Berechnung Elternunterhalt Pflege, nicht verheiratete Lebensgemeinschaft mit Kind

24. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kauli123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Berechnung Elternunterhalt Pflege, nicht verheiratete Lebensgemeinschaft mit Kind

Liebes Forum,

ich habe ein paar Fragen. Folgende Situation:
Mein Lebensgefährte ( also nicht verheiratet) und ich haben ein gemeinsames Kind und wohnen im Eigenheim. Sein Vater soll jetzt ins Pflegeheim.

Nun zu meinen Fragen:

1) Das Haus läuft auf beide je zur Hälfte, wie auch die Darlehen. Rein rechtlich ist es ja so, das man trotzdem auch für die Darlehen alleine in der Lage sein muss zu bezahlen, auch wenn es auf beide läuft. Kann man jetzt die Darlehensraten bei meinem Lebensgefährten auch komplett ansetzen oder nur zur Hälfte ?
2) Das Haus hat 125 qm Wfl., würden diese dann auch angesetzt mit der ortsansässigen Miete für 125 qm ? oder nur zum Teil wegen 3 Personenhaushalt oder nur zur Hälfte, weil ich auch da wohne ?
3) Kann man eine Rücklage für Instanthaltungskosten für das Haus ansetzen ? Gibt es dafür evtl. Richtwerte oder Pauschalen ?
4) Welche Nebenkosten für das Haus kann man evt. noch mit abziehen ?
5) Eigentlich wird ja das Kindergeld, wenn wir verheiratet wären, bei ihm zur Hälfte auf das Einkommen addiert. Kindergeldempfänger bin jedoch ich als Mutter, wird aber auf das gemeinsame Konto überwiesen, wird das mit angerechnet ?
6) Kann man Unterhalt für das Kind gem. Düsseldorfer Tabelle auch abziehen, wenn man den ja eigentlich nicht bezahlt oder gilt das auch, weil man ja Unterhaltskosten hat ? Dann hier der volle Betrag gem. Tabelle oder auch nur die Hälfte ? Die Betreuungskosten der Schule kann man dann ja dazu addieren, alles oder auch nur die Hälfte ? Zählt hier, was vom Konto abgebucht wird oder der Rechnungsempfänger ?
7) Was ist mit einem Kredit für´s Kfz, der eigentlich auf meinen Namen läuft, aber vom gemeinsamen Konto abgebucht wird ?

Ich weiß, das sind viele Fragen, würde mich aber riesig über Antworten freuen. Vielen Dank

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Kauli123,

bevor wir das jetzt alles aufdrömmseln, wie hoch ist denn das bereinigte Netto-Ek Deines LG und wie alt ist das Kind?

LG nero

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kauli123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo nero,
ich tue mich sehr schwer mit der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens, wegen der vielen offenen Fragen. Das Kind ist 7 Jahre alt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Einfach mal Brutto/Netto unter Berücksichtigung der Krankenkasse hinschreiben. Dann sieht man weiter.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kauli123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Jahresbrutto 2016 = 40811,-+ Kinderkrankengeld 770,-= 41581,- ./. Winterbauumlage 287,- ./. Lohnst.6653,89 ./. Krankenkasse u.Pflegekasse ./. 3733 ./. Kirchensteuer ? 496,98 ./. Soli ? 303,67 = 30.106,46 : 12 Monate = 2508,87 + Steuererstattg.auf den Monat gerechnet + 201,72 = 2710,59 Netto ( rechnet man das so ). Brutto und Netto sind sehr unterschiedlich da Lohn und kein Gehalt. Monatlich gehen zusätzlich noch 10,- Euro als Arbeitskleidung vom Netto weg...

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen