Berechnung Kindesunterhalt Rente+Nebenjob

8. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
dobry-nalesnik
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Berechnung Kindesunterhalt Rente+Nebenjob

Person A ist Unterhaltsverpflichtet für ein Minderjähriges Kind 6J.

Person A bekommt Frührente( 770€ )aufgrund einer Psychischen Krankheit und führt nebenbei einen Minijob( 200€ )aus.

Da Person A Erwerbstätig ist, ist somit der Selbstbehalt bei 1000€ anzusetzen ist das richtig?


Danke im vorraus.

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-- Editiert dobry-nalesnik am 08.04.2013 19:44

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

nein, nicht richtig.

Der SB von 1.000€ würde dann angenommen, wenn sich der Unterhaltspflichtige in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis befinden würde.

Hier würde ich den SB mit 800€ ansetzen.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dobry-nalesnik
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Woher nehmen sie diese Erkentnis nero070?Haben sie eventuell einen Link für mich?

Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbstständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen.

"Die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist unabhängig von der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig vereinbarten Arbeitszeit. Der internationalen Praxis folgend gelten auch Personen, die zwar nicht arbeiten, bei denen aber Bindungen zu einem Arbeitgeber bestehen (z. B. Personen in Mutterschutz oder Elternzeit, die diesen Urlaub aus einer bestehenden Erwerbstätigkeit angetreten haben), als erwerbstätig."

Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbst%C3%A4tigkeit

mit welcher Begründung wäre ein Selbstbehalt von 800€ heranzuziehen? Danke für die Mühe.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

ne, einen Link habe ich nicht.

Aber wenn man es so bewerten würde, könnte sich doch jeder Unterhaltspflichtige der nicht erwerbstätig ist, aus der Unterhaltsverpflichtung herausmogeln.

Rente 900€ plus 100€ Minijob = SB 1.000€ und schon ist man nicht leistungsfähig. Ohne Minijob wäre der Rentner mit 100€ leistungsfähig. Mit 100€ mehr Einkommen aber nicht mehr. Ist doch irgendwie unlogisch, oder?

Die zitierte Definition aus Wiki, gilt vielleicht nach dem Arbeitsrecht, nicht aber nach Familien-/Unterhaltsrecht.

Da es sich hier um ein minderjähriges Kind handelt, wäre auch noch die gesteigerte Erwersobliegenheit nach § 1603 Abs.2 BGB zu beachten.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

m.E. wäre das eine bemerkenswerte Logik.

Höheres Einkommen= niedrigere Leistungsfähigkeit.

Selbstbehalt nach Düsseldorfer TB ist eine Richtlinie und nicht

bindend.

Ein Minijob würde dem Familiengericht zeigen, das obwohl

Frührente, doch noch was geht.

lg
edy







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