Hallo,
es geht um die Bewertung von Eigenleistungen an einem Einfamilienhaus im Fall einer Trennung
und Übertragung einer Haushälfte. Folgendes Szenario:
A und B kaufen gemeinsam eine Haus und sind beide zu jeweils 50% im Grundbuch eingetragen. Beide haften als Schuldner gegenüber Hypothekenbanken im gleichen Umfang.
A und B entscheiden, sich zu trennen. B will an A eine Haushälfte gegen Abstandszahlung übertragen. Bei der Berechnung einer Abstandszahlung gibt es einen Disput darüber, ob Eigenleistung von A bei der Renovierung angesetzt werden dürfen. A rechnet wie folgt ( An fiktiven Zahlen festgemacht)
Verkehrswert Haus 200.000
Restschuld 150.000
Eigenleistung durch A nach Kauf: 10.000
aktueller Vermögenswert Haus 50.000
Aufteilung in gleichen Teilen auf A und B : 25.000 jeweils für A und B
A verlangt Berücksichtigung von 10.000 Eigenleistung in Form eines Abzugs bei den Ansprüchen von B.
B soll als Abstandszahlung demnach nur 25.000 minus 10.000 erhalten.
Ich halte diese Rechnung aus rechtlicher Sicht für Unfug. Wenn Eigenleistung berücksichtigt werden soll, so ist das bereits implizit geschehen, weil die zur Steigerung des Verkehrswerts beigetragen hat und damit schon "eingepreist" ist.
Liege ich mit dieser Sicht richtig?
Berücksichtigung Eigenleistung bei Aufteilung Haus nach Trennung
29. Januar 2020
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Frage vom 29. Januar 2020 | 10:57
Von
Status: Beginner (104 Beiträge, 8x hilfreich)
Berücksichtigung Eigenleistung bei Aufteilung Haus nach Trennung
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#1
Antwort vom 29. Januar 2020 | 16:39
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
ZitatWenn Eigenleistung berücksichtigt werden soll, so ist das bereits implizit geschehen, weil die zur Steigerung des Verkehrswerts beigetragen hat und damit schon "eingepreist" ist. :
Der Vekehrswert des Hauses wurde vielleicht gesteigert. Die Frage ist doch wie die Arbeitsteilung von A+B war?
Wenn ein Partner seine Freizeit in die Arbeit am Haus investiert hat, der andere jedoch seinem Hobby nachgegangen ist? Dann kann ich den arbeitenden Partner verstehen.
Rechtlich gehört jedoch das Haus,denen die im GB stehen.
edy
#2
Antwort vom 29. Januar 2020 | 19:47
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
ZitatLiege ich mit dieser Sicht richtig? :
Es spielt keine Rolle, welche Sicht man hat.
Fakt ist, dass man sich, egal wie, einigen muss. Bei diesen Beträgen sind € 10.000 nicht viel.
Man sollte sich vor Augen halten, was passiert wenn man sich nicht einigen kann. Als letzte Möglichkeit kann jeder die Teilungsversteigerung beantragen.
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#3
Antwort vom 29. Januar 2020 | 20:37
Von
Status: Beginner (104 Beiträge, 8x hilfreich)
Zitat:
Es spielt keine Rolle, welche Sicht man hat.
Fakt ist, dass man sich, egal wie, einigen muss. Bei diesen Beträgen sind € 10.000 nicht viel.
Das werden die streitenden Parteien unterschiedlich beurteilen. Ob der Anspruch auf 25.000 besteht oder um 10.000 gekürzt wird, macht 40% aus. Solange einem das Haus nicht gehört, sind "kleinere" Beträge schon relevant.
#4
Antwort vom 29. Januar 2020 | 20:50
Von
Status: Beginner (104 Beiträge, 8x hilfreich)
Zitat:
Die Frage ist doch wie die Arbeitsteilung von A+B war?
Wenn ein Partner seine Freizeit in die Arbeit am Haus investiert hat, der andere jedoch seinem Hobby nachgegangen ist? Dann kann ich den arbeitenden Partner verstehen.
edy
Oh, ein ganz schwieriges Thema. A und B haben beide Vollzeitjobs und gleiches Gehalt. A renoviert gerne in seiner Freizeit, B führt den Haushalt in der Freizeit (In der Arbeitszeit geht das offensichtlich nicht). Wenn man die Sache nach geleisteten Stunden beurteilen würde, könnte es passieren, dass A jeden Anspruch verliert, weil B ungleich mehr Stunden im gemeinsamen Haus geleistet hat als A.
#5
Antwort vom 29. Januar 2020 | 20:55
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
Zitat:... könnte es passieren, dass A jeden Anspruch verliert.
Welchen Anspruch?
Wenn man sich nicht einigt, geht das Geld an Anwälte und Gericht.
#6
Antwort vom 29. Januar 2020 | 21:09
Von
Status: Beginner (104 Beiträge, 8x hilfreich)
Zitat:Zitat:... könnte es passieren, dass A jeden Anspruch verliert.
Welchen Anspruch?
Natürlich nur den moralischen bzw. Argumentation bei der Auseinandersetzung. Ich suche nach einem Kriterium für Fairness, aber das scheint so komplex zu sein, dass die Sache vielleicht doch am besten beim Gericht aufgehoben ist. Die Rechtskosten sind im Vergleich mit den Vermögenswerten doch überschaubar.
#7
Antwort vom 29. Januar 2020 | 23:58
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
ZitatA renoviert gerne in seiner Freizeit, B führt den Haushalt in der Freizeit (In der Arbeitszeit geht das offensichtlich nicht). Wenn man die Sache nach geleisteten Stunden beurteilen würde, könnte es passieren, dass A jeden Anspruch verliert, weil B ungleich mehr Stunden im gemeinsamen Haus geleistet hat als A. :
"Das bisschen Haushalt macht sich von allein, sagt mein Mann..."
Der eine hat renoviert, der andere hat den Haushalt gemacht. Ist doch alles perfekt. Beide haben quasi für die Beziehung und für das Haus gearbeitet und fertig. Ich sehe da keinen wirklichen Ausgleichsanspruch. Hätte man es anders aufteilen wollen, dann hätten eben beide zu gleichen Teilen im Haushalt gearbeitet und beide zu gleichen Teilen renoviert. Die Renovierung hätte halt dann nur sehr viel länger gedauert.
Aber wie Cruncc sagt, wenn man sich nicht einigen kann, geht das Teil in die Zwangsversteigerung und beide gucken in die Röhre.
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