Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Berechnung des Versorungsausgleiches durch die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Ausgangslage:
Ich und meine Nochehefrau sind beide im Rentenalter nämlich 66 und 67 Jahre alt.
Die Scheidung ist beantragt und die Deutsche Rentenversicherung Bund hat eine Berechnng
der Versorungsausgleichshöhe durchgeführt.
Ich beziehe nach Altersteilzeit seit meinem 61. Lebensjahr Altersrente,
die um 14,4 % gekürzt wurde.
Die Berechnung des Versorgungsausgleichwertes der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgt jedoch nicht auf meine reale gekürzte Altersrente, sondern auf eine fiktive ungekürzte Rente, so dass mir, nach dem berechneten Versorungsausgleich, ein geringerer Betrag als meiner Ehefrau verbleibt.
Zahlenbeispiel (Beträge gerundet):
Real erhalte ich für die Ehezeit 1061,00 EURO Rente.
Beim Versorungsausgleich wären dies 530,50 EURO für jeden.
Bei der durchgeführten Berechnung der Deutschen Rentenversicherung,
wird für die Ehezeit eine fiktive ungekürzte Rente von 1240,00 EURO ermittelt.
Daraus ergibt sich ein Ausgleichsbetrag von 620,00 EURO für meine Ehefrau
und mir verbleiben noch 441,00 EURO.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es eine Möglichkeit einen Versorgungsausgleich zu erreichen, der die realen Werte berücksichtigt.
z.B. Beantragung beim Gericht oder ähnliches.
Viele Grüße
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Berechnung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
das glaube ich eher nicht. Es hat Dich ja niemand gezwungen in Altersteilzeit zu gehen und was kann Deine Ex-Frau dafür, dass Du jetzt schon in Rente gegangen bist.
VG
fatal
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"a.b."
@ fatal: tja, was kann die Frau dafür, dass der Mann in Rente gegangen ist? Umgekehrte Frage: was kann der Mann dafür, dass die Frau nicht gearbeitet hat? Bei Versorgungsausgleich geht es doch nicht darum, wer was zu vertreten hat, sondern darum, was gemeinsamt erwirtschaftet und in die Rentenversicherung eingezahlt worden ist.
Die Frage hier ist doch, ob ausschließlich die Punkete berücksichtigt werden und diese Anteile halbiert werden oder aber ob die tatsächliche Rente halbiert wird. Formell werden die Punkte halbiert, das ist klar. Und kämen wir zu dem unbefriedigenden Ergebnis, weil die eigentliche Rente ja geringer ist.
Ich weiss, dass es möglich ist, bei unbilligen Härten (ob so eine hier vorliegt, ist nicht abschätzbar) direkt bei der Rentenversicherung einen Antrag zu stellen, eben diesen Versorgungsausgleich zu korrigieren. Ob dieser Fall darunter fällt, da würde ich mich fachlich beraten lassen. Bei uns beispielsweise hält eine Rentenfachmann (gratis) einmal im Monat eine Sprechstunde ab. Ist immer in der Zeitung veröffentlicht.
Weitere Möglichkeit, die wäre mit dem Anwalt zu besprechen: Wenn die Frau mehr bekommt, ob dann nicht im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs des Mannes gegen die Frau ein "Gleichstand" erreicht werden kann.
Ich frage mich in so Fällen allerdings immer, wieso es noch die Scheidung sein muss. Trennung und finanzieller Ausgleich geht doch auch ohne. Und, der Witwenanspruch bleibt erhalten, sollte die Frau vorher sterben behält der Mann seine ganze Rente.
wirdwerden
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wirdwerden:
in der Tat eine interessante Betrachtungsweise. Tatsächlich würde sich dann eine fachanwaltliche Beratung oder eine Anfrage bei der Rentenversicherung evtl. lohnen.
So habe ich das noch nicht gesehen; muss dir aber zustimmen.
Wenn jemand erkrankt und die Berufsunfähigkeitsrente erhält,
der Versorgungsausgleich jedoch auf der Grundlage der Vollrente errechnet wurde, wäre dies ja auch evtl. möglich.
Aber ich denke auch, Trennung ohne Scheidung wäre hier der wesentlich einfachere Weg.
VG
fatal
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"a.b."
@ pimpelmees: wenn es denn die Scheidung sein muss, dann wäre noch zu überlegen, ob Du nicht einen Unterhaltsanspruch gegen die Frau hast.
wirdwerden
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