Berechnung des Selbsbehalt Nach wiederheirat und andere Kinder

12. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
bams1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung des Selbsbehalt Nach wiederheirat und andere Kinder

Ich habe wieder geheiratet und habe mit meiner neue Frau Zwilinge bekommen. Von meiner Ex habe ich 2 Kinder, von denen ich unterhaltspflichtig bin. Die Ex ist ebenfall wiederverheiratet.

Meine Frau ist nicht beruftätigt.

Wie kann ich den Selbstbehalt in diesem Fall berechnen?

Vielen Dank für die Hilfe

Colin

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Colin,

da wären ein paar genaue Zahlen und Infos sinnvoll. Was verdienst du, was verdient die Ex usw.

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#2
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

nur so am Rande...

einen Selbstbehalt berechnet man nicht ...


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#3
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Träne,

nicht? Gibt da nicht so Begriffe, wie Mangelfall etc.?

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#4
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

sicher dat... ;)

aber der Selbstbehalt ist eine definierte Größe der einzelnen Unterhaltstabellen, er stellt eine Empfehlung dar...jedes OLG hat da so eigene Ansichten...in West liegt er m.W. bei 840,- für den Arbeitenden und in Ost bei 750,- (wie gesagt einzelne OLG´s haben da andere Meinungen)

eine Mangelfallberechnung ist etwas anderes und hierzu braucht man, wie Du vollkommen richtig, wie immer :) festgestellt hast, mehr Zahlen....


winkser

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#5
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

http://www.ra-kotz.de/berliner_tabelle.htm

Für Zahlenfreaks....

schlimm....

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#6
 Von 
bams1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bekomme 2,5 K€. Die Mutter der Kinder genau soviel.

Meine Frau arbeitet aber nicht und hat also keinen Verdienst. D.h.; uns vier stehen weniger zur Verfügung als die Die Mutter mit ihren Verdienst und Unterhalt.

Sie muß ja nicht ihr Mann ernähren, Er Verdient ja genug

Danke für eure Hilfe

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#7
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

"Ich bekomme 2,5 K€. "

Was sind das? 2,5 Kilo Euro oder was?

Außerdem reden wir hier doch wohl über Kindesunterhalt, da bist DU GANZ ALLEIN barunterhaltspflichtig und nicht Deine Ex und schon gar nicht ihr Ehemann.

Ätsch...;)

Mal im Ernst. Magst keine (richtigen) Zahlen einstellen? Dann kann Dir auch keiner helfen. Ansonsten gilt, was träne schreibt. SB kann bzw. brauchen wir nicht mehr berechnen, den hat schon wer berechnet.;)

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#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Zum unterhaltsrelevanten Einkommen gehören mtl. Netto + Urlaubs- und Weihnachtsgeld + Steuerrückerstattung Vorjahr + sonstige geldwerte Vorteile ( Zinseinkünfte, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, mietfreies Wohnen, Firmenwagen etc... ).
Auch ist das Alter aller unterhaltsberechtigten Kinder wichtig.

Das Einkommen deiner Ex ist - wie schon erwähnt - irrelevant. Zumindest solange das Kind noch keine 18 ist.

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