Besteht überhaupt Unterhaltsanspruch, nach solch einem Vergehen?

9. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
go527839-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Besteht überhaupt Unterhaltsanspruch, nach solch einem Vergehen?

Exfrau hat neuen Partner. Das hatte ich herausgefunden durch einen verschwiegenden Schwangerschaftsabbruch. Ich hatte daraufhin die Scheidung angekündigt. EXfrau hat, mit Unterstützung meines Sohnes, der ihr hörig ist, weil sie ihm nicht nur die Hausaufgaben erledigt, sondern auch jeglichen finanziellen Wunsch erfüllt, ohne Absprache mit mir.
Fakt ist, dass mich dann 2018 die Polizei um 23Uhr aus dem Bett holte, wegen häuslicher Gewalt.Ich wollte, dass mir meine Frau und mein Sohn mir dies ins Gesicht sagen sollen, was mir dort vorgeworfen wird. Später erfuhr ich von der Polizei, dass man mich nicht zu Ihr lies, weil Sie einen Tatort inzeniert hatte. Die Polizei hat Ihre Arbeit nicht richtig gemacht, sonst hätte sie sofort rausgefunden, dass das alle gespielt war. Fakt ist aber, dass ich meiner Immobilie verwiesen wurde und sie gedacht hat, dass sie diese weiter bewohnen kann. Falsch gedacht, denn nach ein paar Monaten musste sie raus, aber hat das ganze Haus ausgeräumt und Schäden verursacht. (z.B. das Netzwerk zerstört, Garagensteuerung defekt, gesamte Werkzeug weg, Smarthome Komponenten rausgebrochen, Fahrrad abgeschlossen und Schlüssel entfernt, persönl. Dokumente wie Hausunterlagen,KFZ Brief,Krankenakte….alles entwendet)
Keinen Menschen interessiert es, weder Polizei,Staatsanwalt,Richter,Datenschutzbeauftragte….niemanden....sie hat komplette konten abgeräumt und bekommt auch noch 1627Euro jeden Monat an Unterhalt....da soll man nicht durchdrehen...ganz ehrlich ich verstehe Leute, die wirklich durchdrehen, weil man mit Lügen soweit kommt. Durch die PKH bekommt sie alles bezahlt.....und will jetzt auch noch an mein Haus, welches nur auf Zugewinn läuft. Sie hatte nix im Leben, als sie von Ihren Eltern rausgeschmissen wurde und hat mich nur ausgenutzt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31969 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von go527839-22):
bekommt auch noch 1627Euro jeden Monat an Unterhalt.
Von dir?
Zitat (von go527839-22):
Besteht überhaupt Unterhaltsanspruch, nach solch einem Vergehen?
Das sollte sicher deine Frage sein--- nicht unbedingt besteht Anspruch.
Aber inzwischen zahlt wohl der Unterhaltspflichtige.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Wenn sie dir die Bude verwüstet hat, guck mal, ob du sie da verklagen kannst.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)





Hallo

Zitat (von go527839-22):
ie hat komplette konten abgeräumt und bekommt auch noch 1627Euro jeden Monat an Unterhalt


Wie setzt sich dieser Betrag zusammen? Wer hat die Berechnung vorgenommen ?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Solange ihr verheiratet seid, steht der Ehefrau auch Unterhalt zu.
Da ihr nicht mehr tusammen lebt, halt Trennungsunterhalt.
Da hilft nur eine schnelle Scheidung. In Anbetracht der behaupteten häuslichen Gewalt sollte die Ex daran doch auch Interesse haben?

Zugewinn: was ihn der Ehe erwietschaftet wurde, ist Zugewinn. Dem hast du bei Eheschließung schließlich zugestimmt.

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