Hallo,
ich habe ein paar Fragen bezüglich des zu berechnenden Unterhalts.
Und zwar bin ich nicht verheiratet und habe eine 6 und eine 2jährige Tochter. Ich bin immer meinen Verpflichtungen als Vater nachgekommen und bin auch immer für meine Kinder da. Da eine Trennung
zwischen meiner Lebenspartnerin und mir bevorsteht würde mich Unterhaltstechnisch etwas intressieren.
Und zwar stehen ihr als Mütter bis zum 3. Lebensjahr der 2. Tochter 770€ Unterhalt zu (zuzüglich dem Kindesunterhalt). Das wären insgesamt für 1 Jahr 1241€ pro Monat.
Jedoch hätte ich dann nichts mehr zum Leben.
Ich habe mit allen Sonderzahlungen ca. 2300€ Netto,
Studiere noch Wochenends für 290€ im Monat,
Habe vor 2 Jahren angefangen ein Auto zu Finanzieren für 260€ im Mont,
Fahre jeden Tag von zu Hause zur Arbeit/Uni - 6Tage die Woche (einfache Strecke 37km) und bin daher auf das Auto angewiesen.
Kann ich zur Berechnung des bereinigten Nettos den Kreditvertrag und die Erststudiumskosten Verrechnen?
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Chris
Bereinigtes Nettoeinkommen und Unterhaltszahlung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
dir steht ein Selbstbehalt von 890 Euro bei der Berechnung des KU zu. beim Betreuungsunterhalt liegt der SB glaube ich sogar bei 1000 €.
Zuerst wird von deinem bereinigten Nettolohn der KU abgezogen. Wenn dann noch was übrig bleibt geht dieser Betrag an die KM.
der Selbstbehalt bleibt dir auf alle Fälle.
Wie weit Studium und Fahrtkosten angerechnet werden muss geprüft werden.
Hat die Mutter Einkünfte?
Hallo,
erstmal danke für die Antwort.
Ich schätze, dann muss ich es ehrlich mal von einer Fachseite prüfen lassen, weil hier ja als aller erstes Interessant ist, was genau dann der bereinigte Nettolohn ist.
Die Mutter hat derzeit keinerlei Einkünfte sondern erst wieder nächstes Jahr wenn unsere kleinste Tochter wieder in den Kindergarten geht.
Aber wenn es ganz doof für mich kommt muss ich dann anscheinend von den 890€ die Wohnung + Umlagen, die Finanzierung des Autos sowie das Studium zahlen?! Ist mir zar noch nicht klar, wie das klappen soll aber ich werde es wohl mal klären lassen wieweit die anderen Kosten mit abgedeckt werden.
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Hallo Chris,
hier:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhaltsrechlicheleitlinien.php
kannst du dir das für dich zuständige OLG aussuchen und gucken, was für dich abzugsfähig ist.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Vielen Dank für den Hinweis auf den Link.
Hiermit wurde mir bestens geholfen.
Grüße
Chris
--- editiert vom Admin
@camper
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