Beistandschaft für beide Kinder beim Jugendamt?

7. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
superfrau
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)
Beistandschaft für beide Kinder beim Jugendamt?

Hallo, meine Frage, habe vor eine Beistandschaft für beide Kinder beim Jugendamt zu beantragen, wie sind eure Erfahrungswerte? Rechtsanwalt oder Beistandschaft? Ich weiß nicht was besser ist. Es gibt erhebliche Probleme bei Zahlung KU, mal zahlt er mal nicht...jeden Monat Überraschung? Und ich dreh mich im Kreis. Was soll ich tun?

Vorab schon danke für Eure Hilfe...;)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
superfrau
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

...danke für die Antwort. Wie schaut´s denn aus, es gibt Urkunden für den KU, das Jugendamt würde ja nur Unterhaltsvorschuss bezahlen, was passiert mit dem Differenzbetrag zu den Urkunden, wird der auch durch die Beistandschaft vertreten, oder nur der Unterhaltsvorschuss?

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Hallo Superfrau

ich kenne das mit der Beistandschaft etwas anders als groellheimer es hier geschildert hat (hallo übrigens :) )

Scheinbar hast Du ja einen Unterhaltstitel
'es gibt Urkunden für den KU'. Wo hast Du diese denn her? Über einen Anwalt oder übers JA erhalten?

Bei uns wurde der Titel durch die Beistandschaft beim JA erwirkt. Vorher zahlte KV auch nur wie er lustig war. Die haben ihm dann gesagt wieviel er zu zahlen hat, er hat über wiesen und ich dann das Geld vom JA bekommen.
Unterhaltsvorschuss bekommst Du nur dann, wenn sich der Vater als absolut zahlungsunwillig erweist. (War zumindest bei uns so).
Was dann mit dem Differenzbetrag ist weiß ich nicht.

Der Antrag auf Vorschuss wurde jedenfalls damals mit der Begründung abgelehnt, dass der Vater ja zahlungswillig, aber nicht zahlungsfähig sei. Dadurch sammelte sich natürlich ein Differenzbetrag an; dieser ist auch in den Akten des JA vermerkt als 'Schulden', die er bei seiner Tochter hat.

Du schreibst außerdem 'das Jugendamt würde ja nur Unterhaltsvorschuss bezahlen'.
Sei froh, wenn Du überhaupt Geld für Dein(e) Kind(er) bekommst!!!

Du weißt sicher besser als wir, ob bei dem Vater (entschuldigt den Ausdruck: ) was zu holen ist oder nicht.
Wenn nicht, würde ich jederzeit wieder auf den Anwalt verzichten. Allerdings mußt Du dem JA zwischendurch immer wieder mal auf die Füße treten...

LG

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
superfrau
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

danke für die Antwort...Die Unterhaltsurkunden habe ich damals über RA beantragt, mein Mann ist dann zum JA, hat sie aber auf einen festen Betrag ausstellen lassen. Was für Nachteile das hat, weiß ich leider nicht? Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen, ich hab einfach den Kanal voll, mit der Zahlungsmoral des KV, und möchte von einer dritten Stelle den KU...kann der KV nicht generell ans JA zahlen, und das JA dann an mich?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Guten Morgen superfrau

Über eine Beistandschaft würde das normalerweise so laufen...wenn er denn zahlt...

Ich bekomme - wenn überhaupt - den Unterhalt auch vom JA überwiesen. Ich bin da seit Jahren raus, weil es a mir zu stressig war und es b auch ständig die Kurze zu spüren bekam, wenn er nicht zahlen wollte :(

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.786 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen