhoffte mir noch diesbezüglich eine wegweisende Antwort.

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#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Ist glaub ich auch nicht hilfreich ,aber ich bin am grübeln .

Du schriebst im September von einer TEILverzichterklärung .
Wie hoch war denn der alte Titel und wie hoch der neue ?

Vieleicht spielt hierbei eine Rolle ,das immernoch der früher genannte Mindestunterhalt gezahlt wird ,also der KU nicht unter den niedrigsten Satz fällt ,wie z.B. bei Mangelfallberechnungen .

Könnte ich mir zumindest so erklären ,ob es stimmt ist fraglich !

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#4
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Aus welchem Grund hat das JA eine Verzichtserklärung abgegeben?

Erhält das Kind UHV?

Oder hat der Vater wirklich nachweislich trifftige Gründe, warum er den Titel nicht bedienen kann/konnte?

Dann wäre es doch absolut nachvollziehbar, das das JA so handelte, um evtl. Gerichtskosten zu vermeiden?!

Habe nun leider keine Lust,das oben erwähnte Posting zu suchen :(

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#5
 Von 
herzblatt
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 92x hilfreich)

Die eigentliche Frage um die es hier geht lautet eigentlich: Darf oder darf das Jugendamt eine Verzichtserklärung auf den Titel abgeben ohne meine Zustimmung (ich bin alleine sorgeberechtigt); nicht nur ohne meine Zustimmung, sondern gegen meine ausdrückliche Erklärung, dieses zu tun. Ich habe der Sachbearbeiterin unmissverständlich mitgeteilt, dass ich die Beistandschaft beenden und einen RA mit der Angelegenheit beauftragen werde, eben weil die Sachbearbeiterin offensichtlich nicht kompetent war. Ungeachtet dessen schrieb sie den Kindesvater an und entband ihn von der Zahlung, sprach also trotz meiner Einwände die Verzichtserklärung aus.

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#6
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Zur *eigentlichen* Frage :
Ja ,dürfen sie . § 1712 BGB befungt den Sachbearbeiter sich im Rahmen dieser Beistandschaft nicht an Weisungen der Erziehungsberechtigten zwingend halten zu müssen ,es zählt allein das Kindeswohl.

quote:<hr size=1 noshade>Die Sachbearbeiterin hat auf den gültigen Unterhaltstitel jetzt eine Teil verzichtserklärung auf den Unterhalt abgegeben <hr size=1 noshade>
:???:
quote:<hr size=1 noshade>Ungeachtet dessen schrieb sie den Kindesvater an und entband ihn von der Zahlung, <hr size=1 noshade>
Was denn nu ?
Zahlt er einen Teil ,oder zahlt er garnichts ??

LG

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
herzblatt
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 92x hilfreich)

War es denn nun eine Entscheidung gegen das Kindeswohl? Es stellte sich nämlich heraus, dass er für diese Zeit hätte zahlen müssen, aber aufgrund der Verzichtserklärung des Jugendamtes davon nun befreit war.
Mit meiner Entscheidung, die Beistandschaft zu beenden und einen RA zu beauftragen, wollte ich ja keine Entscheidung gegen das Kindeswohl herbeiführen.

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