Bekomme ich Trennungsunterhalt (ich habe kein Einkommen) wenn ich zu meinem neuen Partner ziehe?

11. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.04.2010 16:38:49
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Bekomme ich Trennungsunterhalt (ich habe kein Einkommen) wenn ich zu meinem neuen Partner ziehe?

Hallo,
bekomme ich Trennungsunterhalt( ich habe kein Einkommen) wenn ich zu meinem neuen Partner ziehe?
Liebe Grüsse
Romania

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 191x hilfreich)

Hallo Romania,

weshalb willst du von deinem Nochmann Unterhalt für dich haben wenn du zu einem neuen Partner ziehst? Außerdem bist du doch schon weg, zusammen mit Kind. Anspruch auf Kindesunterhalt hast du, sofern das Aufenthaltbestimmungsrecht auf dich übergeht und nicht auf den Vater.
Ich würde mich an seiner Stelle auch wehren.
Frau weg, Kind weg und jetzt willst du auch noch Geld von ihm um das Leben beim neuen LG zu finanzieren.

Ihr habt vermutlich keine Gütergemeinschaft sondern eine Zugewinngemeinschaft, ist etwas anderes.

In der Schweiz kannst du dich anmelden, das Kind hoffentlich nicht, dazu benötigst du die Einverständnis des Vaters. Nach dem Schweizer Recht wirst du deshalb aber nicht behandelt, du bist weiterhin Deutsche und keine Schweizerin.

Wenn du ein neues Leben beginnen willst, dann tu das. Lass das Kind bei seinem Vater und finanziere dich mit dem Neuen alleine.

Grüße
Kleine Hexe


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#2
 Von 
guest-12316.03.2010 18:45:37
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Romania,

da hat die Hexe Recht (klingt irgendwie nach einem Grimm'schen Märchen...)

Aber weg von der Soziologie: Juristisch hast du zwar einen Anpruch auf Trennungsunterhalt, wenn dein Ex diesen freiwillig zahlen sollte wäre er aber schön blöd. Wenn er schlau ist, klagt er auf Verwirkung des Unterhaltsanspruchs aufgrund § 1579 II BGB .

Tatsächlich könnte dein Anspruch auf Trennungsunterhalt aufgrund des Zusammenlebens mit dem neuen Partner verwirkt sein. Wenn dein neuer über Einkommen verfügt, kann er ja für dich mit zahlen. Alternativ könnte für dich eine Erwerbstätigkeit erstrebenswert sein...

Beste Grüße

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Romania,

guck mal hier

Wolltest du dich nicht schon vor 4 Jahren trennen?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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