Besteht eine Auskunfstpflicht gegenüber einem Nichtsorgeberichtigen Vater

26. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
elster
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Besteht eine Auskunfstpflicht gegenüber einem Nichtsorgeberichtigen Vater

Hallo,ich hoffe jemand kann uns Helfen!
Die EX-Frau meines Mannes hat es mit Erfolg geschaft Vater und Sohn von einander fern zu halten. Obwohl die beiden sich nicht kennen( der Junge war bei der Scheidung 3 Jahre) ist der Sohn feindlich gegenüber meinem Mann eingestellt. Er spricht von "seinem Erzeuger". So geschehn bei dem Versuch eine Namensänderung durch zu bekommen. Jeden Bemühung das sich die beiden sich kennenlernen hat sie unterbunden. Sie sperrt sich gegen alles nur nicht beim Unterhalt.
Nun ist klar das der Sohn seinen Vater nicht mehr kennlernen will( in Moment jedenfalls), weiß der liebe Gott was sie ihm erzählt hat. Soweit wir wissen hat er den jeweiligen Lebensgefährtrn oder Ehemann als Vater ersatz gesehen. Sie ist das dritte mal Verheiratet.Es gibt sonst keine weiteren Kinder.

Der Sohn ist nun 16 Jahre alt(wird im Juni 17) und geht zur Schule.
Nun müßte mein Mann genauer wissen um welche Schule es sich handelt. Im letzten Jahr hat er die Sonderschule in der 10 Klasse verlassen. Welchen Abschluss und obüberhaupt einer da ist wissen wir nicht. Nun besucht er eine weitere Schule, wovon wir glauben es ist ein BGJ.
Unser Rechtsanwalt hat schon in einem Schreiben um Auskunft gebeten(5/ 2003), es ist bis heute noch keine Antwort da.
Bisher haben wir nur durch glückliche Umstände/ Zufall Informationen bekommen.
doch nun müßten wir mal konkrete Auskünfte haben, allein schon ob er eine Lehre beginnt oder wie es sonst weiter geht.
Hat jemand Erfahrung oder weiß wie wir die beiden dazu bringen uns darüber Auskunft zu geben.
Es geht dabei auch um den KU der sich dann ja wohl verringert.
Weiß einer ob es Bafög für´s BGJ gibt oder ob da schon Lehrgeld gezahlt wird oder ist das als ein weiters Schuljahr anzusehn?
Vielen Dank für Antworten
Gruß Elster

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5 Antworten
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#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Elster hallo, ich gehe mal davon aus, das es keine Rolle spielt, ob der Vater Sorgerecht hat oder nicht.
Wir werden, wenn der Sohn meines Mannes 16 ist den Unterhalt einstellen, sollte es zu keinerlei Auskünfte kommen.
Bin Freund von uns hat das auch so gemacht und Blitzartig waren die notwendigen Infos da.
Ein Kind vom Vater fernzuhalten braucht nicht unbedingt eine Stimme von der Mutter, das passiert meistens emotional.
Für denSohn meines Mann ist mein Mann auch der letzte Arsch, aber daran hat er sich gewöhnt, der Kleine war auch erst 3 Jahre und in dem Alter kann man ein Kind verdammt gut prägen und zwar in jede Richtung in unserem Fall wurde ihre Richtung eingeschlagen.
Es ist so gewesen bei unserem Freund, das er sein Kind aufgefordert hat sich einen Job zu suchen und das funktionierte.
Alles Gute.

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"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#2
 Von 
Ralf S.
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

Soweit die Unterhaltspflicht berührt wird isr die Ex Frau Auskuftspflichtig. Es kann ja sein das z.B. der Sohn einen Job hat wo er 5000 Euro Netto verdient. In diesem Fall besonders bei Verdacht ist die Ex Frau als Erziehungsberechtigte gegenüber dem Zahler zur Auskunft vrpflichtet.

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#3
 Von 
elster
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antworten.
Mit dem nicht zahlen haben wir das schon Versucht mit dem Ergebniss das wir nun einen Pfändungbeschluß haben und unser Konto lahm gelegt wurde. Aber Auskunft haben wir immer noch nicht. Unser Rechtsanwalt sagt das sie nicht dazu verpflichtet ist uns zu sagen wo und welche Schule er besucht und welchen Beruf er erlernen will.
Natürlich ist auch die angst da das er nach der Schule sich nicht rührt und Arbeiten geht.
Wir wissen auch nicht was von einem 16/17 Jährigen erwatet werden kann. Es klingt immer so gut das er auch Arbeiten muß und sich um eine Lehrstelle bemühen muß. Aber was will man machen wenn nichts derleichen passiert. Die EX-Frau hat bis auf ihre Ehen erfolgreich vom Sozi gelebt.Die ist bis heute noch keinen Tag Arbeiten gewesen. Wir hoffen nun das sie das dem Sohn nicht mit gegeben hat.
Auf jeden fall werden wir noch ein Schreiben aufsetzen und Sie auffordern uns Audkunft zu erteilen. Mal sehn ob was kommt. Ich glaube ja nicht, aber man soll die Hoffnung nicht auf geben.
Gruß Elster

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#4
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

elster hallo, ich sehe das wie Ralf.
Kontopfändung, das haut um kenne ich auch sehr gut.
Ok, ob man nun erfahren muss auf welche Schule das Kind geht weiß ich nicht.
Nur was die Einkünfte betrifft, dazu würde ich noch mal den Anwalt befragen.
Weißt du, man muss auch mal hartnäckiger werden, A. sind auch nur Menschen.
Ich meine das man einen 17 j. auffordern kann sich einen Job zu suchen oder eine Ausbildungsstelle. Habt ihr denn das Nichtzahlen mit eurem Anwalt geklärtß
Würde das dem immer mitteilen, was ihr vorhabt oder, wie er dazu steht, dann um kurze Mitteilung beten.
Alles Gute.
Es gibt Vorlagen für solche Anfragen, ich glaube bei formblitz. de kann sowas dabei sein.
Ansonsten mal suchen im Netz oder aber ich sehe mal in meinen Scheidungsberater nach.
Melde dich mal, wenn du möchtest kann mal auf meine Seite vorbeischauen vielleicht hilft es. Bis dahin.
http://www.beepworld.de/members59/annyshomi/



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"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#5
 Von 
elster
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anny,
also wir haben das mit dem Anwatl durch gesprochen und es ist auch ein Schreiben an die Gegenseite raus gegangen. Nur es gab draruf keine Antwort nur die Kontopfändung. Wir haben vor gut einer Woche nochmals eine Schreiben verfast, bis dato ist aber noch keine Antwort da.
Das wir mal weniger Zahlen werde daran glaube ich nicht mehr. Die Frau hat es in all den Jahren geschaft immer und immer wieder das zu kriegen was sie will. Die werden sich bestimmt noch was ein fallen lassen warum Sohnimann nicht Arbeiten kann und wenn der 18 ist kann sie garantiert auch keinen Barunterhalt leisten. Manchmal ist das zum Verzweifeln. Das alles blos weil mein Mann eine Auskunft will und nicht ja gesagt hat zu einer Namensänderung. Bei Gericht sind sie da auch nicht mit durch gekommen und der Sohn hat schon angekündigt das er mit 18 seinen Nachnamen ändern lassen will. Aber da bin ich mal gespannt ob der das so einfach schaft. Denn soviel ich weis muß ein gewichtiger Grund vor liegen für eine Namensänderung. Und der liegt beim besten willen nicht vor.
Die Sache ist Teilweise spannender als ein Krimie, nur das der nicht so sehr an die Nerven geht und nicht so viel Geld kostet
Gruß Elster

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