Berechnung Nettoeinkommen bei Volljährigen unterhalt

9. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
mrunner
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Nettoeinkommen bei Volljährigen unterhalt

Hallo,
bisher habe ich über eine Beistandsschaft des Jugendamtes Unterhalt an meine bei der KM lebende Tochter gezahlt, nun endet die Beistandschaft des Amtes. Im letzten Schreiben wird der nun zu zahlende Unterhalt anhand der jeweiligen Nettoeinkommen festgelegt. Danach muss die KM (2100 € Nettoeinkommen)nach abzug von Fahrtkosten,KV-Beiträge,Unterhaltsbedarf für 2 weiter Kinder und Selbstbehalt nichts bezahlen, bei mir (1800 € Nettoeinkommen) wurde lediglich 5% Aufwendungen und dann das KG abgezogen. Nicht berücksichtigt wurden der Unterhalt, den ich für eine weitere Tochter zahle, meine KV (privatversichert). Die Forderung beläuft sich nun auf mtl. 299 €. Ein Schreiben mit dieser Forderung seitens der Unterhaltsberechtigte ist bereits eingetroffen. Wie sollte ich mich nun verhalten?

Gruß, Steffen

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mrunner
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort, der Link und der Tipp sind wirklich gut, da das Kind ja nun auf einer höheren Berufsschule (Berufskolleg) ist, hat das Jugendamt tatsächlich den falschen Mindestbehalt für die KM berechnet... . Kann ich nun noch meine PKV und den Unterhalt für meine in meinem Haushalt lebende Tochter (16 Jahre) abziehen? Wo kann ich den Betrag ermitteln?
Gruß, Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mrunner
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
also das Berufskolleg gilt noch als allgemeinbildende Schule, ist wohl so 'ne Art Parkplatz um dann nach 2 Jahren eine Berufsausbildung machen zu können. Ich habe vom Jugendamt einen Verdienstauszug der KM bekommen, da sie in Holland arbeitet, bezahlt sie dort die KV, dazu kommen noch monatlich 330 € Fahrtkosten.Laut Jugendamt macht die KM wegen des 'Auslandsjobs' auch keine Steuererklärung. Ich habe jetzt noch mal einen Brief an das Jugendamt geschrieben und es darauf aufmerksam gemacht, dass bei mir meine KV und mein zweites Kind nicht berücksichtigt wurden. Allerdings befürchte ich, dass sich das Amt nicht mehr meldet... . Mittlerweile hat sich die Tochter gemeldet mit der errechneten Forderun des Jugendamtes und der Drohung, bei Nichtüberweisung rechtliche Schritte einzuleiten... .
Gruß, Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mrunner
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow - herzlichen Dank für die Antworten - nun muss ich erstmal insbesondere bei der Berechnung durchsteigen ;-) - super!Kann ich denn eigentlich zu meinem Jugendamt gehen und die um Berechnung bitten? Sicher sehr blauäugig, oder? Also erst mal gleich zum Anwalt oder erst Klage abwarten? Was kostet eigentlich so ein Anwalt im Schnitt, nicht dass ich gleich ins nächste Fettnäpfchen trete... .
Gruß, Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mrunner
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Tipps, ich werde mir also einen Fachanwalt für Familienrecht besorgen müssen. Die Berechnung des Jugendamtes, welches bisher die Beistandschaft übernommen hatte, habe ich vorliegen, allerdings fehlen wie gesagt bei der Berechnung mein 2.Kind und meine KV-Beiträge und der SB ist für ein nichtprivelegiertes Kind. Aber kann ich nicht auch einfach zu meinem Jugendamt (wir leben in getrennten Städten) hingehen und die Mitarbeiter um eine Berechnung bitten? Geht sowas überhaupt? Aber die Fehler in der Berechnung des anderen Jugendamtes sind ja offensichtlich?!
Gruß, Steffen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.326 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen