Hallo vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich bin vor 3 monaten Vater geworden von meinem Sohn.Nun hat sich meine Freundin von mir getrennt .Ich habe die Vaterschaft anerkannt und steh auch dazu.Sie verbietet mit aber das Besuchsrecht.Und wenn sie Gnädig ist dann nicht in ihrer Wohnung .Weil wir 200 km auseinander leben,kann ich nicht für 1 Stunde dort hinfahren.Muss sie mir den Besuch meines Kindes erlauben oder kann sie was sie auch macht,das ablehnen?
Aussedem noch wie ist das mit dem Sorgerecht,kann ich das Beantragen oder hat sie automatich das alleinige Sorgerecht?
Wo und wie mach ich soetwas?
Danke im vorraus.
Ich hänge so an mein Sohn,aber sie interessiert das überhaupt nicht was sie mir damit antut.Ich kann mit ihr nicht reden.
Danke
Besuchsrecht-Umgangsrecht
Du hast ein Umgangsrecht und eine Umgangspflicht. Das Kind hat ein Umgangsrecht mit dir.
Das Sorgerecht bekommmst du nicht; so gut wie keine Chance.
Für den Umgang musst du zum Jugendamt am Wohnirt des Kindes gehen, wenn die Mutter stur bleibt.
Leider ist das Kind noch klein, und "Experten" wie Richter und Jugendämter werden dir nur ein stundenweises Umgangsrecht zubilligen, aber das alle vierzehn Tage.
Mach etwas und mach schnell, gehe nicht zu einem Rechtsanwalt, das führt nur zu mehr Streit. Suche das Gespräch mit der Mutter, versuche Mediation oder Erziehungsberatung.
Theo
Danke erst mal aber mit der Mutter kann man darüber nicht reden.Sie will keinen Kontakt mehr zu mir haben.Nochmal wegen das Sorgerecht hat sie das nun alleine oder Habe ich auch ein Sorgerecht bzw wie kann ich das bekommen,das sie nicht alles über das Kind bestimmen kann?
Danke Ich bin sehr froh das man hier geholfen wird.
Ich möchte doch ein guter Vater für mein Kind sein
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Hallo Peter.
Das geteilte Sorgerecht hast Du nur, wenn Ihr nach der Geburt des Kindes dieses beantragt habt.
Was hast Du bei der Vaterschaftsanerkennung oder beim Standesamt unterschrieben.
Wenn Du es nicht mewhr genau weißt, kann Dir das Standesamt Auskunft geben, aber lieber ein persönliches Gespräch, als nur einen Anruf.
Das Umgangsrecht kann sie Dir nicht verwähren.Da hat Theo schon ganz recht.
Viel Glück.
Bye
Nein das Sorgerecht habe ich nach der Geburt nicht beantragt,aber die Vaterschaft habe ich unterschrieben,und dazu stehe ich auch.Ich wollte nur wissen ob ich im nachhinnein noch das gemeinsame sorgerecht irgendwie bekommen kann?
danke nochmal
Nein, nur gerichtlich.
Genau, ich kann Wieland nur recht geben. Ich habe vor einigen Jahren gleiches durchgemacht und habe ein Umgangsrecht gerichtlich durchgestzt. Bei der heutigen Rechtssprechung ist das gar kein Problem, wenn nicht irgendwelche zwingenden Gründe dagegen sprechen.
Mein Rat: Sollte es dir nicht gelingen, mit deiner ehemaligen Freundin eine Einigung zu erzielen, nimm dir einen Anwalt, welcher auf Familienrecht spezialisiert ist. In meinem Fall (und mir sind auch viele anderen bekannt) war es erfolgreich.
Viel Glück und Nerven dafür!
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