Bräuchte mal eine Rechtshilfe:
Fall sieht wie folgt aus:
Wir wollen heiraten,Freundin ist belgische Staatsbürgerin,hat in Belgien 3 Kinder beim Ex wohnen und zahlt dafür auch Unterhalt.
Unterhaltszahlung wird nach belgischem Recht durchgeführt.
Wie ist jetzt die Lage im Falle einer Heirat,sollte man Gütertrennung machen damit der Ex nicht noch profitiert von meinem Einkommen oder gilt nach wie vor nur das Einkommen der Exfrau bei den Unterhaltsberechnungen?
Laut Anwältin (kommt aus Belgien) würde sich bei einer erneuten Heirat nichts ändern an den Unterhaltsberechnungen,weil es ausschließlich nach dem Einkommen meiner Freundin geht,denn wir wohnen bereits zusammen .
Wäre hilfreich,wenn sich hier erfahrene zu Wort melden könnten.
Belgisches Recht bei Unterhaltszahlungen?
30. Mai 2009
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Frage vom 30. Mai 2009 | 09:29
Von
Status: Schüler (284 Beiträge, 150x hilfreich)
Belgisches Recht bei Unterhaltszahlungen?
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#1
Antwort vom 30. Mai 2009 | 18:36
Von
Status: Schüler (284 Beiträge, 150x hilfreich)
Weiß denn keiner nen Rat oder hat Tips,wo man nachlesen kann?
#2
Antwort vom 30. Mai 2009 | 18:48
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 196x hilfreich)
Also in Deutschland ist es so, dass durch eine Heirat nicht mehr gezahlt werden muss, da der Ehepartner nicht mit den Stiefkindern verwandt ist und demzufolge auch nicht für die Stiefkinder Unterhalt zahlen muss. Auswirkungen können nur indirekt entstehen z.B. da im Falle einer Partnerschaft nur geringere Mietkosten anfallen. Dabei wäre es aber auch uninteressant, ob die Partnerschaft ehelich oder unehelich ist.
Ich kenne mich wirklich nicht mit dem Unterhaltsrecht in Belgien aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es in europäischen Ländern anders geregelt ist.
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