Hallo
Habe mal ne frage und hoffe jemand kann sie mir beantworten
Ich zahle seit 3 Jahren 196,00 Euro unterhalt da mein Nettoeinkommen lag seit her in der 1. Stufe.
Gestern bekamm ich ein Brief vom Jugendamt da trinne sthet "Durch die Rechtsänderung würde sich an der bisher ferstgelegten Unterhaltshöe zunächst nichts ändern. Nachdem aber die Düsseldorfer Tabelle erheblich verändert wurde und uns Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnisse aus neuerer Zeit vorligt, ist eine Erhöung des Unterhaltsanspruchs möglich."
Da frage ich mich wie kann es sein das wenn mein Jahres Einkommen gleich bzw. geringer geworden ist das ich dann 34,00 Euro mehr zahlen soll.
Danke im Vorraus
Berechnung Kindesunterhalt ab 01.01.2008
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
quote:
Da frage ich mich wie kann es sein das wenn mein Jahres Einkommen gleich bzw. geringer geworden ist das ich dann 34,00 Euro mehr zahlen soll.
Ganz einfach:
Dadurch, dass du nur für eine Person unterhaltspflichtig bist, kletterst du in der DDT zwei Stufen höher.
Zusätzlich wurde der Mindestsatz von 196€ auf 202€ angehoben.
= 230€ Zahlbetrag.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Das ist mir klar das ich 2 Stufen hörer eingestuft werde aber ich habe ja ein Nettoeinkommen das unter 1300 Euro und dann frage ich mich wie ich dann noch mehr zahlen soll.
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Dieser Zahlbetrag errechnet sich aus einem Einkommen unter 1300€.
Um wieviel liegst du denn drunter?
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
bin so zwischen 50 und 70 Euro drunter. ja in der unterhaltsgrupirung der düsseldorfertabelle bei 1901 - 2300 Nettoeinkommen und der unterschiet zu meinem ist schon etwas hoch.
Grüßel
Und wo liegt dein Problem?:)
1230 - 230 = 1000€, die dir verbleiben.
Dass du höher gestuft wirst, wusstest du doch vorhin noch.:)
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
das 1000Euro net gearte viel:) ist wenn man allein Wohnt und was ich mich wundere wegen der düsseldorfer Tabelle ist 1500-1700euro inmd sie spalte von 1900-2300 euro stig
Grad eben hast du geschrieben, dass es dir klar ist, dass du zwei Stufen höher gestuft wirst...
Natürlich sind 1000€ nicht grad viel, aber es gibt Unterhaltszahler, die müssen von 900€ und auch weniger leben.
Also, beklag dich nicht, kommt schließlich deinem Kind zugute.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
ne was ich meine der unterschied der düsseldorfer Tabelle von 07 zu 08 der ligt dann so zischen 400-600 euro und das ist net gerade wenig würde ich mal sagen
Na, die 400-600€ zahlst du ja nicht.:)
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
--- editiert vom Admin
@Camper
Arbeitsweg wird mit den 5 % die vom Nettoeinkommen abgezogen werden berücksichtigt. Und im Normalfall höchstens 150 Euro im Monat.
Und was würden die Väter den immer machen wenn das Kind bei denen lebt? Da muss es auch versorgt werden und dazu langen 202 Euro nicht.
--- editiert vom Admin
@camper
tja wenn der KV denkt das der Arbeitsweg viel teurer ist wie die 5 %, kann er versuchen höhere Aufwendungen anrechnen zu lassen. Allerdings glaub ich kaum das da ne grosse Chance besteht!
--- editiert vom Admin
@camper
Bei Dir ja aber Du weisst nicht wie es hier ausschaut ! Und hier ist nur ein Kind da !
Weisst ja ist auch immer eine Einzelfallentscheidung. Kann also genauso passieren das er auf Öffentliche Verkehrsmittel verwiesen wird. Auch diese Möglichkeit gibt es.
--- editiert vom Admin
@camper
eben darum sind die Aussagen ja verhalten weder positiv noch negativ
--- editiert vom Admin
@camper
aber due verdrehst gerne auch mal was.
--- editiert vom Admin
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