Berechnung bereinigtes Einkommen und Berufstätigkeit der Frau

6. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
keki
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung bereinigtes Einkommen und Berufstätigkeit der Frau

Kann mir bitte jemand sagen, ob ich so das bereinigte Einkommen richtig berechnet habe ?

3000 Euro Netto (incl. Urlaubs-,Weihnachtsgeld und Prämie)
-165,87 Euro Lebensversicherung
-150,00 Euro 5 % pauschal Arbeitsaufwendungen
-300,00 Euro KM-Geld zur Arbeit (25 km einfach x 0,30 Cent x 2 für Hin-und Rückfahrt x 20 Arbeitstage)
-135,00 Euro Mietmehraufwand (mein Mann zahlt 495 Euro Miete an mich)
--------
2249,13 Euro bereinigtes Nettoeinkommen

Somit kommt Stufe 6 der Düdo-Tabelle zum tragen, oder ? (Mein Mann ist unterhaltspflichtig für mich, unser Kind und das uneheliche Kind)

Wie muss eine Bescheinigung über die gezahlte Miete an mich aussehen ? (kann ihn ja schlecht mit SIE anschreiben ...)

Wie wirkt sich eine spätere Berufstätigkeit von mir auf die Unterhaltspflicht aus ?
Wenn ich theoretisch wieder voll arbeiten würde und mein Mann z.B. Stunden reduzieren würde, muss ich dann den Unterhalt für das uneheliche Kind zahlen ?

Vielen Dank für eure Mühe und Antworten ...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
keki
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

mit doppelt meinst du die KM und die 5 % Pauschale, oder ?

Wir wohnen in einer Eigentumswohnung die mir gehört. Wenn ich keine Miete verlange hat mein Mann soweit ich weiss einen Mietvorteil und die 360 Euro pauschal kommen noch oben drauf. Daher zahlt er Miete an mich.

Was für eine Steuerrückerstattung wird noch hinzugerechnet ???

Was wäre, wenn er zum Mangelfall würde und ich arbeiten würde ? Muss ich dann zahlen ?

Unsere Tochter ist 6 Wochen alt, das uneheliche Kind 10 Jahre.

Grüsse und vielen Dank.

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Du weißt aber auch, dass du deine Mieteinnahmen versteuern musst?;)

Die Steuererstattung des letzten Jahres wird zum Jahreseinkommen zugerechnet.

Warum sollte dein Mann bei dem Einkommen zum Mangelfall werden??? Und wenn dein Mann seine Stunden reduziert, wird er trotzdem den VOLLEN unterhalt zahlen müssen.

Was ich hier sehe ist, dass ihr hier mit allen Mitteln versucht, den Unterhalt für das Kind zu mindern und das finde ich schlichtweg gesagt zum Kotzen. Ich hoffe nur, dass DU niemals in die Verlegenheit kommen wirst von deinem Mann Unterhalt fordern zu müssen und ER und seine Neue ziehen dann das Gleich durch wie ihr beide gerade. Dann sitzt du nämlich auch in einem Forum und fragst: wie komme ich an meinen rechtmäßigen Unterhalt für mein Kind??? Und eine Garantie für das Bestehen gibt es ja bekanntlich nicht... :(

Schönen Tag noch...

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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