Hallo zusammen,
nun sind es noch etwa 14 Tage bis zur angesetzten Verhandlung und ich werde immer nervöser, deshalb... falls mir jemand Mut machen kann, nehme ich es dankend an:
Seit ca 3 Jahren getrennt, seit 1 Jahr geschieden, Kind 6 Jahre alt. Die Mutter wollte ein Jahr nach der Trennung 700km wegziehen, dagegen bin ich Sturm gelaufen. Gericht hat entschieden: es wird ein Gutachten erstellt, solange bleibt das Kind hier. Das Gutachten wurde erstellt, es sagt aus, dass das Kind zu mir soll, JA hat Stellung genommen und gemeint, das Gutachten wäre schlüssig und an "meiner Erziehungseignung besteht kein Zweifel", Amstgericht entschied: Kind bleibt bei der Mutter, weil der Umgang (3 Tage VAter, 4 Tage Mutter) vorbildlich geregelt sei.
Zwei Wochen nach Gerichtsentscheid hat sich die Mutter mit Kind ins Ausland abgesetzt. Der Richter, den ich dann mal besucht habe, hat etwas ungläubig geschaut...
Beschwerde beim OLG eingereicht, mit der Forderung, die sofortige Vollstreckbarkeit des Ersturteils ausser Kraft zu setzen und mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.
OLG meint: Das Erstgutachetn solle noch einmal überarbeitet werden und stellt hierzu konkrete Fragen.
Das erweiterte Gutachten (nunmehr 120 Seiten stark) sagt aus, dass das Kind zu mir soll, das JA nimmt erneut Stellung und meint, dass auch dieses Gutachten inhaltlich völlig mit der Auffassung des JA übereinstimmt.
Zeitgleich laufen Ermittlungen gegen meine Ex wegen Betrugs in nunmehr 41 Fällen.
Ich bin selbständig, kann meinen Sohn "rund um die Uhr" betreuen und biete der Mutter im Falle, dass das Auf-Best-Recht mir übertragen wird eine sehr umfangreiche Umgangsregelung an.
Mein RA meint, ich solle nicht so nervös sein, alles laufe in meine Richtung.... nur das hat er vor knapp einem Jahr vor der ersten Verhandlung auch gesagt und der Erstrichter hat sich täuschen lassen...
Wie kann meine Strategie in der Verhandlung sein (falls sie überhaupt kommt).
Gruß
Bekomme ich als KV mein Kind?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



--- editiert vom Admin
..kleiner Nachtrag:
In dem ersten verfahren ging die sache durch drei versch. Richterhände.Der erste Richter forderte ein Gutachten an, es wurde unser Fall an einen neuen Richter, der nur ein halbes Jahr da war weitergegeben, der hat nicht entschieden, da das Gutachten noch nicht fertig war und der dritte Richter schließlich hatte den Fall als einen der ersten in seiner Laufbahn in die Hände bekommen...
Ist bis jetzt so richtig sch....(lecht) gelaufen.
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Hallo woolfman ,
du hast mein tief empfundenes Mitgefühl
Sowas dürfte garnicht vorkommen ! Warum behandel manche Mütter ihre Kinder als persönliches Eigentum ,ohne Rechte auf den eigenen Vater ?
Weißt du denn ,wo das Kind im Moment ist ?
Ist die Mutter zurück in Deutschland ?
Wird die Mutter bei der Verhandlung anwesend sein ?
Wünsche dir sehr viel Kraft ,Geduld ,starke Nerven ,alles Gute und viel Erfolg !
Berichte doch bitte wie es bei dir weiter geht !
LG
-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."
--- editiert vom Admin
Hallo, woolfman!
Ich schließe mich den anderen an und drücke dir fest die Daumen.
@Dori:
quote:
Warum behandel manche Mütter ihre Kinder als persönliches Eigentum ,ohne Rechte auf den eigenen Vater ?
Weil genau diese Sichtweise den Müttern in den vergangenen ca. 20Jahren mit größtmöglicher Brutalität eingebläut wurde. Man kann den armen Geschöpfen deshalb ihre Engstirnigkeit noch nicht einmal uneingeschränkt vorwerfen.
Hallo, woolfman!
Ich schließe mich den anderen an und drücke dir fest die Daumen.
@Dori:
quote:
Warum behandel manche Mütter ihre Kinder als persönliches Eigentum ,ohne Rechte auf den eigenen Vater ?
Weil genau diese Sichtweise den Müttern in den vergangenen ca. 20Jahren mit größtmöglicher Brutalität eingebläut wurde. Man kann den armen Geschöpfen deshalb ihre Engstirnigkeit noch nicht einmal uneingeschränkt vorwerfen.
Liebe Grüße!
-- Editiert von ARTiger am 14.04.2008 20:28:49
@ ARTiger: Jetzt muss ich dir widersprechen: Auch Frauen und Mütter haben - zumindest grundsätzlich - einen Verstand und sollten denken können. Die Einstellung vieler Frauen, ihre Kinder als persönliches Eigentum zu betrachten, ist für mich durch überhaupt nichts zu entschuldigen! Gilt natürlich für ebenso besch.... handelnde Väter genauso.
Grüße
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