Beistandschaft läuft Amok!

22. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
go610796-11
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Beistandschaft läuft Amok!

Ich bin bei Mindestunterhalt für 3 Kinder und habe im Laufe der nun gut 2 Jahre immer pünktlich bezahlt bis auf die letzten beiden male. Der Beistand meinte sogar ich kann auch 2x zahlen das wär in Ordnung.

Die Kindsmutter ist umgezogen und es kommen für mich noch mehr Kosten für Benzin hinzu. Ich bin bei 100% Mindestunterhalt und lebe mit meiner Selbstständigkeit wirklich am Existenzminimum. Durch die Scheidung habe ich monatlich 1901 € mehr Kosten als davor. (Kindesunterhalt, Anwalt, Notar)

Jetzt ist leider mein Geschäft krankheitsbedingt eingebrochen (Blutgerinnung Störung bekommen) und ich hatte die letzten Monate zu kämpfen. Im Januar sind bereit Folgeaufträge unterschrieben und es geht bergauf.

Ist es denn üblich so ein Schreiben zu bekommen mit Strafanzeige & Pfändung?

Link zum geschwärzten Schreiben des JA
https://abload.de/image.php?img=2022-12-21_14h57_50h9ih0.jpg

-- Editiert von User am 22. Dezember 2022 05:26

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2384 Beiträge, 762x hilfreich)

Zitat (von go610796-11):
Ist es denn üblich so ein Schreiben zu bekommen mit Strafanzeige & Pfändung?
Merkwürdige Frage. Du hast eine Zahlung vereinbart, aber sie nicht geleistet. Welches Verhalten erwartest du da vom Gläubiger? Der Beistand macht sich gegenüber den Kindern sogar haftbar, wenn er offene Forderungen nicht eintreibt. Das ist sein Job.

Wenn du eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit unterhalb des Mindestunterhaltes siehst, so musst du dies mit dem Beistand verhandeln, dich einigen und anschließend verbindlich festhalten, z.B. per Urkunde. Es ist nicht seine Aufgabe, dir das anzubieten. Werdet ihr euch nicht einig, so muss die Diskussion gerichtlich fortgesetzt werden.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36320 Beiträge, 13529x hilfreich)

Nun ja, Anwalt und Notar sind ja keine Institutionen, die man regelmäßig monatlich bezahlt. Fakt ist, dass Du Kindesunterhalt nun mal monatlich zu zahlen hast. Und das muss absolut zuverlässig geschehen. Die Kosten für die Kinder fallen nun mal monatlich an, wie Du das absicherst, das ist Deine Angelegenheit.

Lege den Grund für den Ausfall schriftlich dar und belege den auch. Treffe für die Rückstände eine Ratenzahlungsvereinbarung bzw. versuche es. Und zahle in Zukunft monatlich. Ansonsten - was erwartest Du denn, wenn Du Deinen Verpflichtungen nicht nachkommst? Was ist an dem Schreiben so außergewöhnlich? Ist ein Standardbrief, der Dich auf die Folgen Deines Handelns hinweist.

wirdwerden

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#3
 Von 
go610796-11
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wenn du eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit unterhalb des Mindestunterhaltes siehst, so musst du dies mit dem Beistand verhandeln, dich einigen und anschließend verbindlich festhalten, z.B. per Urkunde. Es ist nicht seine Aufgabe, dir das anzubieten. Werdet ihr euch nicht einig, so muss die Diskussion gerichtlich fortgesetzt werden.


Hab ich schon lange. Wurde abgelehnt - Standard. Nun ist der RA dran dies zu regeln. Was ich mir wünsche ist das die für 2-3 Monate einspringen. Was die aber nicht machen.

Kommunikation ist hier nicht erwünscht vom Beistand. Ich werde dort regelrecht in die Ecke getrieben und die Worte im Munde umgedreht. Deswegen alles schriftlich.

Mir ist das klar diese Reaktion. Nur ist diese etwas hart finde ich. Ich denke da ist sehr viel Persönlichkeit drin.

Beim ersten Gespräch war die sehr höflich. Nach dem Besuch meiner Ex ist diese nun sehr hasserfüllt gegen mich. Hab auch schon telefoniert. Die wollte mich dazu bringen zu sagen das ich Geld gebunkert habe. Krass..
Deswegen nun Anwalt.

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#4
 Von 
Hunter123
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 49x hilfreich)
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#5
 Von 
go610796-11
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2384 Beiträge, 762x hilfreich)

Zitat (von go610796-11):
Was ich mir wünsche ist das die für 2-3 Monate einspringen. Was die aber nicht machen.
Das machen sie finanziell mit Unterhaltsvorschuss im Zweifel ganz sicher. Allerdings werden sie wahrscheinlich nicht auf die Rückzahlung verzichten.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36320 Beiträge, 13529x hilfreich)

Hunter, ich habe erst nach Erstellung meines Beitrages festgestellt, dass wir hier schon eine "Vorgeschichte" haben. Aber letztlich bleibt es doch bei dem, was wir in allen Anfragen geschrieben haben. Er muss zahlen, Kindesunterhalt ist vorrangig zu bedienen vor Regulierung anderer Schulden. Und diese Spielregel wird auch ein Rechtsanwalt nicht aushebeln können. Abgesehen davon ist das Jugendamt keine Debattierstelle. Es ist absolut professionell, hier auf den Schriftweg zu verweisen, und auf diesem Weg Lösungen zu erarbeiten. Nochmals ganz klar: das Jugendamt ist im Rahmen der Beistandschaft der Anwalt der Kinder. Und gestaltet insoweit auch die Kommunikation mit der Gegenseite.

wirdwerden

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#8
 Von 
go610796-11
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Das machen sie finanziell mit Unterhaltsvorschuss im Zweifel ganz sicher. Allerdings werden sie wahrscheinlich nicht auf die Rückzahlung verzichten.


das ist mir klar.. das zahle ich auch zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go610796-11
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es ist absolut professionell, hier auf den Schriftweg zu verweisen, und auf diesem Weg Lösungen zu erarbeiten. Nochmals ganz klar: das Jugendamt ist im Rahmen der Beistandschaft der Anwalt der Kinder. Und gestaltet insoweit auch die Kommunikation mit der Gegenseite.


wie sieht das aus. D.h. ich bespreche das mit meinem Anwalt, der arbeitet was aus und sendet es der Beistandschaft?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27310 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von go610796-11):
D.h. ich bespreche das mit meinem Anwalt, der arbeitet was aus und sendet es der Beistandschaft?
Ja, so könnte das gehen. Das war dir doch schon klar.
Evtl. empfiehlt der Anwalt auch was anderes.

Deine Beitragsüberschrift lässt ja Schlimmes erwarten...und nun so ein Ende. :respekt:


Achte auf deinen Account.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
go610796-11
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deine Beitragsüberschrift lässt ja Schlimmes erwarten...und nun so ein Ende.

Als Laie weiß man nicht was man machen soll.. Rechtsanwätle können dich auch nur beraten wenn du die richtigen Fragen stellst. Bis Dato hatte ich keinen RA der mir eine Strategie vorgeschlagen hat wie man was macht.. alles nach Standard.

Danke jetzt weiß ich was ich sagen muss.

Der andere Account war meine Freundin...

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