Berechnung Düsseldorfer Tabelle für Volljährige

5. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
supamaus
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Berechnung Düsseldorfer Tabelle für Volljährige

Hallo,

eine Frage.
Ich bin in der Gehaltsgruppe 4 der Düsseldorfer Tabelle eingestuft. Mein Sohn wird im November 18. Demnach müßte ich dann € 594,- zahlen. Wie wird hier das Kindergeld berücksichtigt?

VG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Das Kindergeld wird voll berücksichtigt. Außerdem ist ab da auch unterhaltstechnisch die Mutter mit im Boot. Achtung, wenn ein Titel besteht, der über die Volljährigkeit hinaus geht, sollte derselbe abgeändert werden. Und - keine Ahnung, was das Kind macht. Auch das müsste gegebenenfalls in die Berechnung mit eingehen.

wirdwerden

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Aber um mal auf die Ursprungsfrage zurückzukommen: Die Tabelle gibt den Bedarf des jungen bedürfitgen Erwachsenen an. Das Kindergeld ist dem jungen Erwachsenen auszukehren und mindert den Bedarf in voller Höhe.
Den restlichen bedarf haben, wie schon vom Vorredner gesagt, die Eltern gemeinsam zu decken.

Anders gesagt: Das Kindergeld ist jetzt voll abzuziehen.

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