Bereinigung des Nettoeinkommens beim Trennungsunterhalt

27. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
lupo1111
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bereinigung des Nettoeinkommens beim Trennungsunterhalt

Guten Abend
Bei der Bereinigung des Nettoeinkommens für meinen Trennungsunterhalt. Kann ich ja meine gefahrenen km zur arbeit an 220 tagen geltend machen mit 30 cent p km.

Kann ich zusätzlich den Pauschalbetrag von 5 % max 150 euro für berufsbedingte Aufwendungen auch geltend machen? Oder geht nur eins von beiden.

gruß lupo1111

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

es geht beides

edy

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