Hallo zusammen,
Kann mir jemand weiterhelfen.
Mein Freund möchte beratungshilfe beantragen.
Wir haben zusammen ein Kind von 3 monaten und sind nicht verheiratet.
Ich befinde mich in Elternzeit.
Nun gibt es in dem Antrag die frage
Unterhaltsanpruch gegenüber anderer Personen Ja oder nein?
Angehörige, denen Sie Bar- oder Naturalunterhalt gewähren.
Kann mein Freund mich und unser Kind dort eintragen da er uns ja naturalunterhalt gewährt?
Denn aufgrund der Betreuung unseres Kindes kann ich meine Erwerbstätigkeit nicht nachgehen und mein Elterngeld
würde garnicht ausreichen um meine Kosten und die des kindes zu decken.
Würde mich über eine Antwort freuen
Beratungshilfeantrag Naturalunterhalt nicht verheiratet gemeinsames kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja, diese Angabe wäre korrekt!
Hallo,
ZitatAngehörige, denen Sie Bar- oder Naturalunterhalt gewähren. :
ja kann er eintragen.
edy
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Das klingt gut.
Finden unser kind und ich auch Berücksichtigung?
Weil im netz lese ich nur was wenn man verheiratet ist oder eine eingetragene lebenspartnerschaft führt.
Hallo,
Dem Grunde nach,ist dein Freund dir mindestens die ersten 3 Jahre
zu Betreuungsunterhalt verpflichtet.
edy
Danke für die Antworten.
Habe nach langem suchen nun doch etwas gefunden.
Anderes gilt natürlich dann, wenn wegen des Vorhandenseins eines gemeinsamen Kindes ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB
besteht.
ZitatMein Freund möchte beratungshilfe beantragen. :
Und anderes gilt, wenn Unterhaltsanspruch nach §1615 I BGB besteht? Dann gibts keine Beratungshilfe?
Was gilt denn dann ?
Das habe ich gefunden.
Das Zusammenleben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wirkt sich auf die Gewährung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht aus. Zwar erscheint es erwägenswert, dem vermögenslosen Partner die Leistungen des anderen – etwa den Wert der Haushaltsführung – als Einkommen zuzurechnen. Denn nach § 115 ZPO
sind alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert ohne Rücksicht darauf, ob hierauf ein Rechtsanspruch besteht, dem Einkommen zuzurechnen. Andererseits begründen die im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft dem Partner erbrachten Leistungen aber auch keinen Freibetrag im Sinne § 115 Abs. 1 Nr. 2b ZPO
, weil der Freibetrag nur für unterhaltsberechtigte Personen anzuerkennen ist, die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft aber gegeneinander keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche haben. Aus diesem Grund kommt die Zurechnung eines fiktiven Einkommens für den haushaltsführenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auch nicht in Betracht. Anderes gilt natürlich dann, wenn wegen des Vorhandenseins eines gemeinsamen Kindes ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB
besteht.
Dein Freund will zunächst Beratungshilfe beantragen bzw. erst mal nur das Formular ausfüllen. Antwort 1 und 2 haben nicht geholfen?ZitatProzess- oder Verfahrenskostenhilfe :
Und nun?ZitatDas habe ich gefunden. :
Man könnte auch fragen: um was gehts denn eigentlich?
Beratungshilfe = staatliche Unterstützung zur Inanspruchnahme eines Anwaltes
Verfahrenskostenhilfe = staatliche Unterstützung zur Führung eines familienrechtlichen Gerichtsverfahrens
Prozesskostenhilfe = staatliche Unterstützung zur Führung eines anderen zivilrechtlichen Verfahrens
Ganz praktisch lebt der Vater bei Mutter und Kind oder wie stellen wir uns das vor?
-- Editiert von altona01 am 13.12.2019 23:36
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