Bereinigtes Nettoeinkommen => Lebensversicherung

19. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
vocaris
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
Bereinigtes Nettoeinkommen => Lebensversicherung

Hallo,
bei der Berechnug des ber. Nettoeinkommens könne ja auch Aufwändungen für die Altersversorgung abgezogen werden.
Bei einem Arbeitnehmen sind das wohl max 4% vom Jahresbrutto. Diese 4% müssen dann nachgewiesen werden.
Meine Frage ist nun, welche LVs dürfen hier zum Abzug kommen?
Muss der Vertrag innerhalb der Ehezeit abgeschlossen worden sein? Z.B. Heirat im Juli 1999 LV Verträgae aus 1997?


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo vocaris,

Bei den 4% müssen LV abgeschlossen werden, die der

Altersvorsorge dienen, also Rentenversicherungen.

Die Verträge müssen nicht in der Ehe abgeschlossen worden

sein.

m.E. könnte man das Geld auch in die
Deutsche Rentenversicherung Bund einzahlen.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vocaris
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
danke für die Info.
Bedeutet, ein LV, die Ehepartner auf nur 20 Jahre angelegt haben um mit der Auszahlung z.B. die Resttilgung am Haus durchzuführen, fallen nicht darunter?

Darunter fallen aber ein "normal" LV, die mit 60 zur Auszahlung kommt, sowie Direktversicherungen als auch Pensionskassen?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

In den Leitlinien des OLG Frankfurt steht:

quote:
Als zusätzliche Altersvorsorge sind neben den zertifizierten Riester – oder Rürupverträgen
auch andere Vermögensbildungsmaßnahmen anzusehen, die einer Absicherung im Alter
dienen können, insbesondere die Tilgungsleistungen auf Kredite für Immobilien.


lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen