Berechnung Nettoeinkommen wegen Kindesunterhalt

15. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Franziska71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Nettoeinkommen wegen Kindesunterhalt

Hallo,
ich habe Probleme beim Ausrechnen des Nettoeinkommens meines Ex-Mannes und er hat einen anderen Betrag errechnet als ich. Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben. Er hat eine komplizierte Gehaltsabrechnung mit Gesamtbrutto, steuerpfl. und sozialversicherungspfl. Brutto. Er hat einen Firmenwagen, eine sehr hohe Direktversicherung und ist privat versichert.

Eine Anwältin, die ich mit der Berechnung des Kindesunterhaltes für meine 3jährige Tochter beauftragt hatte, hat lediglich das ausgezahlte Netto plus der Steuerrückzahlung zugrundegelegt. Angeblich wurde dies mit der gleichen Berechnungssoftware ausgerechnet, welche auch die Gerichte verwenden. Laut ihrer Aussage sind bei der Berechnung zum Beispiel der Firmenwagen und eine hohe Direktversicherung nicht zu berücksichtigen, sondern lediglich das Geld, das mein Ex-Mann monatlich zur Verfügung hat (wobei sie die private Krankenversicherung nicht abgezogen hat).

Beim Jungendamt wurde mir gesagt, ich soll das sozialversicherungspfl.
Brutto + Steuerrückzahlung - Sozialabgaben, Lohn-/Kirchensteuer, Solidaritäts. - private Krankenversicherung rechnen. Hier ist meiner Meinung nach der Firmenwagen nicht berücksichtigt.

Was stimmt denn nun? Weiß jemand Rat, ich wäre sehr dankbar, damit dieses leidige Thema endlich vom Tisch ist.


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"Franziska"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Firmenwagen sind i.d.R. geldwerte Vorteile.
Wenn er den Wagen auch privat nutzt, kann ihm fiktiv ein Betrag X angerechnet werden. ( Hierbei kommt es auf den Wagentyp etc.. an )

Benutzt er das Auto nachweislich ausschließlich beruflich, sind ihm u.U. nur die 5% Pauschale, bzw. die Anrechnung der Fahrtkosten zu streichen.

Auch die Beiträge zur PKV sind vom Nettoeinkommen abzuziehen, sofern sie angemessen sind, bzw. sofern der Mindestunterhalt durch die potenzielle 'Businessclass' nicht gefährdet wird.

Wie es mit der Direktversicherung aussieht, kann ich dir nicht sagen. Hier handelt es sich um Vermögensaufbau, bzw. Altersvorsorge.
Diese wird ihm i.d.R. abzugsfähig gewährt, sofern sie angemessen ist. ( *Angemessen * ist immer das, was der Richter meint! ;) )

Allerdings hat er dadurch in der Regel auch erhebliche steuerliche Vorteile, die m.E. in die Unterhaltsberechnung mit einfliessen müssen.

Gruß

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dakika35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

Vorab ein paar allgemeine Dinge. Der Schreiber vor mir hat eigentlich fast alles geschrieben. Grundsätzlich ist die Berechnung eine "Gewinn/Verlustrechnung".
Anrechenbares Einkommen=Summer aller Nettoeinkünfte-anrechenbarer Ausgaben.
Leider ist es so, dass die meisten Positionen nicht fix sind, sondern abhängig von:
Stimmung eines Richters und was er als angemessen betrachtet
Das jeweils zuständige OLG und seine Leitlinien
Im ersten Schritt werden alle Arten von Einkommen berechnet und durch 12 geteilt.
Grundsätzlich wird dazu das blanke Nettoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet. Dazu gehören auch alle Sonderzahlungen wie Urlaubs- Weihnachtsgeld, Bonus usw.
Der Firmenwagen kommt dann als fiktives Einkommen dazu, da ja durch private Nutzung Vorteile entstehen. Als Größenordnung kann man hier 200€ ansetzen.
Außerdem werden auch Spesen und Wohnvorteile berücksichtigt.
Ausgaben:

Die PKV darf er voll absetzen sowie auch Werbungskosten (5% oder gegen Nachweis). Außerdem auch bis zu 4% oder 20% vom Bruttolohn für die Altersvorsorge, es sei denn er ist nicht in der Lage den jeweiligen Mindestunterhalt zu bezahlen.
Je nach Situation auch Lebensversicherungen, BU Versicherungen, Zinsen für Immobilien, Tilgungsbeiträge usw....
Mein Vorschlag: Lass dir ein paar Zahlen errechnen und einigt euch auf einen Beitrag X. Und noch was. Deine Anwältin scheint wenig Ahnung zu haben...

Gruß


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Franziska,

das steuerpflichtige Brutto ist die richtige Rechenausgangsgröße, das sozialversicherungspflichtige spielt hier keine Rolle.

Im steuerpfl. Brutto könnte der geldwerte Vorteil des Firmenwagens bereits enthalten sein - die smuss man erfragen, ggf. bescheinigung des Arbeitgebers.

Hat der Ex eine normale gesetzliche Altersversorgung (Sozialversicherung) darf er, wenn er es denn auch zahlt, bis zu 4 % des vorjährigen Bruttoeinkommens zusätlich in eine sekundäre Altersvorsorge investieren. Dazu zählen LV-Vertrage mit Sparanteil, aber auch zum B. die Tilgungsraten für eine eigene Immobilie.

Hier in diesem Forum wird wohl selten gerechnet. Du kannst Deine Zahlen aber im Forum "TreffpunktEltern" mal im "Unterhalt" einstellen, zuvor den Eingangstread von ClausO lesen,

SG

Berry

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