Hallo,
kann mir jemand sagen, welche Mitwirkungspflicht das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft dem Unterhaltsschuldner gegenüber hat?
Im konkreten Fall ist es so, dass mein Mann leider keinen Kontakt zu seinem Sohn hat und somit von diesem selbst keine Auskünfte zu erhalten sind. Die an das Jugendamt herangetragene Bitte, die Kindesmutter möge bitte Zeugnisse übersenden, wurde von selbiger mit den Worten abgelehnt, dass man sich ja mit dem Sohn in Verbindung setzen könne, um etwas über schulische Leistungen zu erfahren. Sie würde jedenfalls keine Zeugnisse etc. übersenden. Mehrere Versuche (schon seit Jahren) Kontakt zum Sohn aufzunehmen, scheiterten.
Nun wird der Sohn (17) im Sommer die Schule beenden und wir möchten gerne wissen, was er nach der Schule machen wird. Sollte er eine Ausbildung beginnen, wirkt sich das ja auf die Höhe der Unterhaltsverpflichtung aus. Da wir aber schon keine Zeugnisse bekommen, gehe ich davon aus, dass uns niemand freiwillig erzählen wird, dass der Sohn vielleicht eine Ausbildung beginnt.
Nun die Frage: Ist das Jugendamt als Beistand verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass dem Unterhaltsschuldner entsprechende Nachweise vorgelegt werden, wie es mit dem schulischen oder beruflichen Werdegang des Sohnes nach Beendigung der Regelschulzeit weitergeht?
Oder allgemeiner gefragt: Ist das Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft verpflichtet, meinem Mann die gewünschten Auskünfte zukommen zu lassen, die von unterhaltsrechtlicher Relevanz sind?
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Beistandschaft - welche Mitwirkungspflicht hat das Jugendamt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Beistandsschaft heisst, dass das Jugendamt dem Kind beisteht, nicht den Eltern. wie wärs mit einem freundlichen Brief an den Sohn mit der Bitte, seine Zukunftspläne offen zu legen? Vielleicht auch darauf hinweisen, dass fehlende Mitwirkung auch zu einer Verwirkung des Unterhaltes führen kann?
wirdwerden
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Hallo wirdwerden,
danke für die schnelle Antwort. Die Sache mit dem Brief können wir uns sparen, alle bisherigen Briefe blieben unbeantwortet.
Vielleicht ist das Jugendamt ja auch kooperativ und die Anfrage wird von dort übernommen. Zumindest was die Anfrage bzgl. der Zeugnisse angeht, hat das Jugendamt das übernommen. Dass die Kindesmutter diese dann nicht schickt, liegt ja nicht in der Sphäre des Jugendamtes.
Ich wollte auch nur wissen, ob eine Mitwirkungs-"Pflicht" besteht, schließlich stehen dem Unterhaltsschuldner ja auch gewisse Auskünfte zu, und da das Jugendamt die Beistandschaft führt, hätte es ja sein können, dass dieses dann auch gehalten ist, die gewünschten Auskünfte beizubringen.
Vielleicht hat auch schon einmal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann sie mir schildern?
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Hallo,
das JA hat in eurer Angelegenheit keine "Mitwirkungspflicht". Das JA ist Partei des Kindes, es vertritt dessen Interessen. Der Unterhaltsschuldner wird daher aus der Richtung keine Hilfe zu erwarten haben.
Der KV kann nach § 1686 BGB
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen. Dieses würde ich der KM so mitteilen, unter Fristsetzung von 14 Tagen. Wenn dann noch nichts gekommen ist, mit Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht die entsprechenden Informationen einklagen.
LG nero
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