Hallo und guten Abend,
ich habe eine Frage und vieleicht ist hier ein fachkundiger RA/In, um mir einen Tipp zu gehen:
Ich habe mich nach vielen Jahren von meiner Lebenspartnerin getrennt (nicht verheiratet) und wir haben zusammen ein Haus. Ich habe in einem anderen Bundesland ein 2. Haus, in das ich seit 4 Monaten gezogen bin. Ich habe mich noch nicht umgemeldet, trotz der Mitnahme diverser Sachen, weil meine Arbeit noch vorsieht, dass ich ca. 1 Woche im Monat dort Vorort sein muss. Meine Exfreundin macht es mir ungemütlich und hat jetzt mich Wissen lassen, durch einen Anwalt, dass ich meinen Besitz aufgegeben habe, wegen Wegzug und weil ich die Strom -und Gasverbraucher gekündigt habe. Der Grund war eigentlich der, weil sie sich seit Jahren nicht an den Kosten beteiligt hatte und ich nicht mehr mich für sie verantwortlich fühle. Sie möchte in dem Haus wohnen bleiben, akzeptiert kein Gutachten bis auf das, welches sie selbst erstellt lassen hat durch ein Familienmitglied. Auszahlen möchte sie mich nicht angemessen… Ich könnte noch diverse Inhalte schreiben, aber es geht mir eigentlich nur erst einmal um folgende Frage:
Kann Sie mir verbieten das Haus, resp. das Grundstück zu betreten, weil ich meinen Besitz aufgegeben habe? Wie geschrieben ich wohne für eine Woche alle 2-3 Wochen noch dort bis die Sache geklärt ist… Thema dann Teilungsversteigerung, Nutzungsentschädigung etc…
Vieken Dank und freundliche Grüße W. Schneider
Besitzt aufgegeben durch "Wegzug"
1. Februar 2017
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Frage vom 1. Februar 2017 | 21:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besitzt aufgegeben durch "Wegzug"
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#1
Antwort vom 4. Februar 2017 | 10:32
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
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-- Editiert von edy am 04.02.2017 10:34
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