Bereinigtes Nettoeinkommen, Ex zieht KiGa Geld und Fahrtkosten ab

14. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nicy71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bereinigtes Nettoeinkommen, Ex zieht KiGa Geld und Fahrtkosten ab


Hallo Zusammen,

nach 10 Jahren habe ich nun einen aktuellen Einkommensnachweis über das JA angefordert.
Diese Aufstellung überfordert mich etwas.
Aktuell zahlt mein EX KU Kind 1 16 J. 392 € ebenso f.Kind 2 14 J.
Mein Ex lebt mit neuer Frau u.gemeins. Kind ( 3 J.) in dem offensichtlich v. ihm gekauften Haus.
Beide sind berufstätig.

Er möchte nun KU in Höhe v. je 414€ anerkennen od. will andernfalls einen Anwalt einschalten.
Ist diese Aufstellung annehmbar oder sollte ich hier einiges hinterfragen, wenn ja, was?
Habe das Gefühl, das hier doch mehr gekürzt u. angegeben wurde, als Recht ist.
Er lebt z.B. mit seiner neuen Lebensgefährtin nebst Kind im Haus. Sie wird sich sicher an seinen Zinsen der Kindesbetreuung beteiligen..

Hier die Zahlen

Fakt:
Netto-EK 51.671,32 €

Zuschuss
KV 3.580,68 €
Zuschuss PV
539,88 € Beiträge KV -
7.578,00 € Beiträge PV -
1.079,82 €

Durchschnittliches Monatseinkommen
47.134,06 € : 12 Monate = 3.927,84 €

zuzüglich Steuererstattung 2014 (= 2.865,75 €) 238,81 €
abzüglich

Darlehenszinsen - 326,01 €
Darlehenszinsen - 164,50 €

Fahrtkosten zum Arbeitgeber (12 km) (12 km x 2 x 0,30 € x 220 Tage : 12 Monate) - 132,00 €

Fahrtkosten für Besuchskontakte (61 km - jedes 2. Wochenende)
(30 km x 2 x 4 Fahrten x 0,30 €) - 72,00 €
(31 km x 2 x 4 Fahrten x 0,20 €) - 49,60 €

Besuchskontakte - Hälftiges Kindergeld Kind 1 94,00 €
Besuchskontakte - Hälftiges Kindergeld Kind 2 94,00 €
Tagespflege 3.Kind in neuer Beziehung ( unehelich) - 276,00 €
Verpflegung Kind 3 - 30,00 €
Kombi Pakt (Altersvorsorge) - 1.119,08 € (01.01.14-31.12.14)-
93,26 € Arbeitgeberzulage VWL - 26,59 €
Lebensversicherung - 81,04 €
Krankenhaustagegeld - €
5 % Berufsbedingte Aufwendungen - 196,39 €

Bereinigtes Nettoeinkommen 2.840,87 €
abzüglich Selbstbehalt/Bedarfskontrollbetrag - 1.480,00 €
2. Verteilungsmasse 1.360,87 €

Danke für´s Lesen und Eure Hilfe

nicy

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
meines Erachtens wird hier ein bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von
4166-196,39(Fahrkosten)-93(Altersvorsorge)=3906€
Zu den anderen in Abzug gebrachten Beträgen:
Darlehenszinsen sind nur unter bestimmten Bedingungen abzugsfähig (z.B. ehebedingte Schulden)
Entweder bringt man berufsbedingte Kosten pauschal (5%) an oder weist diese einzeln nach, hier Pauschale + Fahrkosten anzusetzen ist nicht korrekt.
Die Kosten für Tagespflege und Verpflegung des 3. Kindes sind in dessen Unterhaltsbetrag enthalten und könne nicht in Abzug gebracht werden.
VWL und Lebensversicherung dienen der Vermögensbildung und sind nicht abzugsfähig (LV evtl. bei Altersvorsorge, aber nur unter best. Bedingungen)
Bei bereinigtem Netto in Höhe von 3906 ergibt sich Stufe 8 der DDT bei 3 Unterhaltsberechtigten wäre auf Stufe 7 herunter zu gehen. Danach ergibt sich ein Unterhalt in Höhe von 599-94=505€ je Kind.
Ich empfehle einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten und die Ansprüche titulieren zu lassen (JA-Urkunde ersatzweise gerichtlicher Beschluss).
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nicy71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Andreas,
vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort. Aktuell obliegt das alles dem JA.
Bin gerade verunsichert, ob die mit diesem Fall ggfs. überfordert sind.
Ich werde wohl die von Dir monierten Pkt. mal ansprechen u. mal sehen, wie die Reaktion ist.
Lieben Gruß Nicole

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ich bin zwar nicht unbedingt ein Freund von deutschen Jugendämtern. Aber, diese Berechnungen der einfachsten Art, die bekommen die hin, nach meiner Erfahrung. Schwieriger wird es bei selbständigen Unterhaltszahlern. Eine GuV oder auch eine Billanz zu lesen, das können die in der Regel nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9301x hilfreich)


@amako
Ich komme auf eine etwas niedrigere Stufe:
Der Unterhaltspflichtige hat ein Nettoeinkommen von 4166,65€ pro Monat nach Abzug von KV+PV und nach Hinzurechnung der Steuererstattung.
Abzugsfähig sind 5% (vom Netto) pauschal für berufsbedingte Aufwendungen.
Damit ist man bei bei 3958,32€ pro Monat angekommen.
Abzugsfähig sind weiterhin 4% (vom Butto!) für Altersvorsorge. Das Bruttoeinkommen ist zwar nicht bekannt, aber die hier geltend gemachten Beträge übersteigen die 4% vom Bruttolohn wohl nicht und dürften daher in der Tat anrechenbar sein.
Selbst wenn man "nur" die Lebensversicherung und nicht die VWL anerkennen würde, fällt man unter 3900€ pro Monat.
Damit landet man dann in der Stufe 7 der D-Tabelle, von wo es wegen der 3 Kinder runter auf Stufe 6 geht.
Macht 470€ Unterhalt pro Kind zwischen 12 und 17 Jahren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

Also wenn das die Berechnung des JA ist, dann ist dieses JA mit der Berechnung überfordert oder hat einfach nach dem Mund des Unterhaltspflichtigen berechnet.

Ich bin da recht dicht an der Einschätzung von Andreas.

Abzugsfähig sind berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 5% pauschal, oder die nachgewiesenen Kosten. Beides, wie in der obigen Berechnung, geht nicht. Zum Vorteil des Unterhaltspflichtigen würde ich hier die 196€ anerkennen wollen.

Weiter kann sekundäre Altersvorsorge, in Höhe von 4% des Brutto-EK, in Abzug gebracht werde. Das Brutto kenne ich nicht, kann dazu also nichts sagen.

Alles andere war da aufgeführt wird, ist "armrechnen".

Fahrtkosten für die Besuchskontakte z.B. sind durch die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes abgegolten. Nur Kosten, die diesen Betrag übersteigen, können bereinigend angesetzt werden.

Wenn ich von dem bereinigten Netto-EK von 3.927€ ausgehe und die 196€ für berufsbedingte Aufwendungen abziehe, dann noch 200€ sekundäre Altersvorsorge (entspricht 4% bei 60.000) berücksichtige, dann komme ich auf eine bereinigtes Netto-EK von 3.531€. Das wäre Stufe 7 der DDT. Dann wegen 3. Unterhaltsberechtigten noch eine Stufe runter und es ergibt eine monatliche Unterhaltsrente von 472€ je Kind.

Ab 01.01.2016 dann wieder neu schauen. Da wird sich die DDT nochmals ändern und das angehobene Kindergeld darf berücksichtigt werden. Aktuell ja nur das alte.

LG nero

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nicy71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die verschiedenen Sichtweisen. Mir kam es auch etwas wie ein "armrechnen" vor, aber das liegt immer auch im Auge des Betrachters. Als "Betroffener" fehlt es ja leider oft an Sachlichkeit u. mir auch an Ahnung. Aber Lesen bildet.
So habe ich u.a. auch etwas zum Wohnvorteil gelesen.

Und wie verhält es sich mit dem 3. Kind? Die beiden sind nicht verheiratet leben seit 8 Jahren zusammen, seit 2 Jahren in seinem Haus. Kann die Mutter ( seine neue Lebensgefährtin) pauschal alle Kosten f. das gemeins. Kind wie Betreuung, ect. von ihm einfordern, u. er entsprechend für sein bereinigtes Nettoeinkommen berücksichtigen?

LG Nicole

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9301x hilfreich)


Zitat:
Kann die Mutter ( seine neue Lebensgefährtin) pauschal alle Kosten f. das gemeins. Kind wie Betreuung, ect. von ihm einfordern, u. er entsprechend für sein bereinigtes Nettoeinkommen berücksichtigen?

Nein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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