Berechnung Kindesunterhalt/ Kredit berücksichtigen

4. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
suses54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Berechnung Kindesunterhalt/ Kredit berücksichtigen

Hallo...

folgendes Problem, bei dem ich innigst hoffe, dass mir jmd. helfen kann.
Mein Mann meinte letztes Jahr, dass er sich während seiner Kur eine Neue anlachen kann
und ist dann nach 2 Wochen zu ihr gezogen und hat mich nach 10 Jahren Ehe mit 2 Kindern
sitzen gelassen.
So ich bin dann zum JA gegangen und habe mich dort erstmal schlau machen müssen.
Ich habe beim FA angegeben, dass wir nun ehelich getrennt sind.
Dann habe ich meinen Mann aufgefordert, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen.
Hat er nach ewigem hin und her auch getan... Ich musste in Widerspruch gehen, weil er Geld (Auslandsverwendungszuschlag, er war durch die BW in Afghanistan)unterschlagen hat.
So ... die wurden ihm auch zu 1/3 angerechnet. Alles gut und schön.... So dann hat er einen ehebedingten Kredit von 604€, den er allein aufgenommen hat (er hat damit SEIN Auto finanziert, SEINEN Laptop usw.) ich habe dafür nichts unterschrieben und auch nichts von dem Geld gesehen und war auch mit der hohen Kreditrate nie einverstanden. Aber da es ja nicht mein Kredit war, konnte ich es nicht ändern.
So... dieser Kredit wurde bei der KU-Berechnung berücksichtigt
Netto: 2600€
- berufsbed. Aufw. 130€
- Kredit 604€
= 1866€ unterhaltsrechtl. Einkommen
=> KU abzgl. Kindergeld 291€ pro Kind

Den Unterhalt hat er mir bis 30.9.2012 beurkunden lassen, da er ab Oktober weniger 25% verdient (er scheidet aus der BW aus)
das sind dann 2600€-400€(das ist das Geld vom Auslandseinsatz, was er ja nicht mehr verdient)- die 25%
bleiben 1500-1650€ übrig...

Jetzt meine Frage, wenn er ein Nettolohn von 1500-1650€ hat und dann noch seinen Kredit abziehen darf bleibt ja kaum noch was übrig.

Wie ist das geregelt?
Darf er das?
Das JA sagt ja aber meine RA hatte damals erwähnt, das er um den Mindestunterhalt von 272€ nicht herumkommt zur Not würde sie es einklagen.
Ich kann mir die Anwältin aber nicht auf Dauer leisten, ich habe vor kurzem meinen Job verloren und bin auf den KU angewiesen.
Vom JA fühl ich mich nicht gut beraten, ich hab das Gefühl die sind froh wenn ich wieder gehe.

Für Ratschläge bin ich echt dankbar
Vielen Dank


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-- Editiert suses54 am 04.09.2012 20:24

-- Editiert suses54 am 04.09.2012 20:25

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo suses54,

Er muss versuchen den Mindestestunterhalt zu leisten.

Wenn sein 1 Job nicht genügend einbringt, kann ihm ein

2. Job zugemutet werden.

Ich denke es könnte "schwierig" für ihn werden,denn wenn

euch das Geld nicht ausreicht, müsste der Staat einspringen >(ALG II).

Wenn er mit "neuer Flamme" zusammen wohnt, könnte sein SB

runtergesetzt werden (Haushaltsersparniss).

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 04.09.2012 20:57

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Da kann ich edy nur zustimmen. das wird eng. Mit dem alles tun um den Mindestunterhalt leisten zu können ist mehr Wunschdenken den Realität. Dieses wird in den seltensten Fällen durchgezogen. Zu den Schulden habe ich mal was im Netz gefunden: Es gibt keinen Grundsatz, wonach Kindesunterhalt sonstigen Schulden vorgehen würde. Schulden, die bereits während des Zusammenlebens der Eltern gemacht wurden, sind abziehbar, solange wenigstens der Mindestunerhalt (unterster Satz der Düsseldorfer Tabelle) gewährleistet ist.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/schulden.html#ixzz25WsE9cDL

Aber auch hier kenne ich Fälle in denen die Schulden voll angerechnet werden, auch wenn dadurch der Mindestunterhalt bei weitem unterschritten wird.
Also gehe mal davon aus das du über kurz oder lang Unterhaltvorschuss, bei Kindern unter 12 Jahren, oder ALG II beantragen musst.


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
suses54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und Danke für die schnellem Antworten...

ich habe mir deinen Link mal durchgelesen und da steht

"... Schulden, die noch aus der Ehezeit stammen und die im Einverständnis mit dem anderen Ehepartner gemacht wurden, sind absetzbar....."
"....Schulden für reine Luxuszwecke (teures Auto, Reitpferd, Weltreise u.ä.) sind nicht abziehbar...."

Die Kredite wurden ja für sein Auto (allerdings nur ein Skoda, kein Luxus aber damals ein Neuwagen) und Laptop aufgenommen, da ich keinen FS habe, bin ich das Auto auch nicht gefahren... Jetzt hat er das Auto und den Laptop usw. Und auch deshalb frag ich mich wieso das ehebedingte Schulden sind, wenn ich diesen Kreditvertrag nicht zugestimmt habe....

Die Mitaerbeiterin vom JA meinte auch das ich nach ihrem Wissensstand nicht mal Unterhaltsvorschuss bekomme, da wir noch verheiratet sind. Am Ende komm ich wahrscheinlich um einen Anwalt nicht herum, weil mich das JA gerichtlich nicht vertreten wird, solange wir noch verheiratet sind...
Ich komm mir ziemlich hilflos vor, wenn mir das JA nur schwammige Infos gibt.

LG





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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Da geht doch wohl einiges durcheinander. Zunächst ist festzuhalten, dass die Kreditaufnahme jedenfalls eheprägend war, was den Lebenslevel angeht. Deshalb ist es grundsätzlich möglich, dass der Kredit in die Unterhaltsberechnung eingeht. Jedenfalls dann, wenn es sich nicht um Luxusgüter handelt, die nichts mit Hausrat oder so zu tun haben.

Hier handelt es sich um einen Familien-PKW und ein PC ist ja wohl auch kein Luxus mehr, sondern normaler Standart, sogar bei ALG II Empfängern. Wenn es aber Hausrat ist, dann gehen diese Gegenstände in die Hausratsaufteilung rein. Ich würde dann darauf bestehen, dass ich alle anderen gemeinsam angeschafften Gegenstände behalte und die endgültige Aufteilung vollzogen ist. Die Frau müsste also keine neuen Gegenstände (Schlafzimmer, Waschmaschine) anschaffen.

Außerdem könnten diese Gegenstände natürlich in die Berechnung des Zugewinnausgleichs mit eingehen, da sehe ich auch kein Problem.

Zum Trost: wenn er so viel im Monat abzahlt, dann ist der Kredit ja auch in absehbarer Zeit getilgt. Ich denke, der Weg der Rechtsanwältin ist richtig. Mindestunterhalt geltend machen, darlegen, dass er arbeiten könnte, fordern, seine vergeblichen Bemühungen um einen Job nachweisen muss. Also insoweit die ganze Klaviatur spielen. Und auf Herabsetzung des Eigenbedarfs gehen, weil er mit jemandem zusammen lebt.

Für die Kinder gibt es gegebenenfalls Unterhaltsvorschuss von der Vorschusskasse beim Jugendamt. Für maximal 72 Monate oder bis die Kinder 12 Jahre alt sind. Bis dahin sollte dann auch der teure Kredit abgezahlt sein. Und dann ist ohnehin neu zu rechnen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn dein Mann aus der BW auscheidet wird er wohl sog. Übergangsgebührnisse erhalten. Macht er eine Ausbildung, erhält er einen Zuschlag (waren vor 25 Jahren schon DM 500). Macht er keine Ausbildung und geht arbeiten verdient er doppelt. Macht er nichts kürzt das seinen Selbstbehalt auf €770.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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