Hallo zusammen, will mal schnell die Sachlage erklären.
Lebe seit dem 14.11.2008 getrennt. Meine Frau ist mit meinem Sohn (8 Jahre, 2. Klasse) 150km von unserem gemeinsammen Wohnort fortgezogen.
Auf die Höhe des Trennungsunterhaltes hatten wir uns mit Hilfe unsere Anwälte aussergerichtlich geeinigt.
Nun will Sie Ehegattenunterhalt. Die Scheidung wurde eingereicht, warten nur noch auf den Termin.
Wir leben jetzt seit 14 Monaten getrennt. Mein Sohn kommt in der Schule super mit und hat sich an sein neues Umfeld gewöhnt.
Am 10.12.2009 habe ich ein Schreiben von Ihrem Anwalt bekommen, das Sie ab Januar 2010 Ehegattenunterhalt haben möchte. Sie hat sich um Arbeit bemüht, würde aber zur Zeit keine freie Stelle finden. Sie lebt zur Zeit von Hartz IV.
Mein Anwalt hat die Forderung abgewiesen.
Jetzt habe ich ein neues Schreiben bekommen, worin steht, das Sie seit September 2009 in psychologischer Behandlung sei und Sie die Trennung noch nicht verarbeitet hat. Aus diesem Grund könnte Sie auch nicht arbeiten gehen.
Darum will Sie jetzt Unterhalt haben. Hat irgend jemand mit so einer Geschichte Erfahrung gemacht?
Auf zahlreiche Antworten freue ich mich.
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Bekommt meine Exfrau Unterhalt?
--- editiert vom Admin
Ich denke Sie macht den Unterhalt für die Arge geltend.
Sie hatte während unserer Ehe keine psychischen Probleme.
Belegt ist nichts. Sie hat den behandelnen Arzt genant und der soll Sie auch seit September 2009 bis auf weiteres krankgeschrieben haben.
Mir kommt es so vor, als wollte Sie sich vor Arbeit drücken. Während unserer Ehe
hat Sie auch zumindest auf 400 EUR Basis gearbeitet
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Olli,
quote:
Am 10.12.2009 habe ich ein Schreiben von Ihrem Anwalt bekommen, das Sie ab Januar 2010 Ehegattenunterhalt haben möchte.
Bis dato läuft eure außergerichtliche TU-Einigung?
Ergänzend bezieht deine Ex Hartz4?
Bis zur Scheidung wirst du m.E. auf jeden Fall zahlen müssen. Hinterher kann ihr mindestens ein Halbtags-Job zugemutet werden.
quote:
Sie hat den behandelnen Arzt genant und der soll Sie auch seit September 2009 bis auf weiteres krankgeschrieben haben.
Eine Krankmeldung reicht nicht aus, um als arbeitsunfähig und demzufolge unterhaltsberechtigt zu sein.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Ja genau, bis ende Dezember 2009 lief unsere Einigung mit dem Trennungsunterhalt und seit unserer Trennung bezieht Sie Hartz IV.
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Hi Olli,
du kommst also nicht komplett für ihren Bedarf auf?
Seit mehr als einem Jahr zahlt die ARGE mit und das ohne Prüfung deiner Leistungsfähigkeit?
Wie viel verdienst du?
Wie viel zahlst du KU?
Und wie viel bekommt deine Ex?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Ich verdiene 1600,00 EUR netto. Für meinen Sohn zahle ich 291,00 EURO und für meine Frau habe ich bislang 300,00 EUR gezahlt.
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Hallo olli607,
du schreibst von zwei unterschiedlichen Forderungen, die nacheinander eingegangen sind.
Die erste Forderung, nach § 1573 BGB
war der Gegenseite wohl zu unsicher, zudem doch der § 1572 BGB
viel mehr her gibt?
Beide Unterhalte gleichzeitig gibt´s nicht.
Der Abzockversuch ist nett und ich schlage vor, dies bei Gericht auch so anzubringen.
Einen interessanten und knochentrockenen Kommentar gab´s hierzu in der ARD-Doku "Mutti muss arbeiten". Eine Familienrichterin bemerkte dort, dass der Krankenstand getrennt lebender Frauen, seit der Unterhaltsrechtsreform stark angestiegen sei.
Ob sie noch Geld sehen wird, ist heute schwerer vorhersagbar denn je.
Das soll auch so sein, damit jeder Zahlesel das sichere Gefühl mit nach Hause nehmen darf, dass ausgerechnet bei ihm eine Einzelfallentscheidung getroffen wurde.
Dass du für deine 24/7-Alleinerziehenden-Exe wirst zahlen müssen, darauf solltest du dich bereits jetzt einstellen.
Die Frage ist nur: Wie lange, auf welcher Basis und wieviel?
Da sie nicht auf § 1570 BGB
gepocht hat, zeigt eindrucksvoll, dass sie mit dir wirklich sehr sehr böse ist und doch irgendwo Schaden genommen hat.
Da hätte sie nämlich durchaus noch was geltend machen können, wenn man den Leitlinien des OLG Hamm zumindest Glauben schenken darf.
In Punkt 17.1.1 lassen die sich auch ganz ungeniert über ein neues Altersphasenmodell aus:
quote:<hr size=1 noshade>... Die Mehrheit der Senate geht davon aus, dass bei Berücksichtigung
der vorstehenden Kriterien eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit neben der Betreuung eines Kindes unter 10 Jahren nur selten in Betracht kommt und auch danach die Umstände des Einzelfalles entgegen stehen können. ... <hr size=1 noshade>
Soviel dann auch zu meiner Signatur!
Da Mutti aber nun sooooo krank geworden ist und/oder keine angemessene(!) Arbeit findet, kann man aber zumindest auch davon ausgehen, dass der andere (nicht wegen Betreuung eines Kindes) Unterhaltsanspruch der ihr gewährt wird, entsprechend § 1578b BGB , zeitlich zu befristen und in der Höhe zu begrenzen ist.
So Gott will, bekommt sie vom Gericht einen kräftigen Tritt - allein mir fehlt der Glaube; BM a.D. Zypries und ihrer Femiclique sei Dank!
Alles Gute, du bist nicht allein!
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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
-- Editiert am 16.02.2010 18:10
Danke für Deine sehr hilfreiche Antwort.
Sie klagt auf §§ 1570 und §§ 1572.
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Hallo Olli,
ist dein Einkommen bereinigt? Zzgl. Weihnacht- Urlaubgeld und Steuerrückerstattung?
Abzgl. berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge?
Dann nämlich würde ich nach Abzug des KU`s und Erwerbstätigenbonus kaum bis keinen Raum für eine Zahlung an deine Ex sehen.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Ja mein Einkommen ist bereits bereinigt.
LG
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