Wie weit darf ein gegnerischer Anwalt in der familienrechtlichen Auseinandersetzung mit Beleidigungen gehen?
Muss eine überobligatorisch arbeitende Landesbedienstete im Öffentlichen Dienst sich wegen ihrer Berufstätigkeit als "antriebslos und faul" und "arbeitsunwillig" beschimpfen lassen und sich vorwerfen lassen, dass sie sich während ihrer Arbeitszeit nicht den Haushalt versorgt hat?
Die gegnerische Anwältin hat ihren Mandanten das auch noch beeiden lassen, obwohl Arbeitsnachweise in Form der Stechkarte mit sämtlichen Komm- und Gehzeiten, Pausen etc. vorlagen. Die angebliche "Faulheit" wurde als Argument für mangelnde Erziehungseignung verwendet, obwohl die Mutter bereits nach Ende des erziehungsurlaubs wieder mit einer halben Stelle angefangen hat zu arbeiten.
Für Hilfe wäre ich dankbar.
Gruß
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Beleidigungen durch gegnerischen Anwalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
> Muss eine überobligatorisch arbeitende Landesbedienstete im Öffentlichen Dienst sich wegen ihrer Berufstätigkeit als "antriebslos und faul" und "arbeitsunwillig" beschimpfen lassen ...
WOW gibt's solche komplizierten Berufe denn wirklich ?
Oder gehört 'überobglitarisch' möglicherweise gar nicht zur Berufsbezeichnung und soll einen besonderen Diensteifer belegen ?
Dann gilt folgendes Rechtsprinzip:
Wurden die maximal zulässigen 15 Min Über'stunden' pro Woche am Schreibtisch erarbeitet, gibt es das Beamtenverdienstkreuz mit silberner Zipfelmütze. Wurden die 15 Min gar an einem Freitagnachmittag erarbeitet, kommt der Dienstherr um die goldene Zipfelmütze mit Schnickschnackschleife nicht herum, da dies als außerordentlich rares Ereignis zu bewerten ist.
Wurden die 15 Min aber schlafend auf dem Klo erarbeitet ( weil kein anderer Mitarbeiter rechtzeitig zum Wecken vorbeikam ) wird ebenso verfahren.
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Hallo Alberto II,
nee, "überoblogatorisch" ist die juristische Bezeichnung dafür, dass jemand, der voll für die Kinderbetreuung einsteht und wegen des Kindes eigentlich noch gar nicht zu arbeiten bräuchte, trotzdem freiwillig wieder berufstätig ist. Meistens trifft das Frauen, es gibt aber auch Männer, bei denen die Kinder leben.
Das Ganze ist altersabhängig: Bis ein Kind in die Schule kommt, braucht der betreuende Elternteil noch gar nicht zu arbeiten und der andere hat die Unterhaltspflicht. Danach ist eine stundenweise Arbeit zumutbar und ab Ende der Grundschulzeit kann eine halbe Stelle zugemutet werden. Da gibt's Unterschiede zwischen den Bundesländern. Im vorliegenden Fall hat die Mutter wieder angefangen zu arbeiten, als das Kind 2 Jahre alt war, d.h., von ihr konnte noch keiner verlangen, dass sie wieder arbeiten geht.
Verstehbar?
Gruß
A.U.
@ Alberto II
Herrlich ! :-)
@ A.U.
(A.U. doch wohl nicht etwa für Arbeitsunwillig?)
Du solltest schon ein paar Hintergründe nennen:
wieviel / wie lange arbeitest Du ?
Wie alt sind Deine Kinder ?
Beziehst Du selbst Unterhalt oder
erhältst Du nur KU ?
Grüße,
nachgefragt
@Alberto II
Selten so Gelacht!!!Herrlich
Hallo Kanalmeister, hallo nachgefragt,
Die Tatsache, dass Schlammschlachten bei Scheidungen vorprogrammiert sind, ist mir klar. Aber die Frage ist, wo ist die Grenze. Wie weit darf der gegnerische Anwalt gehen?
Zu den Fragen:
- Wieviel? Früher halbe Stelle, jetzt 26 Stunden/Woche.
- Kind: 8 Jahre
- Kein Unterhalt für Mutter
- KU wird unregelmäßig gezahlt, trotz Titel, und weniger als Düsseldorfer Tabelle weil Papa sich als Selbständiger "arm lügt". (Stufenklage läuft)
A.U. heißt nicht arbeitsunwillig, sondern hat was mit meinem Namen zu tun.
Gruß
A.U.
also, ich find's erst mal sehr gut, dass Du für Dich selbst sorgst. Insofern sind die genannten Ausdrücke auch ungerechtfertigt.
Es ist leider so, dass es manche Anwälte gibt, die sich persönlich in eine Sache hineinsteigern und dabei auch selbst kein Blatt vor den Mund nehmen (so, als seien sie selbst betroffen). In gewisser Weise sollte ein Anwalt kühl bleiben, über den Dingen stehen und Entgleisungen vermeiden. Soetwas belegt mehr die Unfähigkeit eines Anwalts.
Ich spreche aus Erfahrung, denn mein gegnerischer Anwalt ist auch so einer....
(Lügen, Verdrehen von Tatsachen, Schlecht-Machen).
Viele Anwälte denken aber, das gehört zu ihrem Job
Grüße,
nachgefragt
Hallo nachgefragt,
Danke für Dein Lob. Kriege ich jetzt die Schnickschnakschleife in gold oder in silber?
---
Mal im Ernst:
Ich hab irgendwo gelesen, dass die Anwälte sich "konfliktvermeidend und konfliktmindernd" zu verhalten haben.
Jetzt google ich schon seit Tagen durch's Anwaltsrecht, die ZPO usw. und finde aber nichts.
Wo finde ich die Stelle, in der das steht mit "Konfliktvermeidend" etc.? Gibt's zitierfähige Gerichtsurteile? Weiss jemand was?
A.U.
wenn Du es findest, dann lass uns bitte wissen.
Das hielte ich echt für überraschend
und würde ich dann gern mal meiner gegnerischen Anwältin vorhalten.
Gruß,
nachgefragt
Ich hab's:
Steht in der Berufsordnung für Anwälte, §1, Abs 3:
"3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern."
Damit bin ich mit meiner Beleidigungsfrage aber noch nicht weiter.
Wer sagt, wo die Grenzen zu ziehen sind?
Gruß
A.U.
erst mal vielen Dank an Dich,
da werde ich nachher mal meine Unterlagen durchsehen und schauen, wo sich meine gegnersiche Anwältin nicht daran gehalten hat.
Grüße,
nachgefragt
Nachtrag an nachgefragt:
Ich hab bei Google die Suchkombination "Anwalt" und "konfliktvermeidend". Das führt aber noch nicht sehr weit.
Vielleicht würden die Scheidungen ja kostengünstiger, wenn noch mehr Mandanten den Anwälten mal ihre eigene Berufsordnung vor die Nase halten würden. Allerdings müssten die dann Einkommenseinbußen hinnehmen. Das geht auch nicht.
Außerdem habe ich noch nicht gefunden, was passiert, wenn Anwälte sich NICHT an ihre eigene Berufsordnung halten. Wer klopft denen auf die Finger?
Dir viel Erfolg! Und wenn Du was Neues hast, sag ma bescheid!
Gruß
A.U.
-- Editiert von A.U. am 05.08.2004 16:04:09
danke!
Ich denke, wenn es Grund zu Beschwerden über Anwälte gibt, sollte man sich an die Anwaltskammer wenden, natürlich schriftlich.
Übrigens ist das Problem, dass Anwälte nur dann richtig gut verdienen, wenn es zum Gerichtsverfahren kommt, dem Gesetzgeber bewusst geworden, so dass es seit 1.7. diesbezüglich neue Gesetze gibt.
Danach können Rechtsawälte für außergerichtliche Einigungen nun mehr abrechnen. Dies finde ich auch OK, weil das dem Mandanten u.U. vermutlich trotzdem günstiger kommen kann, als ein langwieriges Gerichtsverfahren.
Die Rechtsanwälte in diesem Forum können ja vielleicht noch etwas zu diesem Thema beitragen (d.h. etwas konkretisieren).
Viele Grüße,
nachgefragt
Hallo nachgefragt,
Das mit der Anwaltskammer ist 'ne Idee! Danke!
Ich habe in einem anderen Thread unter Justiz und Recht auch gerade gelesen, dass man die Anwälte wegen Prozessbetrugs nach § 263 StGB
anzeigen kann.
Wenn hier Anwälte mitlesen, wäre ich tatsächlich für eine Antwort dankbar.
Melde mich morgen wieder.
Danke für die Hilfe.
(Wo bleibt meine silberne Mütze? )
Gruß
A.U.
Hab noch was gefunden:
Den § 43 a BRAO
:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/brao/__43a.html
BRAO § 43a
Grundpflichten des Rechtsanwalts
--------------------------------------------------------------------------------
(1) Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden.
(2) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
(3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben.
(4) Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.
(5) Der Rechtsanwalt ist bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Fremde Gelder sind unverzüglich an den Empfangsberechtigten weiterzuleiten oder auf ein Anderkonto einzuzahlen.
(6) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden.
Ciao - vielleicht hilft's
A.U.
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