Bemessungszeitraum Elterngeld ermitteln

30. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
elterngeld2020
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bemessungszeitraum Elterngeld ermitteln

Guten Tag liebe Community,

ich versuche aktuell den "richtigen" Bemessungszeitraum für einen Elterngeldantrag bei Mischeinkünfte
herauszufinden.

Ich kreiere mal ein fiktives Beispiel in der Zukunft, um die Frage zu veranschaulichen.

Kind 1 geboren am 27.01.2019
Mutterschaftsgeld 16.12.2018 - 24.03.2019 (6 Wochen davor, 8 Wochen danach)
Elterngeld 25.03.2019 - 26.01.2020 (12 Monate)
Bemessungszeitraum Kind 1: Dezember 2017 - November 2018

Es liegt eine nicht selbständige Anstellung vor die seitdem "ruht" wegen Elternzeit.
Eine selbständige Tätigkeit liegt seit 20.01.2021 vor.
Kind 2 kommt am 20.09.2021 auf die Welt.

Zur Ermittlung des Bemessungszeitraums:
Durch die Selbständigkeit wird das Jahr 2020 für den Bemessungszeitraum herangezogen. Da im Jahr 2020 sowie 2019 noch Elterngeld bezogen wurde, kann für diese Jahre kein Bemessungszeitraum angesetzt werden.
Das heißt es bleibt das Jahr 2018 bestehen. Soweit ist es einigermaßen klar.
Nun die Frage ist der Bemessungszeitraum dann wieder der Dezember 2017 - November 2018 oder muss das Jahr 2017 genommen werden, weil im Dez. 2018 Mutterschaftsgeld bezogen wurde. Heißt Januar 2017 - Dezember 2017. Oder Variante 3 man könnte zwischen beiden Bemessungszeiträume wählen.

Kennt sich hier jemand aus?

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