Berechnung Kindesunterhalt durch das Jugendamt

4. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
soviele Fragen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Berechnung Kindesunterhalt durch das Jugendamt

Hallo zusammen,
ich habe Fragen bezüglich einer Urkunde beim Jugendamt.
Es geht um den Unterhalt für ein 10-jähriges Kind

Zuerst die Berechnung.
Mein Nettojahreseinkommen wird als Grundlage genommen. Inkusive dessen, was mir das Finanzamt zurückzahlt. Aber was kann ich davon abziehen? Mein Arbeitsweg sind 46km. Das Jugendamt erkennt nur den kürzesten Weg zur Arbeit an. Nicht den Weg, den ich tatsächlich fahre. Das sind nur 41km. Der kürzeste Weg führt direkt durch die Stadt und bedeutet weniger km, aber viel mehr Fahrtzeit. Ist das wirklich so geregelt? Beim Finanzamt darf ich wenigstens den Weg geltend machen, der wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese km bedeuten gleichzeitig eine Eingruppierung, in eine höhere Unterhaltskategorie.
Der Unterhalt für ein weiteres Kind wird ebenfalls abgezogen.
Ist noch irgendetwas zu berücksichtigen? Z.B. die Lebensversicherung, die ich für das letztgenannte Kind zahle? Was passiert, wenn mir das Finanzamt dieses Jahr nicht soviel erstattet wie im Vorjahr?

Die Urkunde
Es soll eine dynamische Urkunde werden. Muss ich das akzeptieren oder darf ich auch eine statische Urkunde verlangen? Mir ist es wichtig zu sehen, welchen Betrag ich zu zahlen habe.
Darf ich eine Befristung der Urkunde bis zur Volljährigkeit des Kindes fordern? Oder sind diese Urkunden immer auf Lebenszeit?

Vielen Dank im voraus für eure Sachkenntnis. Ich war leider komplett Ahnungslos bei diesem Thema. Ich habe jetzt viel gelesen und diese Fragen sind für mich offen geblieben.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Was soll das? Dieser Beitrag wurde schonmal eingestellt und geschlossen. :schock:

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#2
 Von 
soviele Fragen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich habe ihn versehentlich geschlossen und kann ihn leider nicht wieder öffnen. Deshalb neu.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von soviele Fragen):
Aber was kann ich davon abziehen?
Was Einnahmen sind und wie man das Einkommen bereinigt, findet man beispielsweise in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen Oberlandesgerichtes oder auf allen möglichen Internetseiten.

Zitat (von soviele Fragen):
Ist das wirklich so geregelt? Beim Finanzamt darf ich wenigstens den Weg geltend machen, der wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese km bedeuten gleichzeitig eine Eingruppierung, in eine höhere Unterhaltskategorie.
Wenn die Fahrtkosten zu einer höheren Unterhaltsstufe führen, könnte man entweder diskutieren oder noch etwas anderes abzugsfähiges vorlegen, z.B. die private Altersvorsorge. Da sollte doch eine Einigung möglich sein.

Zitat (von soviele Fragen):
Der Unterhalt für ein weiteres Kind wird ebenfalls abgezogen.
Das wäre völliger Unsinn. Der Unterhalt wird niemals vom Einkommen abgezogen. Unterhalt für ein anderes Kind reduziert ja nicht das Einkommen des Pflichtigen.

Zitat (von soviele Fragen):
Z.B. die Lebensversicherung, die ich für das letztgenannte Kind zahle?
Das ergibt doch gar keinen Sinn, wenn dir der volle Unterhalt schon berücksichtigt wird.

Zitat (von soviele Fragen):
Was passiert, wenn mir das Finanzamt dieses Jahr nicht soviel erstattet wie im Vorjahr?
Im Regelfall handelt es sich dabei nicht um Unsummen, sodass sich meist gar keine Änderung ergibt oder ggf. eine Stufe niedriger. Sollte dem so sein und du willst es berücksichtigt haben, müsstest du entsprechenden Vortrag an den Gläubiger leisten.

Zitat (von soviele Fragen):
Es soll eine dynamische Urkunde werden. Muss ich das akzeptieren oder darf ich auch eine statische Urkunde verlangen?
Es ist deine Urkunde. Du kannst dort hineinschreiben lassen, was du willst, solange es sich im rechtlichen Rahmen bewegt. Im Zweifel lehnt der Gläubiger deine Urkunde ab und verklagt dich einfach. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Kind einen Anspruch auf einen unbefristeten, dynamischen Unterhaltstitel hat.

Zitat (von soviele Fragen):
Darf ich eine Befristung der Urkunde bis zur Volljährigkeit des Kindes fordern? Oder sind diese Urkunden immer auf Lebenszeit?
s.o., gleiche Problematik wie bei der Dynamisierung. Du kannst es so machen, riskierst jedoch, dass du verklagt wirst.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
soviele Fragen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

"Mein Arbeitsweg sind 46km. Das Jugendamt erkennt nur den kürzesten Weg zur Arbeit an. Nicht den Weg, den ich tatsächlich fahre......Der kürzeste Weg führt direkt durch die Stadt und bedeutet weniger km, aber viel mehr Fahrtzeit. Ist das wirklich so geregelt? Beim Finanzamt darf ich wenigstens den Weg geltend machen, der wirtschaftlich sinnvoll ist."

Diese Frage interessiert mich besonders. Wenn jemand etwas dazu sagen kann, würde ich mich freuen.

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#5
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

>> Der Unterhalt für ein weiteres Kind wird ebenfalls abgezogen.
>>
> Das wäre völliger Unsinn. Der Unterhalt wird niemals vom Einkommen abgezogen.


Wenn z.B. der Unterhalt für nicht privilegierte, volljährige Kinder berechnet wird, dann wird vorher der Unterhalt für ein privilegiertes Kind abgezogen.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von soviele Fragen):
Beim Finanzamt darf ich wenigstens den Weg geltend machen, der wirtschaftlich sinnvoll ist."


Finanzamt halbe Wegstrecke

Familienrecht ganze Wegstrecke (also hin und zurück).

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#7
 Von 
soviele Fragen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für ihre Antwort. Die genannten Punkte sind mir bekannt. Nur die Frage, in der es um die tatsächliche Wegstrecke und kürzeste Wegstrecke geht, ist offen.

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#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Wenn z.B. der Unterhalt für nicht privilegierte, volljährige Kinder berechnet wird, dann wird vorher der Unterhalt für ein privilegiertes Kind abgezogen.
Ich weiß zwar was du meinst, aber diese Aussage ist rechtlich nicht haltbar. Sie ist sogar höchst umstritten. Es gibt nur sehr wenige Leitlinien, die diese Thematik schon aufgenommen haben und es gibt eine klare Gegenmeinung, z.B. vom OLG Stuttgart: "Beim Zusammentreffen mit dem Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes wird, sofern kein Mangelfall gegeben ist, bei Berechnung der anteiligen Haftung der Eltern für den Unterhaltsbedarf eines privilegierten Volljährigen der Barunterhalt für ein minderjähriges Kind nicht vorweg abgezogen." Beim nicht privilegierten Kind wäre das mMn eigentlich irrelevant, ähnlich wie bei der Berechnung für den Mehrbedarf.

Zitat (von soviele Fragen):
Nur die Frage, in der es um die tatsächliche Wegstrecke und kürzeste Wegstrecke geht, ist offen.
Falls du einen Paragraphen suchst, der diese Thematik haargenau regelt, suchst du vergebens. Rechtsgrundlage sind die §§ 1601 ff. BGB. Die könnten allgemeiner kaum gehalten sein. Unterhaltsrechtliche Positionen werden oft in den Leitlinien der Oberlandesgerichte festgehalten oder eben durch Rechtsprechung. Sinnvoller ist es aber sich einfach einig zu werden und sich nicht wegen einer Stufe kostenpflichtig vor Gerichten herumzutreiben. Es wird sich mir nie erschließen, was manche Eltern da beim Thema Unterhalt tun.

Aus meiner Sicht gibt es keinen sinnvollen Grund auf die kürzeste Strecke zu verweisen, wenn diese absolut unwirtschaftlich ist. Dazu gehören aber noch ein paar andere Faktoren. Liegt hier ein Steuerfreibetrag vor? Wurde die Steuererstattung beachtet? Geht es um den Mindestunterhalt oder um weniger/mehr?

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#9
 Von 
guest-12313.02.2020 21:51:16
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich habe Gerichtsurteile gefunden, da wurde die kürzeste Strecke genommen. Aber es gibt auch Gerichtsurteile, die versagen komplett die Anrechnung der Kilometer, weil der Unterhaltsverpflichtete mit den Öffentlichen fahren könnte. Bis zu 3 Stunden täglich sind da wohl zumutbar. Wenn die Kilometer also angerechnet werden dürfen, dann würde es letztendlich im Ermessen eines Richters liegen. Und da wäre dann der Vortrag, warum man genau diese Strecke nehmen muss, um z.B. nicht eine halbe Stunde im Stau zu stehen.
Und Steuerrecht und Unterhaltsrecht sind ja auch völlig verschiedene Geschichten. Dazu ist es ja auch so, dass du beim Finanzamt nur die einfache Strecke geltend machen kannst. Und selbst da googelt so manches Finanzamt um zu sehen, ob die angegebenen Kilometer wirklich so stimmen können...
Würde sich denn ein Rechtsstreit lohnen, wenn du Gefahr läufst, dass die Kilometer gar nicht berücksichtigt werden? Kannst du den Arbeitsplatz auch mit Öffentlichen erreichen? Auch da entscheiden Richter mal so und mal so. Manche nehmen es so hin mit den Kilometern und Manche recherchieren bis ins letzte Detail und lassen sich Busfahrpläne vorlegen.
Du kannst auf der Jugendamtsurkunde natürlich eine Befristung eintragen lassen. Aber nach der Rechtssprechung haben minderjährige Kinder nun mal Anspruch auf einen unbefristeten Titel. Und ein dynamischer Titel ist auch die Regel bei Jugendamtsurkunden. Denn dein Gehalt wird sich ändern, das Kindergeld, die Beträge in der Düsseldorfer Tabelle... Und ob befristet oder nicht: ändern sich die Gegebenheiten dann kannst du abändern lassen.
Was Einkommen ist und was abgezogen werden kann findest du hier:
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Das zweite Kind ist dem anderen Kind gleichgestellt im Rang, solange es sich nicht um ein nicht privilegiertes Kind handelt. Da wird vorher nichts abgezogen. Es sei denn, es ist ein minderjähriges Kind und ein privilegiertes volljähriges Kind. Da kann es schon vorkommen, damit es nicht zu einem unbilligen Ergebnis führt.
Ansonsten teilen die sich, entsprechend des Alters was "übrig" bleibt bzw. jedes Kind bekommt ganz regulär seinen Unterhalt, wenn du das problemlos hin bekommst. Und die Lebensversicherung des Kindes interessiert das andere Kind nicht. Sonst könnte sich ja Jeder "schön" rechnen um dort möglichst viel Geld zu haben und da möglichst wenig zahlen zu müssen.

-- Editiert von Osanna123 am 04.02.2020 17:42

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.02.2020 21:51:16
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Habe ein Gerichtsurteil zu den Kilometern gefunden. vielleicht hilft es weiter:
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Zitat:
Die Kosten der deshalb zugrunde zu legenden Pkw-Nutzung seien ausgehend
von einer (einfachen) Entfernung von 50 km zu errechnen, da dem Beklagten
zuzubilligen sei, nicht die kürzeste, sondern die schnellste Strecke zu nutzen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
soviele Fragen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Beim nicht privilegierten Kind wäre das mMn eigentlich irrelevant, ähnlich wie bei der Berechnung für den Mehrbedarf.

Könntest du das näher erklären?

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Zitat (von smogman):
Beim nicht privilegierten Kind wäre das mMn eigentlich irrelevant, ähnlich wie bei der Berechnung für den Mehrbedarf.

Könntest du das näher erklären?
Beim Überdenken meiner Antwort habe ich selbst Konstellationen gefunden, in denen es relevant ist den Unterhalt vorher abzuziehen. Es gibt aber auch welche in denen das im Ergebnis keinen oder nur einen geringen Unterschied macht. Ich würde dir deshalb zustimmen, dass es sinnvoll ist den Unterhalt in diesem Falle vorher abzuziehen. Ich bin wohl zu sehr über privilegierte Volljährige gestolpert.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Beim Überdenken meiner Antwort

Lass Dich nicht verwirren, Deine vorherigen Antworten dazu sind m-M. nach richtig.

Das Entscheidende hast Du bereits ganz am Anfang herausgearbeitet.

Der Pflichtige bestimmt ganz alleine was er unterschreibt.

"So viele Fragen":
Mit dem Jugendamt diskutiert man sowas nicht, denn das JA ist in der Sache parteiisch, es vertritt das Kind.

Die Kosten einer angemessenen Fahrtstrecke sind in den Bereichen des OLG Hamm, Düsseldorf und Köln abzusetzen. Bei anderen weiss ich es nicht so genau. Angemessen ist die Strecke, die man bei verständiger Würdigung fahren würde (gleiche Denke wie beim Finanzamt).
Auf die Kosten der Öffentlichen must Du Dich, wenn der Mindestunterhalt gezahlt wird, nicht verweisen lassen. (Dieser Hinweis nur, weil es vorher aus dem Zusammenhang gerissen, erwähnt wird).

Du kannst auch auf einem statischen Titel bestehen und Du kannst den Titel auch befristen lassen. Die Volljährigkeit wäre dabei nur einer von vielen denkbaren Terminen.

Smogman erklärt zwar zu Recht, dass dann die Gefahr einer Klage droht, nur ist diese gering, weil es aktuell am berechtigten Interesse fehlt. Und später müsste erst eine Aufforderung zur Abänderung (=Inverzugsetzung) zugestellt werden. Dann kann man immer noch gucken.

Beachte: was Du jetzt akzeptierst und damit meine ich nicht den Titel sondern die Berechnungspositionen, bleibt auf Dauer. Hast Du etwas vergessen, wurde etwas nicht berücksichtigt, gilt dies bis zum Ende.
Das halte ich für die größte Gefahr bei diesen zusammengestoppelten Berechnungen. Oftmals ist das Geld was ein einwalt für eine U-Berechnung fordert sehr gut investiertes Geld.

Jugendämter rechnen nicht zu Deinen Gunsten und weisen Dich auch nicht daruaf hin, das Du das eine oder andere auch noch geltend machen kannst. Betrachte das Jugendamt in Unterhaltssachen wie einen gegnerischen Anwalt (Partei) nicht wie eine neutrale Stelle (Gericht).

Das gilt, es sind genug Fälle bekannt geworden, selbst für den Beurkundenden beim JA, obwohl der wieder zur Neutralität verpflichtet ist.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Smogman erklärt zwar zu Recht, dass dann die Gefahr einer Klage droht, nur ist diese gering, weil es aktuell am berechtigten Interesse fehlt.
Worauf begründest du diese Einschätzung? Es haben doch nun schon zig obergerichtliche Beschlüsse festgehalten, dass ein Anspruch auf Errichtung eines unbefristeten dynamischen Titels besteht. Ich halte das Risiko sogar für ziemlich hoch und habe diese Konstellation nun schon mehrfach erlebt. Immer haben die Unterhaltspflichtigen verloren und immer mussten sie die absolut sinnfreien zusätzlichen Kosten für Anwalt und Gericht tragen. Mir erschließt sich einfach nicht warum das immer wieder empfohlen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Den Anspruch auf einen dynamischen Titel hat schon der BGH vor Urzeiten mit der Begründung dass auf unbekannte Veränderungen kein vorweggenommener Titulierungsanspruch bestehen kann, verneint. Der Gläubiger sei durch die eigenen Anpassungsmöglichkeiten ausreichend geschützt.

Über die Befristung ist man sich in der Tat uneinig, aber das berechtigte Klageinteresse würde da auch erst ab entfallener Fälligkeit entstehen.

So mein Kentnisstand.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Es wäre mir sehr geholfen, wenn du mir diese Entscheidung des BGH benennen könntest. Mir ist sie völlig unbekannt und sie wird auch nirgends in meiner Literatur erwähnt.

Ansonsten kann man auch sagen, dass der Gläubiger an eine einseitig erstellte Unterhaltsurkunde nicht gebunden ist. Sollte es noch keine geben, kann er damit problemlos einen erstmaligen gerichtlichen Antrag stellen.

Hinsichtlich der Befristung kann ich keine Uneinigkeit erkennen. OLG Hamm, 20.09.2010 – 13 WF 207/10, und 28.10.2011 - 8 WF 160/11, OLG Celle 15.12.2016 – 19 UF 134/16, OLG Bamberg, 14.5.2018 – 2 UF 14/18 ...alles aktuelle Entscheidungen, die sich gegen die Befristung aussprechen und keine Gegenmeinung enthalten.

Das OLG Bamberg äußert sich auch ganz konkret zum Rechtsschutzbedürfnis.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Das Bamberger Urteil ist interessant.
Insoweit rudere ich mal zurück. Scheint sich doch ein eindutiger Trend zur Unbefristung abzuzeichnen und somit zur Angleichung wie bei Urteilen.
Danke Dir für die Information.

Ob ich noch an die frühere BGH Entscheidung herankomme ist fraglich. Hab den Großteil meiner Unterlagen mit Eintritt in den Ruhestand entsorgt und Zugriff auf juris hab ich auch nur noch sporadisch.
Vielleicht über die gebundenen NJWs.

berry

0x Hilfreiche Antwort

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