Hallo liebe Community,
kürzlich erhielt ich vom JA eine Anpassung des Unterhalts und ich bin der Meinung, dass das nicht korrekt berechnet wurde und habe daher Einspruch eingelegt. Als Antwort erhielt ich die Aussage, dass das auf Basis der Düsseldorfer Tabelle berechnet wurde und korrekt sei. Ich solle mich an einen Anwalt wenden wenn ich anderer Meinung sei.
Bevor ich das nun tue, was mir aufgrund meiner finanziellen Lage nicht leicht fällt, wollte ich vorher gerne andere Meinungen einholen und schreibe euch dahier hier.
Konkret geht es um meinen Sohn (16), für den ich ab 01.01.23 nun 463€ zahlen soll. Diese Summe basiert auf dem Unterhaltsanspruch von 588€ - 125€ (Kindergeldabzug). Ich bin bin arbeitstätig und habe ein Nettoverdienst von knapp 1705€. Alle Online-Rechner, die ich im Internet gefunden habe, sagten mir eine andere (niedrigere) Summe. Ich weiß, man soll nicht alles glauben, was im Internet steht und das tue ich auch nicht aber es ist zumindest die Grundlage für meine Frage. Wenn ich der Düsseldorfer Tabelle Glauben schenken darf, habe ich ein Selbstbehalt von 1370€. Von meinen Fahrtkosten zur Arbeit rede ich nicht einmal. Verstehe ich hier etwas total falsch?
Kann diese Summe korrekt sein oder lohnt es sich hier eurer Meinung nach doch einen Anwalt einzuschalten?
Ich weiß aktuell nicht mehr wie ich das alles stemmen soll.
Über einen Rat würde ich mich sehr freuen.
LG
Numspi
Berechnet das JA den Unterhalt korrekt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Vermutlich wurde aktuell überhaupt nichts berechnet. Du hast bisher 100% Mindestunterhalt gezahlt und man hat dich lediglich darauf hingewiesen, wie viel das im Jahr 2023 hat. Falls der Betrag tituliert ist, bist du zur Zahlung verpflichtet. Eine Abänderung kannst du entweder mit dem Beistand vom Jugendamt außergerichtlich verhandeln oder du musst du einen gerichtlichen Abänderungsantrag stellen.Zitatkürzlich erhielt ich vom JA eine Anpassung des Unterhalts und ich bin der Meinung, dass das nicht korrekt berechnet wurde :
Das ist wertlos, da du dich im Zivilrecht befindest.Zitathabe daher Einspruch eingelegt :
Diese Aussage ist falsch, da du dich selbstverständlich auch ohne Anwalt mit dem Beistand vereinbaren kannst. Eine vollständige Rechtsberatung, ob wirklich etwas möglich ist, kannst du aber nur bei einem Anwalt erhalten.ZitatIch solle mich an einen Anwalt wenden wenn ich anderer Meinung sei. :
Bei geringem Einkommen kann man Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen und bekommt die anwaltliche Vertretung quasi geschenkt.ZitatBevor ich das nun tue, was mir aufgrund meiner finanziellen Lage nicht leicht fällt, :
Das liegt daran, dass die Online-Rechner nur eins machen: Rechnen. Unterhalt ist aber keine reine Matheaufgabe. Insbesondere, wenn man weniger zahlen will als den gesetzlichen Mindestunterhalt, so muss man dafür umfassend darlegen und beweisen, warum. Auch im gerichtlichen Verfahren dreht sich hier die Beweislast. Es sind mindestens Ausführungen über Ausbildungsstand, Umfang der Erwerbstätigkeit, Verdienstmöglichkeiten, steuerliche Vorteile, Vermögen zu machen. Nur wenn es dir objektiv wirklich nicht möglich ist, mehr Geld zu erwirtschaften, dann muss man deiner Bitte nachkommen.ZitatAlle Online-Rechner, die ich im Internet gefunden habe, sagten mir eine andere (niedrigere) Summe. :
Mit den neuen Werten der Tabelle 2023 lohnt sich für fast alle Unterhaltszahler im Niedriglohnsektor eine Herabsetzung des Unterhaltes zu verlangen. Insbesondere bei Kinder in der dritten Altersstufe oder bei mehreren Kindern.Zitatoder lohnt es sich hier eurer Meinung nach doch einen Anwalt einzuschalten? :
Der geforderte Betrag entspricht exakt dem gesetzlichen Mindestunterhalt für ein Kind der 3. Altersstufe (12-17Jahre). Siehe Düsseldorfer Tabelle. Dieser Betrag kann vom Elternteil verlangt werden ohne Beweis für einen Bedarf in dieser Höhe antreten zu müssen. Auch dann, wenn der notwendige Selbstbehalt von derzeit 1.370 € unterschritten wird.
Gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, d.h., die Eltern müssen alles erdenklich zumutbare tun, um den Mindestunterhalt sicherzustellen. Dazu gehören z.B. auch Jobwechsel incl. Umzug, Bewerbungsbemühungen, Nebenjobs etc. bis zu max. 48 Stunden in der Woche (Arbeitszeitgesetz). Es können fiktive Einkünfte hinzugerechnet werden.
Eigentlich müsste zu diesem Thema auch einiges im Anschreiben des Jugendamtes stehen...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Aus der Anfrage hier geht nicht hervor, wie gerechnet wurde. Ob der Monatsverdienst auf der Basis des Jahresverdienstes richtig berechnet wurde. Ob das Einkommen bereinigt wurde, und wenn ja, um was. Ob der Selbstbehalt herabzusetzen ist u.s.w.
Hier muss mal sauber gerechnet werden. Das ist kein Zauberwerk, wirklich nicht. Die Voraussetzungen für Beratungshilfe dürften nicht vorliegen, aber es ist immer noch preiswerter, einmal eine Berechnung vom Fachmann durchführen zu lassen, dann weiß man auch, wie man es in Zukunft alleine machen kann, als möglicherweise über Jahre hinweg zu viel zu zahlen.
Das Jugendamt wird den Vater insoweit nicht unterstützen. Im Rahmen der Beistandschaft ist es nämlich quasi der Anwalt des Kindes, vertritt also dessen Interessen.
Also, selbst klären, wo man unterhaltstechnisch steht, dem JA eine saubere Berechnung vorlegen, und dann sieht man weiter.
wirdwerden
Ich danke euch für die Antworten.
@Hunter123: Das mit der gesteigerte Erwerbsobliegenheit sehe ich bedingt ein aber in meinem Alter ist das alles nicht mehr so einfach. Das müsste viel differenzierter angesehen werden. Nachdem ich letztes Jahr meinen Job verloren habe, bin ich froh, nach 5 Monaten der Suche überhaupt wieder etwas zu haben um meinen Verpflichtungen nachkommen zu können.
@wirdwerden: Da gebe ich dir vollkommen recht. Das Jugendamt steht nur auf der Seite der Mütter. Diese Erfahrung musste ich leider auch machen und das obwohl ich damals kurz vor der Scheidung proaktiv auf das JA zugegangen bin, damit man alles "richtig" macht. Die Mutter hat sich gegen jegliche Einmischung vehement gewehrt, nur beim Unterhalt war alles klar.
Habe mir nun bei einem Anwalt angefragt, wie die Sachlage in meinem Fall aussieht und dann werde ich weitersehen.
LG
Numspi
Numpsi, das JA steht nicht auf Seiten der Mutter. Das JA ist der Anwalt des Kindes in Deinem Fall. Und da ist es einerlei, ob der Vater zu viel zahlt. Es ist im Sinne des Mandanten, und die Gegenseite (hier Du) kann sich ja wehren. Das sind die Spielregeln, genauso als wenn das Kind einen selbst finanzierten freien Rechtsanwalt hätte. Das hat mit Mann/Frau Problemen nun wirklich gar nichts zu tun.
wirdwerden
Doch doch, das war schon so gemeint wie ich es gesagt habe. Egal was meine Ex gemacht hat (Unterlagen nicht vorgelegt, nachweislich Falschaussagen gemacht, Zusammenarbeit verweigert, etc.), das JA hat nichts unternommen und ihr ausnahmslos in allen Belangen recht gegeben. Die Spielregeln wurden hier eindeutig zu Gunsten der Frau ausgelegt und es gibt genug andere Beispiele (auch von anderen Betroffenen, die das ebenfalls untermauern.
Das Jugendamt sollte sich auf jeden Fall auf die Seite des Kindes stellen und dafür Sorge tragen, dass es dem Kind gut geht. Wenn es aber sich nur um die finanziellen Belange kümmert und alles andere auf der Strecke bleibt, hat es m.E. versagt.
Wenn sich das JA im Rahmen einer Beistandsschaft um die finanziellen Belange des Kindes kümmert, dann tut es das als sein Anwalt. Das JA ist keine Zauberfee, im übrigen.
wirdwerden
Ein Beistand darf sich überhaupt nicht um andere Belange kümmern als um die Durchsetzung des Unterhaltes. Das ist seine nach § 1712 ff. BGB gesetzlich eingegrenzte und festgelegte Aufgabe. Der Beistand agiert dabei auch nicht als Jugendamt, sondern als zivilrechtlicher Vertreter des Kindes, der organisatorisch dem Jugendamt zugewiesen ist. Wenn du andere Probleme klären willst, musst du dich dafür an andere Stellen im Jugendamt wenden.ZitatWenn es aber sich nur um die finanziellen Belange kümmert und alles andere auf der Strecke bleibt, hat es m.E. versagt. :
Ich weiß nicht was die Mutter mit deinen finanziellen Angelegenheiten zu tun haben soll. Schließlich bist du barunterhaltspflichtig und nicht sie. Und aktuell zielt deine Frage darauf ab, ob und wie du weniger als das sächliche Existenzminimum für ein Kind in Deutschland zahlen kannst. Diese Frage kann in beengten Verhältnissen durchaus berechtigt sein. Man sollte sich jedoch schon im Klaren sein, was man hier von seinem Kind verlangt und ob das objektiv gerechtfertigt ist. Insbesondere wenn man mit der Kindeswohlkeule herumschwingt und mit dem Finger auf andere zeigt.
Zitat:Das Jugendamt sollte sich auf jeden Fall auf die Seite des Kindes stellen
Tut es ja auch - für das Kind ist es am besten, wenn der Unterhalt möglichst hoch ist.
Das Jugendamt versucht also für das Kind den maximalen Unterhalt herauszuholen - nicht mehr und nicht weniger.
Das ist die gesetzliche Aufgabe des Bestands vom Jugendamt.
Danke für das Feedback. Das mit dem Unterhalt habe ich schon verstanden und das ist auch OK. Ich zahle ja regelmäßig den Unterhalt. Es geht mir ja auch nicht darum "NICHT" zu zahlen oder nur möglichst wenig zu zahlen. Es sollte einfach nur an die reale Lebensituation angepasst sein.
@smogman: Ich hatte mich an ganz andere Stellen beim JA gewendet da ich anfangs nicht wegen irgendwelchen Unterhaltsberechnungen Probleme hatte. Die waren mir erstmal egal. Ich wollte, dass es den Kindern den Umständen entsprechend gut geht und hier hat das JA nicht genug gemacht.
Wie dem auch sei, habe bereits Feedback von der Anwältin erhalten und nach ihrer Rechnung ist der Unterhalt aktuell zu hoch angesetzt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
43 Antworten