Belasten Schulden d. gesch. Vaters Kind?

23. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
M.T.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)
Belasten Schulden d. gesch. Vaters Kind?

Belasten Schulden des geschieden Vaters eventuell irgendwie das Kind?

Richtig? Nach Scheidung können Gläubiger des Vaters nichts von ehem. Frau und evtl später dem gemeinsamen Kind verlangen.

Richtig? Ein Schulden-Erbe kann man ausschlagen.

Kann aber die Situation eintreten, daß das Kind als Verwandter seinem geschiedenen Vater gegenüber unterhltaspflichtig wird (gemäß § 1601)?
Jetzt ist das Kind noch im frühen Schulalter. Was wird aber, wenn das Kind später ein eigenes Einkommen hat?

Schon jetzt zeichnet sich ab, daß der geschiedene Vater ein "ewiger Sozialfall" werden/bleiben wird.

Bisher habe ich über die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber den Eltern nur unter [http://www.123recht.net/article.asp?a=9408] nur allgemeine Informationen gefunden.

Welche Besonderheiten haben "Scheidungskinder" zu beachten?

Hoffentlich ist die Frage nicht zu speziell.
Vielleicht habe ich ja nur vorhandene Beiträge übersehen - bitte Hinweis.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo M.T.,

** Nach Scheidung können Gläubiger des Vaters nichts von ehem. Frau und evtl später dem gemeinsamen Kind verlangen. **

Zutreffend, sofern der Vater der Alleinschuldner ist. Hat die Frau einen Kreditvertrag mit unterzeichnet, haftet sie unabhängig von einer Scheidung so lange weiter mit, wie sie in der Kreditverpflichtung steht. Da das Kind noch im Vorschulalter ist, kann es noch kein *wirksamer* Schuldner sein ;)

** Ein Schulden-Erbe kann man ausschlagen. **

Richtig, so wie jedes *andere* Erbe auch.

** Kann aber die Situation eintreten, daß das Kind als Verwandter seinem geschiedenen Vater gegenüber unterhltaspflichtig wird (gemäß § 1601)? **

JA! Keine Scheidung unter Ehepartnern ändert IRGENDETWAS am Kindschaftsverhältnis zwischen den geschiedenen Elternteilen und ihrem Kind.

Es gibt auch keine sichere *Methode*, um sich dieser gesetzlich verankerten Unterhaltspflicht zu entziehen.

Es sei denn, man würde eine Adoption im Kindesalter als angemessene *Methode* erachten, einen solchen möglichen Unterhaltsanspruch zu unterbinden.

Allerdings zu dem *Preis*, dass damit eine neue Unterhaltspflicht gegenüber dem annehmenden Elternteil entstehen würde.

Und natürlich müsste der abgebende Elternteil einer solchen Adoption zu stimmen.

Eine Adoption im Erwachsenenalter wirkt sich allerdings nicht mehr auf die Unterhaltspflicht nach §1601 BGB aus.

Mehr zum Thema findest du <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.elternunterhalt.org/">hier</a>

Eine Frage erlaube ich mir, die mir so durch den Kopf geht, wenn ich lese, wie bemüht die KM zu sein scheint, sämtliche (zumindest finanzielle) Verbindungen zum KV zu unterbinden:

darf das Kind denn seinen Vater dann wenigstens noch als Papa haben?

Oder disqualifizieren seine finanziellen Probleme den Vater auch in dieser Hinsicht?

Ich stelle es mir für ein Kind schwierig vor, damit umzugehen, wenn der Papa nur noch ein *Kostenfaktor* in der Gegenwarts-und Zukunftsplanung ist.

Vielleicht geht aber auch beides zugleich ... :augenroll:

Wieder mal nur meine Sichtweise und Gedanken :)

Grüße

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Was für ein abenteuerliches Ansinnen M.T. Geschiedene Väter gibt es nicht. Der Vater bleibt Vater mit allen Rechten und Pflichten. Das lässt sich - zum Glück - auch nicht so einfach aushebeln - außer er lässt, wie von Haselstrauch beschrieben, die Adoption zu.

Es verblüfft mich immer wieder, mit welchen Mitteln die Menschen versuchen, sich den Konsequenzen für ihr Handeln zu entziehen.

Ich gehe davon aus, dass du die geschiedene Ehefrau und Mutter des Kindes bist. Schon einmal überlegt, welche Beteiligung du an der Situation hast? Du hast mit dem Mann ein Kind bekommen, dafür war er offenbar zu dem Zeitpunkt gut genug. Und nun passt es nicht mehr und alles soll wieder auf Null gestellt werden.

Ich kann dein Anliegen im Interesse des Kindes schon nachvollziehen, aber dennoch M.T., so geht das nun einmal nicht.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
M.T.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

@Haselstrauch: Es ging nicht darum, sich moralischer Verpflichtungen zu entziehen, sondern lediglich "Schlaglöcher von weitem zu erkennen und sie zu umfahren". Kind und Papa haben nach meinen Informationen die Möglichkeit, ihre gegenseitigen Bindungen zu pflegen. Es besteht auch keine Absicht, daran etwas zu ändern (ist doch natürlich).

@mikkian: Bin nicht die geschiedene Ehefrau und Mutter des Kindes; bin nur gefragt worden. Meine Eigenart ist es zudem bei solchen Frage mich in das Thema hineinzudenken, weiter zu fragen und alle Eventualitäten zu erwägen, auch wenn sie so vom Fragesteller an mich so nie gemeint waren.
Original war die Frage an mich nur auf Bankschulden bezogen. Und ich habe sie ein wenig weiter gespannt.

Generell halte ich nichts davon, sich der Verantwortung zu entziehen und andere Glieder der Gesellschaft / den Staat plötzlich in der Pflicht zu sehen.

Außerdem finde ich es gut von Euch, auch auf den moralischen Aspekt aufmerksam zu machen.

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
M.T.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)


Der o.g. Vater ist inzwischen an den Folgen seines Lebensstiles verstorben.

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