Besuch beim Vater

19. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)
Besuch beim Vater

Hallo,

mein Mann hat eine Tochter aus erster Ehe.
Bis zu unserem Umzug war sie wöchentlich bei uns.
Nun wohnen wir 300 km weit weg,zunächst kam die Kindsmutter meinem Mann mit der Kleinen entgegen,jeder übernahm also die Hälfte der Strecke.

Nun ist es so das sie sich weigert,und meint mein Mann müsse sich drum kümmern das er seine Tochter sieht.
Sie selbst bezieht ALGII,mein Mann kann derzeit aufgrund einer Erkrankung nur Teilzeit arbeiten,uns bleibt also auch nicht ganz so viel Geld übrig.

Wir möchten uns nun Rat bei einem Anwalt holen.

Ich habe bereits im Internet einiges versucht herauszufinden,so habe ich z.B gelesen das der andere Elternteil entgegenkommen muss,wenn es dem anderen aufgrund der Entfernung oder der finanziellen Möglichkeiten alleine nicht möglich ist.

Wir möchten die Kleine monatlich sehen,also im 4-Wochen Rythmus.

Wenn wir jetzt bald einen Termin beim Anwalt haben kann der uns hoffentlich schon etwas weiterhelfen,aber vorab würde ich mich hier gerne schon informieren ob jemand mit sowas Erfahrung hat wir unsere Chancen stehen oder was man tun kann.

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Grundsätzlich hat die Mutter recht. Das Umgangselternteil (hier der Vater) ist für den Transport des Kindes zuständig. Ausnahmen gibt es dann, wenn die Entfernung vom betreuenden Elternteil gesetzt worden ist. Auf Euren Fall bezogen: wenn die Mutter 300 km weit weggezogen ist. Und dann kenne ich noch ein paar Entscheidungen, die Du wohl auch im Internet gefunden hast. Das sind aber Einzelfallentscheidungen. Etwa: es kann bei großer Strecke der Mutter zugemutet werden, das Kind zum nächsten Bahnhof/Flughafen bringen und von dort auch wieder abzuholen. Das ist so ein Klassiker.Oder aber der Vater sitzt im Gefängnis.

Außerdem ist mir schleierhaft, wie die Mutter als ALG II Empfängerin die Fahrtkosten finanzieren soll. Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass das Job-Center für sie Fahrtkosten übernimmt. Allerdings nur, wenn sie die Verpflichtung hat, das Kind zu Euch zu bringen. Und diese Verpflichtung besteht nun mal nicht.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 19.10.2014 16:03

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
bleibt also auch nicht ganz so viel Geld übrig.
Wir möchten uns nun Rat bei einem Anwalt holen.

Da staunt man doch nicht schlecht. Um das Kind regelmäßig zu sehen ist angeblich kein Geld da, aber Geld beim Anwalt kann man ja für einen Rechtsanspruch verpulvern, den man sowieso ganz erkennbar nicht hat. Wenigstens die erheblich günstigere Beratung beim Jugendamt hätte man ja in Anspruch nehmen können.

Um es kurz zu machen: Nein, da gibt es keinen Anspruch.
Offenbar sind Sie 300km durchs Lang gezogen, dann haben Sie auch die Konsequenzen und Kosten daraus zu tragen. Es ist der Mutter wohl beim besten Willen nicht zumutbar, das Kind immer dahin zu fahren, wo Sie gerade hinziehen wollen. Und wenn die Frau ganz einfach kein Geld hat, frage ich mich auch, wie das denn überhaupt laufen soll. Letztenendes müssten Sie da zur Durchsetzung des vermeintlichen Anspruchs gegen eine am Existenzminimum lebende Frau klagen. Im Ergebnis wird die Frau das Kind trotzdem nicht fahren müssen und können, sondern stattdessen die Umgangtermine auf ein absolutes Minimum im Jahr runterfahren.

Wenn die Mutter anfangs schon die Hälfte der Strecke entgegen gekommen ist, hat sie das schon rein freiwillig und wohl nur zum Wohle der Tochter gemacht. Das zeugt doch von einem grundsätzlich großen Maß an Kooperationsbereitschaft. Dafür hat die Frau sich eigentlich ein wenig Dankbarkeit verdient, soll stattdessen aber mit einer Klage überzogen werden. Dann dürfte das mit der Kooperation sich für die Zukunft gleich auch erledigt haben. Der Vater darf ja mal raten, wer ohne Kooperationsbereitschaft in Sachen Umgang am längeren Hebel sitzt. :augenroll:

Übrigens gibt es die Möglichkeit, bei wirklich klammer Kasse einen Zuschuss für die Umgangstermine beim Jobcenter zu beantragen. Das setzt dann aber voraus, dass auch wirklich "wenig Geld" im Sinne des Sozialgesetzbuchs vorhanden ist. So einen Antrag kann auch nur der Vater stellen, tun sollte man das stets nur schriftlich.
Sollte es dann einen solchen Zuschuss geben, kann man diesen ja mit der Mutter teilen und dann wieder auf das "Entgegenkommen" hoffen.
Allerdings wäre auch zu befürchten, dass das Jobcenter sich hier quer stellt und die erhöhten Umgangskosten als mutwillig erzeugt (Umzug) nicht anerkennen wird. Hier käme es dann auf eine gute Begründung für den Umzug an.
Auch wird das Jobcenter sich natürlich dann dafür interessieren, wie hoch den Ihr Einkommen so ist. Das frage ich mich ansichtlich knapper Haushaltskasse und eines nur Teilzeit arbeitenden Ehemanns allerdings auch.

Ganz interessant wäre natürlich zu wissen, wie alt denn die Tochter ist und wie die Verkehrsmöglichkeiten (Bahnverbindung) so sind. Je nach genauer Lagen könnte man dann ja auch über ganz andere Möglichkeiten nachdenken. Mit fortschreitem Alter sollte ja eine Bahnfahrt auch ohne Betreuung möglich sein.

1x Hilfreiche Antwort

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