Hallo,
bei der Berechnug des ber. Nettoeinkommens könne ja auch Aufwändungen für die Altersversorgung abgezogen werden.
Bei einem Arbeitnehmen sind das wohl max 4% vom Jahresbrutto. Diese 4% müssen dann nachgewiesen werden.
Meine Frage ist nun, welche LVs dürfen hier zum Abzug kommen?
Muss der Vertrag innerhalb der Ehezeit abgeschlossen worden sein? Z.B. Heirat im Juli 1999 LV Verträgae aus 1997?
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Bereinigtes Nettoeinkommen => Lebensversicherung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo vocaris,
Bei den 4% müssen LV abgeschlossen werden, die der
Altersvorsorge dienen, also Rentenversicherungen.
Die Verträge müssen nicht in der Ehe abgeschlossen worden
sein.
m.E. könnte man das Geld auch in die
Deutsche Rentenversicherung Bund einzahlen.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Hallo,
danke für die Info.
Bedeutet, ein LV, die Ehepartner auf nur 20 Jahre angelegt haben um mit der Auszahlung z.B. die Resttilgung am Haus durchzuführen, fallen nicht darunter?
Darunter fallen aber ein "normal" LV, die mit 60 zur Auszahlung kommt, sowie Direktversicherungen als auch Pensionskassen?
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Hallo,
In den Leitlinien des OLG Frankfurt steht:
quote:
Als zusätzliche Altersvorsorge sind neben den zertifizierten Riester – oder Rürupverträgen
auch andere Vermögensbildungsmaßnahmen anzusehen, die einer Absicherung im Alter
dienen können, insbesondere die Tilgungsleistungen auf Kredite für Immobilien.
lg
edy
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