Hallo,
und zwar hatten ich und mein Freund eine Menge Krach vor einigen Monaten. Wir haben ein gemeinsames Kind und gemeinsames Sorgerecht. Ich hatte damals das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und eine Grenzsperre beantragt.
Nun ist es so, dass wir uns wieder sehr gut verstehen.
Besser als je zuvor und all meine Befürchtungen haben sich aufgelöst. Wir möchten demnächst auch verreisen und da soll es auch keine Schwierigkeiten geben.
Ist es möglich dem Gericht einfach zu schreiben, dass ich die Aufhebung des Beschlusses beantrage aufgrund der jetzigen Situation?
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte .
Beschluss aufheben?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nun ja, Du kannst doch mit Freund und Kind verreisen. Nur er alleine nicht. Und überleg mal eines: Du hast mit einem mords Trara ein Gerichtsverfahren in Gang gesetzt, offensichtlich ist Dir geglaubt worden, sonst wäre die Entscheidung nicht ergangen. Sie ist doch da? Oder? Wenn Du jetzt die Aufhebung beantragst, irgendwann dann mal wieder was passiert, was glaubst Du, wie das Gericht reagiert. Ist doch kein Hampelmann! Wenn Ihr Euch so einig seid, dann könnt Ihr doch zu dritt reisen; der Beschluß hat auch sonst keinerlei Einfluss auf Euer Leben. Also, warum ein Gericht verärgern, das man vielleicht noch mal braucht?
wirdwerden
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Hallo mami1002,
Warum gab es eine Grenzsperre?
Was waren deine Befürchtungen?
Ist ein Auslandsaufenthalt nicht"gefährlich"?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
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Ist die Grenzsperre nicht sowieso ein zeitlich 1-jähriger befristeter richterlicher Beschluss? Besteht dieser Beschluss denn noch?
Ich hab ja etwas Unverständnis, wie sich innerhalb einiger Monate ein grenzenloses Mißtrauen widerum in grenzenloses Vertrauen wandeln kann?
Es wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Elternteil unter Vorspiegelung falscher Gefühle den anderen Elternteil mit Kind ins Ausland lockt und der Kindesentzug dann dort stattfindet...
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