Hallo,
bisher habe ich über eine Beistandsschaft des Jugendamtes Unterhalt an meine bei der KM lebende Tochter gezahlt, nun endet die Beistandschaft des Amtes. Im letzten Schreiben wird der nun zu zahlende Unterhalt anhand der jeweiligen Nettoeinkommen festgelegt. Danach muss die KM (2100 € Nettoeinkommen)nach abzug von Fahrtkosten,KV-Beiträge,Unterhaltsbedarf für 2 weiter Kinder und Selbstbehalt nichts bezahlen, bei mir (1800 € Nettoeinkommen) wurde lediglich 5% Aufwendungen und dann das KG abgezogen. Nicht berücksichtigt wurden der Unterhalt, den ich für eine weitere Tochter zahle, meine KV (privatversichert). Die Forderung beläuft sich nun auf mtl. 299 €. Ein Schreiben mit dieser Forderung seitens der Unterhaltsberechtigte ist bereits eingetroffen. Wie sollte ich mich nun verhalten?
Gruß, Steffen
Berechnung Nettoeinkommen bei Volljährigen unterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
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Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort, der Link und der Tipp sind wirklich gut, da das Kind ja nun auf einer höheren Berufsschule (Berufskolleg) ist, hat das Jugendamt tatsächlich den falschen Mindestbehalt für die KM berechnet... . Kann ich nun noch meine PKV und den Unterhalt für meine in meinem Haushalt lebende Tochter (16 Jahre) abziehen? Wo kann ich den Betrag ermitteln?
Gruß, Steffen
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Hallo,
also das Berufskolleg gilt noch als allgemeinbildende Schule, ist wohl so 'ne Art Parkplatz um dann nach 2 Jahren eine Berufsausbildung machen zu können. Ich habe vom Jugendamt einen Verdienstauszug der KM bekommen, da sie in Holland arbeitet, bezahlt sie dort die KV, dazu kommen noch monatlich 330 € Fahrtkosten.Laut Jugendamt macht die KM wegen des 'Auslandsjobs' auch keine Steuererklärung. Ich habe jetzt noch mal einen Brief an das Jugendamt geschrieben und es darauf aufmerksam gemacht, dass bei mir meine KV und mein zweites Kind nicht berücksichtigt wurden. Allerdings befürchte ich, dass sich das Amt nicht mehr meldet... . Mittlerweile hat sich die Tochter gemeldet mit der errechneten Forderun des Jugendamtes und der Drohung, bei Nichtüberweisung rechtliche Schritte einzuleiten... .
Gruß, Steffen
--- editiert vom Admin
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Wow - herzlichen Dank für die Antworten - nun muss ich erstmal insbesondere bei der Berechnung durchsteigen ;-) - super!Kann ich denn eigentlich zu meinem Jugendamt gehen und die um Berechnung bitten? Sicher sehr blauäugig, oder? Also erst mal gleich zum Anwalt oder erst Klage abwarten? Was kostet eigentlich so ein Anwalt im Schnitt, nicht dass ich gleich ins nächste Fettnäpfchen trete... .
Gruß, Steffen
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Vielen Dank für die Tipps, ich werde mir also einen Fachanwalt für Familienrecht besorgen müssen. Die Berechnung des Jugendamtes, welches bisher die Beistandschaft übernommen hatte, habe ich vorliegen, allerdings fehlen wie gesagt bei der Berechnung mein 2.Kind und meine KV-Beiträge und der SB ist für ein nichtprivelegiertes Kind. Aber kann ich nicht auch einfach zu meinem Jugendamt (wir leben in getrennten Städten) hingehen und die Mitarbeiter um eine Berechnung bitten? Geht sowas überhaupt? Aber die Fehler in der Berechnung des anderen Jugendamtes sind ja offensichtlich?!
Gruß, Steffen
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