Bereinigtes Nettoeinkommen

18. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Telefonmuffel
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Bereinigtes Nettoeinkommen

Guten Abend,

hat jemand Erfahrung, wie das mit dem bereinigten Nettoeinkommen vonstatten geht?
Was wird davon anerkennt bzw. kann nicht weggenommen werden? Berufliche Auffwendungen wie Fahrgeld ist klar, doch wie sieht es mit Altersvorsorge, z. B. Riesterrente aus? Darf man sie so einfach wegnehmen?

Bei einem Selbstbehalt von 890€ und einem Nettoverdienst von knapp 1100€ und Fahrgeld in Höhe von 131€ soll man doch wohl meinen, daß warßs dann, oder?

Gruß

TM

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Hallo,

vom Einkommen werden ca 5% Prozent berufsbedingte Aufwendungen abgezogen.

näheres siehe da:

http://www.scheidung-online.de/einkommen.htm#abzuege

Gruss stern

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