Guten Abend
Bei der Bereinigung des Nettoeinkommens für meinen Trennungsunterhalt. Kann ich ja meine gefahrenen km zur arbeit an 220 tagen geltend machen mit 30 cent p km.
Kann ich zusätzlich den Pauschalbetrag von 5 % max 150 euro für berufsbedingte Aufwendungen auch geltend machen? Oder geht nur eins von beiden.
gruß lupo1111
Bereinigung des Nettoeinkommens beim Trennungsunterhalt
27. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 27. März 2018 | 05:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bereinigung des Nettoeinkommens beim Trennungsunterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. März 2018 | 22:19
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
es geht beides
edy
Und jetzt?
Schon
267.045
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten