Berechnung Kindesunterhalt ab 01.01.2008

27. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
KKE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Kindesunterhalt ab 01.01.2008

Hallo
Habe mal ne frage und hoffe jemand kann sie mir beantworten

Ich zahle seit 3 Jahren 196,00 Euro unterhalt da mein Nettoeinkommen lag seit her in der 1. Stufe.

Gestern bekamm ich ein Brief vom Jugendamt da trinne sthet "Durch die Rechtsänderung würde sich an der bisher ferstgelegten Unterhaltshöe zunächst nichts ändern. Nachdem aber die Düsseldorfer Tabelle erheblich verändert wurde und uns Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnisse aus neuerer Zeit vorligt, ist eine Erhöung des Unterhaltsanspruchs möglich."

Da frage ich mich wie kann es sein das wenn mein Jahres Einkommen gleich bzw. geringer geworden ist das ich dann 34,00 Euro mehr zahlen soll.

Danke im Vorraus ;)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

quote:
Da frage ich mich wie kann es sein das wenn mein Jahres Einkommen gleich bzw. geringer geworden ist das ich dann 34,00 Euro mehr zahlen soll.


Ganz einfach:

Dadurch, dass du nur für eine Person unterhaltspflichtig bist, kletterst du in der DDT zwei Stufen höher.
Zusätzlich wurde der Mindestsatz von 196€ auf 202€ angehoben.

= 230€ Zahlbetrag.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KKE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist mir klar das ich 2 Stufen hörer eingestuft werde aber ich habe ja ein Nettoeinkommen das unter 1300 Euro und dann frage ich mich wie ich dann noch mehr zahlen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Dieser Zahlbetrag errechnet sich aus einem Einkommen unter 1300€.

Um wieviel liegst du denn drunter?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KKE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

bin so zwischen 50 und 70 Euro drunter. ja in der unterhaltsgrupirung der düsseldorfertabelle bei 1901 - 2300 Nettoeinkommen und der unterschiet zu meinem ist schon etwas hoch.

Grüßel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Und wo liegt dein Problem?:)

1230 - 230 = 1000€, die dir verbleiben.

Dass du höher gestuft wirst, wusstest du doch vorhin noch.:)

Grüßle



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KKE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

das 1000Euro net gearte viel:) ist wenn man allein Wohnt und was ich mich wundere wegen der düsseldorfer Tabelle ist 1500-1700euro inmd sie spalte von 1900-2300 euro stig

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Grad eben hast du geschrieben, dass es dir klar ist, dass du zwei Stufen höher gestuft wirst...

Natürlich sind 1000€ nicht grad viel, aber es gibt Unterhaltszahler, die müssen von 900€ und auch weniger leben.

Also, beklag dich nicht, kommt schließlich deinem Kind zugute.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KKE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

ne was ich meine der unterschied der düsseldorfer Tabelle von 07 zu 08 der ligt dann so zischen 400-600 euro und das ist net gerade wenig würde ich mal sagen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Na, die 400-600€ zahlst du ja nicht.:)

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@Camper

Arbeitsweg wird mit den 5 % die vom Nettoeinkommen abgezogen werden berücksichtigt. Und im Normalfall höchstens 150 Euro im Monat.


Und was würden die Väter den immer machen wenn das Kind bei denen lebt? Da muss es auch versorgt werden und dazu langen 202 Euro nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@camper

tja wenn der KV denkt das der Arbeitsweg viel teurer ist wie die 5 %, kann er versuchen höhere Aufwendungen anrechnen zu lassen. Allerdings glaub ich kaum das da ne grosse Chance besteht!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@camper

Bei Dir ja aber Du weisst nicht wie es hier ausschaut ! Und hier ist nur ein Kind da !

Weisst ja ist auch immer eine Einzelfallentscheidung. Kann also genauso passieren das er auf Öffentliche Verkehrsmittel verwiesen wird. Auch diese Möglichkeit gibt es.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@camper

eben darum sind die Aussagen ja verhalten weder positiv noch negativ

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@camper

aber due verdrehst gerne auch mal was.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.091 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.531 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen